BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4718 21. Wahlperiode 10.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 02.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Religionsgemeinschaften in Hamburg – Eine Bestandsaufnahme Als zweitgrößte Stadt Deutschlands verfügt Hamburg über eine Bevölkerung, die zunehmend multiethnisch geprägt ist und deren Angehörige unterschiedlichen religiösen Bekenntnissen folgen. Zu den bedeutendsten Religionsgemeinschaften der Hansestadt zählen gegenwärtig das Christentum, der Islam und der Judaismus. Da der Senat bislang keinerlei Daten vorgelegt hat, die die religiösen Verhältnisse Hamburgs ganzheitlich erfassen, ist es äußerst schwierig, genaue Aussagen über ihre Beschaffenheit zu treffen. Unstrittig ist, dass die evangelisch-reformierten Kirchen in quantitativer Hinsicht die bedeutendste Gruppe repräsentieren. An zweiter Stelle folgen ihr die Katholiken , deren Anzahl gemäß der Aussage des Erzbistums Hamburg 2014 bei 181.672 (circa 10 Prozent der Gesamtbevölkerung) lag.1 Neben den christlichen Konfessionen spielen aber auch die Muslime für das religiöse Leben in Hamburg eine wichtige Rolle, was man unter anderem in verschiedenen Einzelstudien ersehen kann. Der BASFI zufolge betrug ihre Anzahl im Jahre 2013 etwa 130.000 Personen2; ferner geht man von etwa 50 Moscheen für Hamburg aus,3 wobei Medienberichte suggerieren, dass diese Zahl deutlich zu kurz greift.4 Schließlich gibt es noch zwei jüdische Gemeinden 5, deren Mitgliederzahl wahrscheinlich in der Größenordnung weniger Hundert liegen dürfte. Da in Drs. 21/4559 bereits nach den Daten für die Muslime gefragt worden ist, sollen nun die Informationen für die christlichen und jüdischen Glaubensgemeinschaften ermittelt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit zählt zu den Wesensmerkmalen der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass Religionsgemeinschaften ihre Angelegenheiten selbstbestimmt und ohne staatliche Aufsicht wahrnehmen und Religionszugehörigkeiten außerhalb der Erledigung legitimer staatlicher Aufgaben nicht erfasst werden (siehe Drs. 19/6606, 19/1065, 20/1437 und 20/4886). 1 https://www.erzbistum-hamburg.de/ebhh/Erzbistum/Daten_Fakten/. 2 Confer BASFI 2013. 3 Confer Hamburg postmigrantisch. Einstellungen der Hamburger Bevölkerung zu Musliminnen und Muslimen in Deutschland. Herausgegeben vom Berliner Institut für Integrations- und Migrationsforschung . Berlin 2014. Seite 31. 4 Allahs Auftritt in Hamburg. „Die Welt“ online vom 4.11.2007. 5 Diese sind die liberale jüdische Gemeinde sowie die Kehilat Beit Shira, eine jüdische Masorti Gemeinde. Drucksache 21/4718 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Hinblick auf die Gebetsstätten kommt hinzu, dass es den Gläubigen frei steht, sich in einer von ihnen gewählten Form zur Ausübung ihrer Religion zu versammeln und die dafür genutzten Räumlichkeiten als Kirche, Synagoge, Moschee, Tempel oder dergleichen zu bezeichnen, ohne dass dies außerhalb der Wahrnehmung konkreter Verwaltungsaufgaben einer staatlichen Erfassung oder begrifflichen Bewertung unterläge . Dementsprechend liegt dem Senat ein vollständiger Überblick über die in Hamburg vorhandenen Religionsgemeinschaften, ihre Gebetsstätten sowie ihre Mitglieder in Übereinstimmung mit der geltenden Rechtslage nicht vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Kirchen werden gegenwärtig in Hamburg betrieben? Bitte anhand ihrer konfessionellen Zugehörigkeit (evangelisch-lutherisch, katholisch, freikirchlich et cetera) aufschlüsseln. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland hat die Anzahl der von ihr in Hamburg betriebenen Kirchen auf Nachfrage mit 165 plus einer Anstaltskirche angegeben , das Erzbistum Hamburg mit 40 Kirchen und 35 Kapellen. Weitergehende Angaben liegen dem Senat nicht vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. a) Wie viele Bauprojekte für christliche Kirchen werden momentan geplant beziehungsweise umgesetzt? Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland und das Erzbistum Hamburg haben auf Nachfrage mitgeteilt, dass es ungeachtet stetiger Sanierungen und Umbauten derzeit keine Neubauprojekte gebe. Weitergehende Angaben liegen dem Senat nicht vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. b) Wie viele Kirchen sind im Zeitraum von 2000 bis 2015 geschlossen worden? c) In wie vielen Fällen wurden Kirchen anderen Glaubensgemeinschaften zur Nutzung übergeben? Siehe Drs. 20/6813. Darüber hinaus ist im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland im Jahr 2015 eine Kirche an eine andere christliche Gemeinschaft übergeben worden. 2. Wie viele Synagogen existieren in Hamburg? Es existiert ein Gebäude, das äußerlich als Synagoge erkennbar ist. In zwei weiteren Räumlichkeiten, die sich in öffentlichem Besitz befinden, werden ebenfalls jüdische Gottesdienste abgehalten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. a) Hat der Senat Kenntnis darüber, wie viele Mitglieder die jüdische Community in Hamburg gegenwärtig zählt? Die Zentralwohlfahrtstelle der Juden in Deutschland nennt in ihrer im Internet veröffentlichten Mitgliederstatistik 2015 eine Zahl von 2.445 Mitgliedern der Jüdischen Gemeinde in Hamburg. Die Liberale Jüdische Gemeinde Hamburg spricht in ihrem Internetauftritt von mehreren Hundert Mitgliedern. Veröffentlichungen über die Mitgliederzahlen weiterer jüdischer Gemeinschaften in Hamburg liegen, soweit ersichtlich, nicht vor. Eine staatliche Erfassung der Mitglieder jüdischer Gemeinschaften erfolgt selbstverständlich nicht. b) Sind momentan Bauprojekte für Synagogen geplant? Falls ja, welche? Dem Senat sind keine derartigen Planungen bekannt.