BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4710 21. Wahlperiode 10.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding (FDP) vom 02.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Pensions- und Beihilfeverpflichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg (III) – Pensionsrückstellungen im Haushaltsjahr 2015 Aus dem mit Anlage 2 der Drs. 21/4457 vom Senat vorgelegten Gesamtergebnisplan 2015 wird – auf Grundlage vorläufiger Werte der 14. Buchungsperiode – deutlich, dass für das vergangene Jahr „nur“ 1.152,3 Millionen Euro „Aufwendungen für Versorgungsleistungen“ gebucht wurden. Dies ist eine auffällige Reduzierung um über 700 Millionen Euro gegenüber den in Drs. 21/3721 gemachten Angaben nach der 13. Buchungsperiode sowie gegenüber dem Fortgeschriebenen Haushaltsplan, welcher noch 2.009,5 Millionen Euro vorsah. In seiner Antwort zu Drs. 21/4525 erklärt der Senat diese Differenz mit der „Buchung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen nach Vorliegen des versicherungsmathematischen Gutachtens für 2015“.1 Dabei sollte eigentlich die letztgenannte Summe von 2.009,5 Millionen Euro eben jene – nicht zahlungswirksame – Zuführung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) abbilden. Haushaltstechnisch werden aus dieser Summe auch die tatsächlichen Versorgungszahlungen finanziert, die gemäß der vom Senat in Drs. 21/3009 gemachten Angaben im Jahr 2015 bei 1.458,7 Millionen Euro lagen. Insoweit wirft insbesondere die Unterschreitung dieses tatsächlich ausgezahlten Betrages im nunmehr vom Senat mit Drs. 21/4457 vorgelegten Gesamtergebnisplan 2015 Fragen auf. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Aus welchen konkreten Gründen fällt die Angabe für die „Aufwendungen für Versorgungsleistungen“ in Drs. 21/4457 um über 300 Millionen Euro niedriger aus als die gemäß Drs. 21/3009 im Jahr 2015 tatsächlich geleisteten Versorgungszahlungen? Wo finden sich diese Versorgungszahlungen in der eingangs genannten Höhe im in Drs. 21/4457 dargelegten Gesamtergebnisplan 2015 wieder? 2. Wurden auf Grundlage des versicherungsmathematischen Gutachtens zur Bewertung der Pensions- und Beihilferückstellungen der FHH für 2015 entsprechende Rückstellungen aufgelöst? a. Wenn ja, in welchem Umfang? Wo wird diese Rückstellungsauflösung im vorgelegten Gesamtergebnisplan ausgewiesen? Aus welchen konkreten Gründen konnten die entsprechenden Rückstellungen reduziert werden? 1 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 5. in Drs. 21/4525. Drucksache 21/4710 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Wenn nein, wie hoch lag die Zuführung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen der FHH im Jahr 2015? 3. Wie hoch wird die Zuführung zu und/oder Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen gemäß aktuellem Gutachten in den Jahren 2016- 2020 liegen? (Bitte jahresweise auflisten.) 4. In welcher Weise wirkt sich die Anwendung eines mit der kürzlich vorgenommenen Änderung der „Verwaltungsvorschrift Bilanzierung“ eingeführten einheitlichen Gehaltssteigerungstrends von 2 Prozent p.a. auf die Höhe der Pensions- und Beihilferückstellungen aus? In welchem Umfang konnten hierdurch gegebenenfalls zum 31.12.2014 noch bilanzierte Pensions- und Beihilferückstellungen aufgelöst werden? Bei dem in Drs. 21/4457 genannten Betrag handelt es sich um den Saldo aus geleisteten Versorgungszahlungen und Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen in der Produktgruppe 283.06 Versorgung um 306 Millionen Euro. Um die Entwicklung der Zuführungen zu den Pensions- und Versorgungsbeihilferückstellungen zu verstetigen , wird der Gehaltstrend nach den aktuellen Verwaltungsvorschriften zur Bilanzierung methodisch nicht mehr als Sieben-Jahres-Trend, sondern mit einem festen Wert von 2 Prozent berücksichtigt. Nach der Prognose des aktuellen versicherungsmathematischen Gutachtens ergeben sich damit Zuführungen zu den Pensions- und Versorgungsbeihilferückstellungen in Höhe von 574 Millionen Euro (2016), 584 Millionen Euro (2017), 584 Millionen Euro (2018), 577 Millionen Euro (2019) und 606 Millionen Euro (2020).