BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4702 21. Wahlperiode 07.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 01.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Bedarfsermittlung der Bezirke Laut Drs. 21/3659 existiert „keine regelmäßige Zustands- und Bedarfsermittlung für städtische Sportstätten. Die Bezirke sind in der Entwicklung, Sanierung , Unterhaltung und beim Neubau nicht an Richtlinien oder Vorschriften gebunden.“1Eine bedarfsgerechte Planung basiert jedoch auf einer regelmäßigen Erhebung der benötigten Flächen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zuständig für die Verwaltung, Unterhaltung, Bewirtschaftung und Vergabe der staatlichen Sportstätten sind gemäß Anordnung des Senats über Zuständigkeiten für die Sportförderung vom 27. Juni 1978, zuletzt geändert am 26. Oktober 2010, die Bezirksämter. Zuständig für die Sportrahmenplanung sowie die Sportstättenbedarfsplanung (ausgenommen Schulsportstätten) ist die für Sport zuständige Behörde. Dieses vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Existieren in den Bezirken der Freien und Hansestadt Hamburg Konzepte oder Routinen zur „Zustands- und Bedarfsermittlung für städtische Sportstätten“? a) Wenn ja, wie sind diese ausgestaltet? b) Wenn ja, wer ist für die Ermittlung zuständig? c) Wenn ja, wie häufig werden diese ermittelt? Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat Anfang 2013 das Ergebnis der 2012 in allen Bezirken durchgeführten Erhebung des baulichen Zustandes der öffentlichen Sportplätze vorgelegt. Eine Aktualisierung hat 2015 stattgefunden. Die nächste Fortschreibung ist für 2018 geplant. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/3659. d) Wenn nein, wieso bestehen keine solchen Konzepte oder Routinen? e) Wenn nein, wie ermitteln die Bezirke ihren Bedarf? f) Wenn nein, ermitteln die Bezirke ihre Bedarfe auf andere Weise in regelmäßigen Abständen? Entfällt. 2. Plant der Senat die Einführung eines hamburgweiten Standards zur „Zustands- und Bedarfsermittlung für städtische Sportstätten“? Nein. 1 Drs. 21/3659, Frage 18. Drucksache 21/4702 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a) Wenn ja, bis wann wird dieser eingeführt und was wird dieser umfassen? Entfällt. b) Wenn nein, warum bestehen keine solchen Planungen? Zur Erhebung und Bewertung des Zustands staatlicher Sportstätten besteht ein seit 2012 für alle staatlichen Sportstätten geltendes bewährtes Verfahren. Zur Ermittlung siehe Antwort zu 1. bis 1. c). Zur Sportstättenbedarfsplanung im Rahmen der Planung von Wohnquartieren und im Zusammenhang mit Programmsteuerung RISE (Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung ) siehe Drs. 21/3903 und Antwort zu 1. bis 1. c).