BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4711 21. Wahlperiode 10.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding (FDP) vom 02.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung des strukturellen Defizits des Haushalts der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) Gemäß der „Schuldenbremse“ in Artikel 72a der Verfassung der FHH sind ab dem Haushaltsjahr 2013 die jährlichen Haushaltspläne so aufzustellen, dass das strukturelle Defizit kontinuierlich und möglichst gleichmäßig reduziert wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zur förmlichen Definition des Begriffs „struktureller kameraler Finanzierungssaldo“ siehe Drs. 20/11535. Ein gesetzliches Regelwerk besteht für Hamburg in der neuen Landeshaushaltsordnung (LHO) für die Bereinigung des doppischen Ergebnisses und der Nettokreditaufnahme (siehe Drs. 20/12376). Als strukturelles Defizit im Sinne dieser Anfrage betrachtet der Senat daher den Fehlbetrag des Ergebnisplans, der nach Artikel 40 § 5 SNHG abzubauen ist. Ausführungsbestimmungen zur Einhaltung der sogenannten Schuldenbremse nach Artikel 72a der Hamburgischen Verfassung wurden darüber hinaus mit dem Finanzrahmengesetz (siehe Drs. 20/5366) vorgenommen . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hat sich das strukturelle Defizit des Haushalts der FHH in den Jahren 2012 bis 2015 nach aktuellem Kenntnisstand jeweils im Ist entwickelt ? (Bitte jahresweise auflisten.) Für 2012 bis 2014 siehe Vorbemerkung. Für das 2015 liegt der endgültige Jahresabschluss noch nicht vor. 2. Der Steuertrend welches Zeitraums wurde den unter Frage 1. gemachten Angaben jeweils zugrunde gelegt? Für das Jahr 2015 wird der Steuertrend von 1993 bis 2013 zugrunde gelegt.