BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4723 21. Wahlperiode 10.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 03.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Geplantes Naturschutzgebiet Volksdorfer Wiesen – Trostpflaster für Bebauung in Grün- und Landschaftsachsen oder sinnvolles Projekt? (2) Im Oktober 2015 hatte der Senat die Planungen zum Ausweis eines neuen Naturschutzgebietes in Volksdorf bekannt gegeben. In meiner dazu gestellten Anfrage (Drs. 21/2006) konnte der Senat allerdings erst wenig zu den genauen Planungen mitteilen. Ich frage den Senat: 1. Wie sind derzeit der genaue Planungsstand sowie der Zeitplan für die Ausweisung eines neuen Naturschutzgebiets in Volksdorf? Zurzeit finden gutachterliche Untersuchungen hinsichtlich der Feststellung der Schutzbedürftigkeit und -würdigkeit statt. Es ist vorgesehen, das Naturschutzgebiet innerhalb der laufenden Legislaturperiode auszuweisen. 2. Welche Fläche soll das geplante neue Naturschutzgebiet in Volksdorf umfassen? Siehe Drs. 21/2006. 3. Ist es zutreffend, dass vom Senat bereits am 6. Oktober eine Karte der genauen Fläche des geplanten Naturschutzgebiets veröffentlicht wurde? Welche Änderungen haben sich gegenüber dieser Karte im weiteren Planungsverlauf bezüglich der Einbeziehung einzelner Flurstücke in das neue Naturschutzgebiet ergeben? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 4. Ist es zutreffend, dass die geplante Fläche für das Naturschutzgebiet umfangreiche private Grundstücke umfasst? 5. Wie groß soll nach dem derzeitigen Planungsstand das neue Naturschutzgebiet in Volksdorf werden? Wie groß ist dabei die Fläche, die auf private Grundstücke entfällt? Siehe Drs. 21/2006. 6. Wurden die privaten Grundeigentümer bereits über die Pläne zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes informiert? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Hinsichtlich einer möglichen Betroffenheit wurden im Januar 2016 erste Gespräche geführt. Drucksache 21/4723 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Plant die Stadt, wie in anderen Naturschutzgebieten auch, die privaten Flächen langfristig zu erwerben und dort Nutzungsänderungen umzusetzen ? Siehe Drs. 21/2006. 8. In einer Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie bezüglich einer Ausweisung der Bergstedter Feldmark nördlich des Immenhorstwegs als Landschaftsschutzgebiet heißt es, dass dies „vor dem Hintergrund der Ausweisung neuer Naturschutzgebiete sowie der Prüfung neuer Flächen für die Schaffung von Wohnraum derzeit keine Priorität“ hat. 8.1. Warum erfolgt die Planung des neuen Naturschutzgebietes mit einer höheren Priorität als ein Verfahren zur Unterschutzstellung der Bergstedter Feldmark? 8.2. Wer genau hat diese Prioritäten wann festgesetzt? Die Prioritätensetzung erfolgte aufgrund naturschutzfachlicher Aspekte im Oktober 2015 durch die für den Naturschutz zuständige Fachbehörde. 8.3. Gibt es derzeit Planungen oder Überlegungen einzelner Dienststellen bezüglich der Inanspruchnahme von Teilflächen der Bergstedter Feldmark für die Schaffung von Wohnraum? Damit hat sich der Senat nicht befasst. 8.4. Wann kann mit der Prüfung eines Verfahrens zur Unterschutzstellung der Bergstedter Feldmark begonnen werden? Ein Zeitplan dazu ist noch nicht erstellt.