BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4708 21. Wahlperiode 10.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 02.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Erlernen und singen Hamburger Schüler die deutsche Nationalhymne? Nach einer repräsentativen Umfrage des Emnid-Instituts aus dem Jahr 2014 kennen nur 44 Prozent aller Deutschen den Text der Nationalhymne.1 Obgleich dieser Textschwäche empfinden nach einer weiteren Emnid- Umfrage 66 Prozent aller Deutschen beim Erklingen der Hymne Stolz.2 Der Text der deutschen Nationalhymne liegt dem Gedicht „Das Lied der Deutschen“ von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben zugrunde, geschrieben auf Helgoland im Jahr 1841. Die Melodie beruht auf Joseph Haydns Variationssatz aus dem Streichquartett C-Dur (2. Satz), „Kaiserquartett “, op. 76, 3. Zu besonderen Anlässen wie Staatsempfängen, internationalen Sportereignissen oder bei besonderen staatlichen Ereignissen wird die Melodie der Nationalhymne gespielt und/oder die dritte Strophe des Deutschlandliedes gesungen. In einer immer noch aktuellen Empfehlung der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 1978 heißt es: „Die Schüler sollen die Melodie des Deutschlandliedes und den Text der dritten Strophe kennen. Die Geschichte der deutschen Nationalhymne soll ihnen in altersgemäßer Form erklärt werden.“3 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Inwieweit ist die deutsche Nationalhymne explizit als Thema in den Bildungsplänen der Hamburger allgemeinbildenden Schulen festgeschrieben ? Bitte aufschlüsseln nach Schulform, Unterrichtsfach und Jahrgangsstufe . In den geltenden Bildungsplänen der allgemeinbildenden Schulen wird nicht im Detail festgelegt, welche Inhalte jeweils in einer Unterrichtssequenz zu behandeln sind, siehe Drs. 21/4526 und Drs. 21/4295. 1 „Thüringer Allgemeine“ vom 16.10.2014, unter: http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/ leben/detail/-/specific/Emnid-Umfrage-Vaterunser-bekannter-als-Nationalhymne-1178007302 (abgerufen am: 26.05.2016). 2 Presseportal vom 16.07.2009, unter: http://www.presseportal.de/pm/32522/1441256 (abgerufen am: 26.05.2016). 3 Bekanntmachung des Kultusministeriums Schleswig-Holstein vom 25.01.1979, unter: http://www.schulrecht-sh.de/texte/n/nationalhymne.htm (abgerufen am: 20.05.2016). Drucksache 21/4708 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Gibt es andere Verordnungen oder Empfehlungen zum Beispiel durch die Behörde für Schule und Berufsbildung, inwieweit die deutsche Nationalhymne im Unterricht der allgemeinbildenden Hamburger Schulen behandelt werden soll? Die deutsche Nationalhymne kann im Unterricht vielfältig behandelt werden. So nennt zum Beispiel das durch die zuständige Behörde herausgegebene „Beispiel für ein schulinternes Fachcurriculum Geschichte Gymnasium Sekundarstufe I“ (http:// www.hamburg.de/contentblob/3500336/df1ea4103c7bdd47fb71a07f07fc80d4/data/ sic-gesch-gymi.pdf) „nationale Symbole“ als geeigneten Inhalt zur Beantwortung der Frage „Inwiefern wurde im 19. Jahrhundert die eigene Nation so wichtig?“ Lehrkräfte, die das Thema „Deutsche Nationalhymne“ im Unterricht behandeln wollen (zum Beispiel in den Fächern Deutsch, Politik-Gesellschaft-Wirtschaft, Geschichte oder Musik), können auf umfängliches, bundesweit zur Verfügung gestelltes Unterrichtsmaterial zurückgreifen. Dazu gehören insbesondere diverse Materialien der Bundeszentrale für politische Bildung, siehe http://www.bpb.de/. Darüber hinaus wurden von der für Bildung zuständigen Behörde keine spezifischen Publikationen zu diesem Thema erstellt. 3. Inwieweit wird das „Lied der Deutschen“ im Hamburger Musikunterricht der allgemeinbildenden Schulen tatsächlich gesungen? Die zuständige Behörde erfasst nicht die in einzelnen Unterrichtssequenzen durch die Lehrkräfte behandelten Inhalte, siehe Drs. 21/4526 und Drs. 21/4295.