BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4731 21. Wahlperiode 14.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 06.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Schutzkonzepte umgesetzt beim Bau der ZEA Rahlstedt? In der Drs. 21/4174 wird genau beschrieben, welche Schutzkonzepte bis zum 31. August 2016 in den Hamburger Erstaufnahme- und Folgeunterbringungen umgesetzt und berücksichtigt werden sollen. Hierzu gehören personelle und organisatorische Mindeststandards, verbindliche Verfahrensläufe bei Fällen beziehungsweise Verdachtsmomenten von Gewalt, Umsetzung des Rechtes auf Hilfe und Unterstützung (barrierefreies/mehrsprachiges Informationsmanagement ), räumliche Mindeststandards und die (Weiter-)Entwicklung und Anwendung des Schutzkonzeptes. Nun entsteht gerade die neue Zentrale Erstaufnahme (ZEA) im Barkoppelstieg Rahlstedt, welche 2.900 geflüchtete Menschen aufnehmen soll. Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern wurde beim Bau der ZEA das Schutzkonzept, welches in der Drs. 21/4174 erwähnt wird, umgesetzt? Der Schutz von geflüchteten Frauen und Mädchen wird im Sinne der Drs. 21/4174 berücksichtigt. a. Bezogen auf personelle und organisatorische Mindeststandards? Der Betreiber der ZEA hält die Mindeststandards ein. Ergänzend werden schon jetzt Freiwillige zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet, wenn sie dauerhaft ehrenamtliche kinder- und jugendnahe Tätigkeiten wahrnehmen. Das Personal des Betreibers wird in internen Schulungsmaßnahmen hinsichtlich Gewaltprävention, Kommunikation und vor allem im Hinblick auf interkulturelle Kompetenzen geschult. Darüber hinaus siehe Drs. 21/3278, 21/4083, 21/4216, 21/4237 und 21/4686. b. Bezogen auf verbindliche Verfahrensabläufe? Die ZEA ist unabhängig von den Bedürfnissen der Schutzbedürftigen auf einen verbindlichen und standardisierten Verfahrensablauf ausgerichtet. Dies beinhaltet neben Ablaufplänen auch Interventionsketten bei besonderen Vorkommnissen. Sofern die besondere Schutzbedürftigkeit von bestimmten Zielgruppen offenbar wird, werden bei der Registrierung und der Belegung die individuellen Besonderheiten beachtet. So werden Schutzbedürftige vom Sicherheitsdienst beispielsweise zur Registrierung direkt zum Sachbearbeiter begleitet. Drucksache 21/4731 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. Bezogen auf Umsetzung des Rechtes auf Hilfe und Unterstützung? Die Einbindung von Hilfe- und Beratungsangeboten in die Prozesse der ZEA wird erarbeitet und kurzfristig in die Wege geleitet. d. Bezogen auf räumliche Mindeststandards? Wie bereits in sämtlichen Erstaufnahmeeinrichtungen sind auch in der ZEA die Sanitäranlagen geschlechtergetrennt eingerichtet. Zusätzlich gibt es in der Ankunftshalle Bargkoppelweg 66a einen Rückzugsraum für Frauen und Mädchen, der als Ruheraum , aber auch als Stillraum genutzt werden kann. Bei der Belegung in den Unterkünften wird durch ein auf die besonderen Bedürfnisse von Schutzbedürftigen ausgerichtetes Belegungsmanagement auf deren Anforderungen eingegangen. Die unterschiedliche Lage der Kompartiments in den Hallen sowie deren verschiedene Größen ermöglichen bei der Belegung die Rücksichtnahme auf die individuellen Bedürfnisse wie beispielsweise eine Trennung der Geschlechter, besondere Bereiche ausschließlich für allein reisende Mütter und Kompartiments nahe am Sicherheitsdienst. e. Bezogen auf die (Weiter-)Entwicklung und Anwendung des Schutzkonzeptes ? 2. Wenn nein, ist dies geplant und zu wann? Entfällt.