BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4709 21. Wahlperiode 10.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Bill (GRÜNE) vom 02.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Bettelampeln Für viele Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger sind sie ein Ärgernis: die „Bettelampeln“. Rad Fahrende und zu Fuß Gehende müssen an ihnen ihr Grün extra anfordern. Solche Ampeln bevorrechtigen in der Regel den motorisierten Verkehr, zu Fuß Gehende und Rad Fahrende, die nur einen Moment zu spät auf den Anforderungstaster drücken , müssen oft einen ganzen Umlauf warten. Viele fühlen sich damit als Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer „zweiter Klasse“. In der Vergangenheit hat der Senat wiederholt seine Absicht erklärt, die Anzahl der Bettelampeln sukzessive abzubauen. Ich frage den Senat: 1. Wie viele „Bettelampeln“ gibt es gegenwärtig? Mit Stand 31. Mai 2016 gibt es in Hamburg 75 Lichtsignalanlagen (LSA), bei denen der Fuß- und Radverkehr nicht ohne Anforderung gleichzeitig mit dem parallel fahrenden Kfz-Verkehr eine Grünfreigabe erhält. 2. Wie viele „Bettelampeln“ gab es jeweils in den Jahren 2011 – 2015? Anzahl in den Jahren 2011 bis 2015 (Stand jeweils zum 31.12.): Im Jahr 2011: 114 LSA Im Jahr 2012: 110 LSA Im Jahr 2013: 88 LSA Im Jahr 2014: 85 LSA Im Jahr 2015: 75 LSA 3. Ist geplant, 2016 beziehungsweise in den Folgejahren weitere „Bettelampeln “ abzuschaffen beziehungsweise umzuwandeln? 4. Gibt es ein regelhaftes Verfahren zur Überprüfung der Sinnhaftigkeit der „Bettelampeln“ und wenn ja, wie sieht dieses aus, welche Kriterien liegen einer Entscheidungsfindung zugrunde? Eine Prüfung und Änderung erfolgt im Rahmen der ständigen Programmpflege der LSA unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen. Hierbei werden insbesondere im Hinblick auf die Kostenminderung Synergien im Zusammenhang mit Baumaßnahmen und Erneuerungen genutzt. Jede Kreuzung mit dazugehöriger LSA hat aufgrund der Geometrie und Verkehrsbelastung gesonderte Anforderungen und ist als Einzelfall zu betrachten und zu prüfen. Drucksache 21/4709 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Eine Anforderungsampel ist dort sinnvoll, wo eine sehr geringe Anzahl von Fußgängerinnen und Fußgängern eine extrem stark belastete Straße kreuzen, wenn dadurch regelmäßig auftretende Verkehrstaus mit den negativen Begleiterscheinungen – insbesondere für die Anlieger – vermieden werden können und sich hierfür keine andere Möglichkeit bietet.