BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4724 21. Wahlperiode 10.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 03.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Bewertungsänderungen bei den Pensionsrückstellungen der Freien und Hansestadt Hamburg Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen machen einen großen Anteil an der Passivseite der Bilanz der Freien und Hansestadt Hamburg aus. Seit 2013 wird der Rückstellungsbedarf jeweils mit einem versicherungsmathematischen Gutachten ermittelt. Das erste Gutachten wurde der Bürgerschaft im Jahr 2014 vorgelegt und im Haushaltsausschuss beziehungsweise dem entsprechenden Unterausschuss ausführlich beraten. Mit dem Jahresabschluss 2014 wurden dann insbesondere aufgrund der Aktualisierung des Gehaltstrends bei der versicherungsmathematischen Ermittlung die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen deutlich erhöht. Mit dem Jahresabschluss 2015 gibt es nun offensichtlich einen gegenläufigen Effekt. So wird für die Ermittlung des Gehaltstrends nicht mehr der Sieben -Jahres-Trend zugrunde gelegt (der für den Jahresabschluss 2014 bei 2,44 Prozent lag), sondern einheitlich ein Wert von 2 Prozent. Dadurch sollen großen Schwankungen im Kernhaushalt durch entsprechende Zuführungen oder Auflösungen der Pensionsrückstellungen vermieden werden. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift (VV) Bilanzierung hat die Finanzbehörde im April 2016 rückwirkend zum Haushaltsjahr 2015 geändert. Obwohl § 11 LHO vorsieht, dass der Haushaltsausschuss der Bürgerschaft über eine solche Änderung unverzüglich zu unterrichten ist, erfolgte die Information an den Ausschuss erst drei Wochen später. Die Änderung der Bewertungsparameter hat deutliche Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung 2015. So geht aus den Drs. 21/4457 und 21/4525 hervor, dass mit der 14. Buchungsperiode der Aufwand für Versorgungsleistungen um rund 700 Millionen Euro von 1.858 Millionen Euro auf 1.152 Millionen Euro reduziert wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Seit wann liegt den zuständigen Stellen das versicherungsmathematische Gutachten zur Bewertung der Pensions- und Versorgungsbeihilfeverpflichtungen zum 31.12.2015 vor? Als Entwurf seit dem 16. April 2016. 2. Besteht die Möglichkeit, das versicherungsmathematische Gutachten der Bürgerschaft beziehungsweise dem Haushaltsausschuss vorzulegen ? Ja. Drucksache 21/4724 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche Gründe sprechen im Einzelnen gegebenenfalls gegen eine Veröffentlichung des versicherungsmathematische Gutachtens? Keine. 4. Welche Bilanzwerte wurden für die Pensionsrückstellung sowie die Rückstellung für Versorgungsbeihilfe der Freien und Hansestadt Hamburg zum 31.12.2015 mit dem Gutachten ermittelt? Die Rückstellung für Beamte, Tarifbeschäftigte und Senatoren beläuft sich auf 23,1 Milliarden Euro, die Rückstellung für Abgeordnete auf 12 Millionen Euro und die Versorgungsbeihilferückstellung auf 4,5 Milliarden Euro. 5. Welche Bewertungsannahmen wurden gegenüber dem Vorjahr verändert ? Die Anpassung des Gehaltstrends auf 2 Prozent. 6. Wann und in welcher Form wurden beziehungsweise werden die bislang der Freien und Hansestadt Hamburg vorliegenden versicherungsmathematischen Gutachten zur Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen im Transparenzportal der Stadt veröffentlicht ? Die Veröffentlichung des Gutachtens zum 31. Dezember 2015 erfolgt nach dessen endgültiger Abstimmung. Die Ergebnisse der Gutachten zum 31. Dezember 2013 und zum 31. Dezember 2014 wurden mit den jeweiligen Jahres- und Konzernabschlüssen der Freien und Hansestadt Hamburg veröffentlicht (siehe Drs. 20/13677 und 21/2281). 7. Warum wurde der Haushaltsausschuss der Bürgerschaft von den zuständigen Stellen nicht unmittelbar über die von der Finanzbehörde festgelegten Änderung der VV Bilanzierung informiert? Die Verwaltungsvorschrift wurde mit Schreiben der Leitung des Amtes für Haushalt und Aufgabenplanung der Finanzbehörde vom 27. April 2016 geändert. Der Haushaltsausschuss wurde darüber am 18. Mai 2016 informiert.