BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/473 21. Wahlperiode 19.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 12.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Nutzung von Unterkünften außerhalb des Winternotprogramms (WNP) Presseberichten zufolge dienen Notunterkünfte des WNP nach dessen Beendigung verschiedenen anderen Zwecken. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. Wie ist die Praxis des Senats beziehungsweise von f & w fördern und wohnen AöR bezüglich Leerstandes von in der öffentlichen Unterbringung genutzten Unterkünften jeglicher Art? a. Wie viele ungenutzte Schlaf- beziehungsweise Unterbringungsplätze gab es in den Jahren 2010 bis 2014? Bitte nach Jahr, Unterkunft (Adresse, Art der Unterkunft) und Länge der Nichtnutzung aufschlüsseln . b. Wie hoch sind die durchschnittlichen Unterbringungskosten eines nicht genutzten Unterbringungsplatzes? Grundsätzlich gibt es in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung keinen Leerstand in Bezug auf die genehmigte Platzzahl. Die Zuweisung in öffentliche Unterkünfte erfolgt IT-unterstützt und passgenau, sodass es allenfalls zu fluktuationsbedingt unbesetzten Plätzen kommt. Im Übrigen: entfällt. c. Ist eine Nutzung von Unterkünften des WNP auch im Sommer geplant? Wenn ja, wann und in welchem Umfang? Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? Für den Standort Weddestraße ist eine Sommernutzung von bis zu 140 Plätzen geplant. Die Unterbringungsmöglichkeit am Standort Grüner Deich wird seit dem 6. Mai 2015 genutzt. Dort ist eine Belegung von bis zu 178 Plätzen im Sommerhalbjahr vorgesehen. Darüber hinaus bietet die ehemalige Schule Hammer Straße seit Anfang Mai bis zu 60 Plätze für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge an. Die Standorte werden anschließend weiterhin für das Winternotprogramm zur Verfügung stehen . 2. Welche Emission belastet die Fläche Am Grünen Deich und warum ist eine nächtliche Nutzung wie im WNP dieser Fläche zulässig, eine Wohnunterkunft jedoch nicht (vergleiche Drs. 21/216)? Welche Entwicklungen gibt es bezüglich der Nutzung dieser Fläche? Drucksache 21/473 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Durch den Eisenbahnbetrieb (S-Bahn) und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Immissionen und Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Erschütterungen, Abgase, Funkenflug, Bremsstaub, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder et cetera), sodass eine längerfristige Unterbringung in einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung nicht vertretbar ist. Deshalb wurde diese Fläche für das Winternotprogamm mit schallgeschützten Containern , die in Richtung Straße Grüner Deich platziert sind, hergerichtet, sodass eine temporäre Nutzung möglich ist. Der Standort ist für eine ganztägige auf Dauer angelegte Unterbringung nicht geeignet. Aufgrund des weiterhin sehr hohen Zugangs an Flüchtlingen nach Hamburg in 2015 hat die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau am 30. April 2015 festgestellt, dass für die derzeit nach Hamburg kommenden Flüchtlinge Obdachlosigkeit droht. Als erforderliche Notmaßnahme wurde daher die Zwischennutzung der Fläche in der Straße Grüner Deich bis September 2015 als Maßnahme nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) bei Überlastung der Zentralen Erstaufnahme beschlossen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. c. 3. Wie viele Plätze in Notunterkünften stehen in Hamburg für wie viele Menschen mit einem Rechtsanspruch auf Notunterbringung zur Verfügung ? Für obdachlose Menschen mit einem Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterbringung stehen die Übernachtungsstätte Pik As mit 260 Plätzen und die Übernachtungsstätte für Frauen Hinrichsenstraße mit 30 Plätzen zur Verfügung. Ferner gibt es zehn Wohncontainerplätze für Frauen, die im Winter im Rahmen des Winternotprogramms zur Verfügung stehen und im Sommerhalbjahr weiterhin angeboten werden. Vier weitere Plätze bestehen in der Assisi-Kirchengemeinde. Siehe auch Drs. 21/216. Darüber hinaus steht das Hilfesystem für wohnungslose Menschen Personen mit Rechtsansprüchen zur Verfügung. Ob Rechtsansprüche bestehen, hängt von der Prüfung im Einzelfall ab, eine statistische Erfassung erfolgt nicht. 4. Wann ist mit dem Beginn des von der Koalition angekündigten Sofortprogramms für Wohnungslose zu rechnen? a. Welche konkreten Maßnahmen und welchen konkreten Zeitrahmen sieht es vor? b. Falls eine Erhöhung der Anzahl an Plätzen in Notunterkünften nicht geplant ist, warum ist dies nicht Teil des Sofortprogramms? Im Koalitionsvertrag über die 21. Legislaturperiode „Zusammen schaffen wir das moderne Hamburg“ wurde ein Sofortprogramm zur Versorgung von vordringlich Wohnungssuchenden in öffentlicher Unterbringung vereinbart. In Umsetzung dieses Auftrages erarbeiten die zuständigen Behörden derzeit ein Gesamtkonzept für die 21. Legislaturperiode zur Verbesserung der Wohnraumversorgung von vordringlich wohnungsuchenden Haushalten. Das Gesamtkonzept bezieht die weiteren Vereinbarungen einer attraktiveren Förderung von für vordringlich Wohnungsuchende reservierten Sozialwohnungen (WA-Bindungen), einer Erhöhung der Versorgungsverpflichtung von SAGA GWG sowie zur Ertüchtigung von sozialen Trägern zur Errichtung von Sozialwohnungen für diese Zielgruppe ein. Die Umsetzung des Gesamtkonzepts wird im Rahmen des Bündnisses für das Wohnen unter Einbeziehung von Sozialverbänden, ausgewählten Bauträgern und Stiftungen erörtert („Runder Tisch“). Das Gesamtkonzept zielt auf eine Integration in Wohnraum und eine damit verbundene Entlastung der öffentlichen Unterkünfte und stationären Hilfesysteme , nicht aber auf die Schaffung von Plätzen in der öffentlichen Unterkunft. Im Übrigen sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen.