BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4730 21. Wahlperiode 14.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann und Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 06.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Unterbringung von Geflüchteten in der Tennishalle Papenreye trotz bezugsfertiger Unterkünfte in der ZEA Schmiedekoppel Rot-Grün in Bürgerschaft und im Senat beteuert immer wieder, dass die Unterbringung von Geflüchteten in Baumärkten und Hallen so schnell wie möglich beendet werden soll. Einem Bericht vom NDR „Hamburg Journal“ vom 02.6.2016 zufolge stehen seit längerer Zeit bezugsfertige Container- Unter-künfte in der neuen ZEA Schmiedekoppel leer. An einem „Tag der offenen Tür“ im März wurden der Öffentlichkeit die neuen Räume bereits vorgestellt , auch das Personal wurde vom Träger bereits eingestellt. Das einzige was fehlt, sind die Geflüchteten. Diese leben zum Beispiel noch immer in der Tennishalle Papenreye, in unmittelbarer Nähe zu der neuen ZEA. Laut Drs. 21/4174 vom 25.4.2016 war eine Teilinbetriebnahme der ZEA Schmiedekoppel mit 380 Plätzen zum 18.03.2016 geplant. Die Gesamtkapazität nach kompletter Fertigstellung ist mit 1.800 angegeben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Geflüchtete sind seit wann in der ehemaligen Tennishalle Papenreye untergebracht? Die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner in der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) Papenreye ist aufgrund von Baumaßnahmen und Ertüchtigungen seit der ersten Belegung am 2.10.2015 schwankend. Mit Stand 7.06.2016 befanden sich dort 651 Bewohnerinnen und Bewohner, davon waren 411 in der Tennishalle untergebracht und 240 Personen in Containern am Standort. Eine Aufschlüsselung der Belegung für die vergangenen Zeiträume ist aufgrund der Zahl der Datensätze in der Frist, die für Schriftliche Kleine Anfragen vorgesehen ist, nicht möglich. Zur Belegung des Standortes in vorangegangenen Zeiträumen siehe Drs. 21/1906, 21/2232, 21/2599, 21/2837, 21/3227, 21/3646, 21/3915 und 21/4293. a. Wie viele davon gelten als „überresident“? 527 (Quelle: Einwohner-Zentralamt). 2. Wie ist der Sachstand in der ZEA Schmiedekoppel? a. Wie viele Plätze sind aktuell für die ZEA geplant? Falls es eine Abweichung zu der oben genannten Gesamtkapazität von 1.800 gibt, bitte begründen. Die Planungen basieren weiterhin auf einer Gesamtkapazität von 1.800 Plätzen. b. Wie viele Plätze sind seit wann bezugsfertig und wie hoch waren Kosten für diese Plätze? Drucksache 21/4730 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. Wann erfolgt/e die erste Belegung mit wie vielen Personen? Da noch nicht alle Nachweise und Genehmigungen vorliegen, ist der Standort noch nicht zur Belegung freigegeben. Die Belegung erfolgt, gegebenenfalls auch in Teilen, sobald alle Genehmigungen vorliegen. Geplant ist für die Belegung das 3. Quartal. Bisher wurden von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) circa 3,1 Millionen Euro für die Herrichtung der Plätze in der Erstaufnahmeeinrichtung Schmiedekoppel aufgewandt. d. Wie viele Geflüchtete leben aktuell in der ZEA Schmiedekoppel? Entfällt. e. Seit wann und in welchem Umfang steht Personal für die ZEA Schmiedekoppel zur Verfügung? Zum 14.März 2016 wurden 25 Personen für die EA Schmiedekoppel eingestellt. f. Wo wird/wurde das unter e. genannte Personal bisher eingesetzt? Das Personal wurde vom Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) in der EA Papenreye zu Einarbeitungs- und Schulungszwecken eingesetzt. g. Wie hoch sind die Ausgaben für das Personal? Die FHH hat dem Träger der Erstaufnahmeeinrichtung bisher circa 763.000 Euro für Personalkosten erstattet. h. Wer finanziert die Personalausgaben? Die Behörde für Inneres und Sport – Einwohnerzentralamt. 3. Wer ist für die Verlegung von Geflüchteten in die ZEA verantwortlich? Nach Freigabe einer Einrichtung zur Belegung durch den ZKF, wofür das Vorliegen der erforderlichen Nachweise notwendig ist, erfolgt die Zuweisung von Geflüchteten an die unterschiedlichen Standorte der Erstaufnahme durch f & w fördern und wohnen AöR. 4. Wie viele Geflüchtete sind aktuell in Eimsbüttel in Hallen/Baumärkten untergebracht? 5. Wie viele Geflüchtete sind in Hamburg in Hallen/Baumärkten untergebracht ? Gesamtbelegung davon im Baumarkt davon in Hallen davon in Containern Eimsbüttel 1214 0 975 240 andere Bezirke 3204 1430 1238 536 Stand: 7. Juni 2016 nach Auskunft der jeweiligen Betreiber a. Wie viele davon gelten als „überresident“? b. Wie viele davon haben eine Erlaubnis zur Wohnsitznahme? Nach § 47 Absatz 1 und Absatz 1a Asylgesetz besteht eine gesetzliche Verpflichtung, in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Eine Erlaubnis zur Wohnsitznahme ist asylgesetzlich nicht vorgesehen. Zur Zahl der Personen, deren gesetzliche Verpflichtung zum Aufenthalt in der Aufnahmeeinrichtung endete, siehe Antwort zu 5. a.