BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4738 21. Wahlperiode 14.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 06.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Besitz und Anbau von Cannabis in Hamburg Mit einem Artikel vom 31. Mai 2016 berichtet das „Hamburger Abendblatt“ über den Fund von etwa 10 Kilogramm Marihuana und weiteren 106 Cannabis -Pflanzen, die in einer privaten Plantage in einer Wohnung in Hamburg- Heimfeld angebaut wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Sowohl Haschisch als auch Marihuana sind Erzeugnisse, die aus der Cannabispflanze gewonnen werden. Straftaten im Zusammenhang mit Cannabisprodukten werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) insgesamt unter dem Begriff „Cannabis“ erfasst; eine Unterscheidung in Produktgruppen erfolgt nicht. Dies vorangestellt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie oft wurde im Jahre 2015 und laufend bis 31.Mai 2016 der Anbau von Cannabis-Pflanzen in Hamburg in welchen Stadtteilen festgestellt? Im Sinne der Fragestellung hat die Polizei im erfragten Zeitraum die in der folgenden Tabelle dargestellten Ermittlungsverfahren eingeleitet; die Zahlen für 2016 sind vorläufig : Stadtteil 2015 2016 Stadtteil 2015 2016 Altona 2 Lohbrügge 1 Barmbek 5 Lokstedt 2 Bergedorf 1 Lurup 1 Billstedt 2 Mitte 1 Billwerder 2 Neuenfelde 2 Bramfeld 2 Neustadt 1 Eilbek 1 Niendorf 2 Eimsbüttel 3 Ochsenwerder 2 Eißendorf 1 Osdorf 1 1 Eppendorf 1 Poppenbüttel 2 Hamm 1 Rahlstedt 4 Harburg 1 Rönneburg 1 Hausbruch 2 St. Georg 1 Hoheluft 1 St. Pauli 2 1 Hohenfelde 1 Stellingen 1 Jenfeld 1 Wandsbek 2 Langenhorn 2 1 Gesamt 47 11 Drucksache 21/4738 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele Cannabis-Pflanzen und wie viel Kilogramm Cannabis und Marihuana wurden dabei festgestellt? Zu den Sicherstellungsmengen im erfragten Zeitraum siehe folgende Tabelle; die Zahlen für 2016 sind vorläufig: 2015 01.01 – 31.05.2016 Cannabispflanzen 6.913 Stück 1.164 Stück Marihuana 65,399 kg 6,263 kg Haschisch 0,784 kg 0,101 kg 3. Wie viel Cannabis und Marihuana wurden im Jahre 2015 und laufend bis 31. Mai 2016 jeweils beschlagnahmt? Zu den Sicherstellungsmengen im erfragten Zeitraum siehe folgende Tabelle; die Zahlen für 2016 sind vorläufig: 2015 01.01. – 31.05.2016 Marihuana 370,114 kg 20,025 kg Haschisch 125,917 kg 5,271 kg 4. Wie viele weitere Verstöße wegen des Besitzes oder der Zubereitung von Cannabis sowie der Abgabe in nicht geringer Menge (PKS- Schlüssel 731800 und 734818) wurden im Jahre 2015 und laufend bis 31. Mai 2016 festgestellt? Die Aussagekraft der PKS ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder der Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. Zur begrenzten Aussagekraft unterjähriger Daten in diesem Zusammenhang siehe Drs. 16/4616. In der PKS wird ein Fall in dem Monat gezählt, in dem er erfasst wurde. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt. Wird dieser Fall in einem Folgemonat im Sinne der ständigen Pflege geändert, führt das in diesem Folgemonat zu einer erneuten Zählung . In der PKS erfolgen unterjährige Auswertungen immer kumulativ; es wird immer nur der eine Fall mit der letzten Änderung gezählt. Die erfragten PKS-Daten werden in den beiden folgenden Tabellen dargestellt: Allgemeiner Verstoß mit Cannabis und Zubereitungen (PKS-Schlüssel 731800) Jahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle absolut in % 2015 4.867 4.325 88,9% 01.01. – 31.05.2016 2.085 1.847 88,6% Unerlaubte(r) Abgabe und Besitz in nicht geringer Menge von Cannabis und Zubereitungen (PKS-Schlüssel 734818) Jahr erfasste Fälle aufgeklärte Fälle absolut in % 2015 33 31 93,9% 01.01. – 31.05.2016 10 9 90,0% 5. Zu wie vielen Verurteilungen welchen Strafmaßes ist es jeweils wegen des Anbaus von Cannabis, der Abgabe und des Besitzes von Cannabis im Jahre 2015 und laufend bis 31. Mai 2016 gekommen? Der zur Beantwortung der Frage erforderliche Umstand, ob dem jeweiligen Verfahren aus dem Bereich der Betäubungsmittelkriminalität der Umgang mit Cannabis zugrunde lag, wird weder in der amtlichen Strafverfolgungsstatistik noch im Vorgangsverwaltungs - und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft gesondert erfasst. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4738 3 Allein wegen Straftaten gemäß § 29 Absatz 1 Nummer 1 und § 29a Absatz 1 Nummer 2 BtMG sind in MESTA für den erfragten Zeitraum mehr als 5.000 Verfahren verzeichnet , die zur Beantwortung der Fragen jedenfalls händisch ausgewertet müssten.1 Eine solche Auswertung ist innerhalb der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten. 6. Mit welchem Strafmaß müssen die oben genannte Täter, bei denen 10 Kilogramm Marihuana und weitere 106 Pflanzen in einer Wohnung in Heimfeld festgestellt wurden, erfahrungsgemäß rechnen? Der einschlägige Straftatbestand des Besitzes oder Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sieht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und höchstens 15 Jahren vor, bei einem minderschweren Fall eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und höchstens fünf Jahren. Innerhalb dieser Strafrahmen setzt das Gericht jeweils für den Einzelfall eine tat- und schuldangemessene Strafe fest (vergleiche §§ 46 fortfolgende StGB). Eine Aussage darüber, mit welchem Strafmaß ein Täter „erfahrungsgemäß zu rechnen“ hat, kann daher nicht getroffen werden. 7. Welchen aktuellen Sachstand haben die aus den Medien bekannten Bestrebungen zur etwaigen Legalisierung der geregelten Abgabe von Cannabisprodukten (Stichwort Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe)? Die zuständigen Behörden haben Möglichkeiten der Umsetzung eines Modellprojektes zur regulierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene geprüft. Die derzeitige Rechtslage und die darauf fußende Genehmigungspraxis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte lassen danach keinen Spielraum für derartige Modellprojekte. 1 Die Angaben stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen und richtigen Erfassung in MESTA.