BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4733 21. Wahlperiode 14.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 06.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Jahresabschluss 2015 der HGV – Wie steht es um Hamburgs zentrale Beteiligungsgesellschaft? (II) Gemäß Senatsantwort zu Drs. 21/4577 wird sich der Prüfungsausschuss (PA) des Aufsichtsrats der HGV am 13.06.2016 mit der Vorprüfung des Jahresabschlusses 2015 der HGV befassen. Im vergangenen Jahr konnte der Senat auf dieser Informationsgrundlage Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft bereits erste Auskünfte zum Jahresabschluss der HGV erteilen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) wie folgt: 1. Welche Ergebnisse folgten aus der Sitzung des PA des Aufsichtsrats der HGV am 13.06.2016? a. Insbesondere welche Beschlussempfehlung wurde dem Aufsichtsrat vom PA zusammen mit dem Abschlussprüfungsbericht zugesendet? b. Wurden größere Änderungsbedarfe oder gar Mängel am Jahresabschluss der HGV ausgemacht? Wenn ja, welche? 2. Wie haben sich das Jahresergebnis und das Eigenkapital der HGV im Jahr 2015 entwickelt? 3. Welche Abschreibungen in jeweils welcher Höhe gab es bei der HGV im Geschäftsjahr 2015 auf jeweils welche konkreten Vermögensbestandteile ? Siehe Drs. 21/3773. 4. Mit welchem Wert sind die Anteile an HL zum 31.12.2015 in den Büchern der HGV bilanziert? Welchem Wert je Aktie entspricht dies? a. Inwieweit belastet die Beteiligung an HL den Jahresabschluss 2015 der HGV? b. Welche Auswirkungen hat sie insbesondere auf das Jahresergebnis 2015 der HGV und wie schlägt sich dies im Eigenkapital der HGV nieder? Die Geschäftsführung hat mit Blick auf die unverändert schwierige Situation der weltweiten Containerschifffahrt im Einzelabschluss des Geschäftsjahres 2015 aus kaufmännischer Vorsicht eine Abwertung vorgenommen und bewertet die Hapag-Lloyd- Anteile nunmehr mit einem Wert von 34,00 Euro je Aktie, woraus sich eine außer- Drucksache 21/4733 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 planmäßige Abschreibung auf den Beteiligungsbuchwert in Höhe von 175,8 Millionen Euro ergibt. Zu den Auswirkungen auf das Eigenkapital siehe Drs. 21/3776. 5. Mit welchem Wert je Aktie und welchem Gesamtwert werden die Anteile an der HSH Nordbank AG zum 31.12.2015 bilanziert? a. Inwieweit belastet die Beteiligung an der HSH Nordbank den Jahresabschluss 2015 der HGV? b. Welche Auswirkungen hat sie insbesondere auf das Jahresergebnis 2015 der HGV und wie schlägt sich dies im Eigenkapital der HGV nieder? Im Einzelabschluss des Geschäftsjahres 2015 hat die Geschäftsführung aus kaufmännischer Vorsicht eine Wertberichtigung der Beteiligung an der HSH Nordbank vorgenommen, die zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des Restbuchwerts im Umfang von 89,3 Millionen Euro führt. Zu den Auswirkungen auf das Eigenkapital siehe Drs. 21/3776. 6. Ist zwischenzeitlich für das Geschäftsjahr 2015 aus dem Kernhaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg eine weitere Verlustausgleichszahlung an die HGV über die bislang gezahlten 55 Millionen Euro hinaus geleistet worden oder ist eine solche Zahlung geplant? a. Wenn ja, wann und in welcher Höhe? Wenn nein, warum wurde der Haushaltsplanwert 2015 von 91,2 Millionen Euro so deutlich unterschritten? b. Findet sich eine gegebenenfalls erst 2016 erfolgte Zahlung über die bislang geleisteten 55 Millionen Euro hinaus im mit Drs. 21/4457 mitgeteilten Gesamtfinanzplan für 2015 wieder? Wenn nein, warum nicht? Nein. Eine Abrechnung erfolgt erst nach Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der HGV. 7. Inwieweit wird mittlerweile eine Anpassung der Verlustausgleichszahlung an die HGV 2016 gegenüber dem fortgeschriebenen Haushaltsplan 2015/2016 sowie der aus diesem ersichtlichen mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2017 und 2018 geplant? Wie hoch sollen die Verlustausgleichszahlungen in den genannten Jahren nunmehr liegen und welcher Veränderung des bisherigen Plans entspricht dies jeweils? (Bitte jahresweise auflisten.) Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 8. Welche konkreten Folgen ergeben sich aus dem Jahresergebnis 2015 und der Entwicklung des Eigenkapitals der HGV für den Gesamtergebnisplan des Kernhaushalts der Freien und Hansestadt Hamburg? Wie schlägt sich dies in Zahlen nieder? Grundsätzlich bildet die Freie und Hansestadt Hamburg die HGV in ihrem Jahresabschluss nach der Eigenkapitalspiegelbildmethode ab. Negative Jahresergebnisse führen dabei zu einer aufwandswirksamen Abschreibung, positive Jahresergebnisse bis maximal zur Höhe der Anschaffungskosten zu einer Zuschreibung. Konkrete Beträge hierzu stehen noch nicht fest, da die Erstellung des Jahresabschlusses 2015 der Kernverwaltung noch nicht abgeschlossen ist.