BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4741 21. Wahlperiode 14.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 06.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Umrüstung von Ampeln in Hamburg auf neueste LED-Technik In Hamburg gibt es aktuell (Stand 8. März 2016) 1.765 Lichtsignalanlagen, kurz Ampeln (siehe Drs. 21/3472). Diese sind für die Verkehrssteuerung und die Verkehrssicherheit unerlässlich. Zugleich verursacht der Betrieb von Ampeln unweigerlich Kosten. Diese fallen neben der generellen Wartung insbesondere für die Beleuchtung an. Bislang ist aber nicht bekannt, welche Leuchtmittel in welchem Umfang in den Hamburger Ampeln zum Einsatz kommen. Neben den traditionellen Glühbirnen können dies grundsätzlich auch Halogenlampen sein, die weniger Strom verbrauchen. Noch größeres Einsparpotenzial beim Stromverbrauch und somit bei den Energiekosten bietet sich durch den Einsatz von neuester LED-Technik in Ampeln. So hat unter anderem Siemens Anfang April dieses Jahres seine sogenannte 1-Watt-Technologie vorgestellt, bei der digitale LED-Treibermodule genutzt werden und der Stromverbrauch eines herkömmlichen Ampelsignals von bis zu 60 Watt auf bis zu 1 bis 2 Watt reduziert wird. Die ersten dieser 1-Watt-Ampeln („Sitraffic One“) kommen bereits in Bozen (Italien ) und Bietigheim-Bissingen (Süddeutschland) zum Einsatz. Selbst bei bereits eingesetzten LED-Ampeln auf Basis einer 230-Volt-Stromversorgung würde diese neuartige LED-Technik laut Herstellerangaben zu einer Stromersparnis von 1.600 Kilowattstunden (kWh) und 960 Kilogramm CO2 pro Jahr führen1. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) und der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) wie folgt: 1. Wie viele Ampeln gibt es aktuell in Hamburg? Der derzeitige Bestand beträgt 1.759 Lichtsignalanlagen (LSA), davon 37 LSA im Hafengebiet. 2. Wie viele der Ampeln in Hamburg erreichen in fünf, zehn oder 20 Jahren das Ende ihrer Einsatzzeit? 1 http://www.siemens.com/innovation/de/home/pictures-of-the-future/mobilitaet-uns-antriebe/ urbane-mobilitaet-die-sparsamste-ampel-der-welt.html. Drucksache 21/4741 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Abschreibungszeitraum einer LSA ist 15 Jahre. Die Lebensdauer einer Anlage beträgt im Mittel zwischen 17 und 20 Jahren, sodass zur Bestandserhaltung jährlich circa 100 LSA instand gesetzt werden müssen. Demzufolge erreichen bis zum Jahr 2021: circa 500 LSA, Jahr 2026: circa 500 weitere LSA und Jahr 2036: circa 1.000 weitere LSA das Ende ihrer Einsatzzeit. 3. Welche Leuchtmittel kommen in welchem Umfang in Hamburger Ampeln aktuell zum Einsatz? Bitte die Anteile der verschiedenen Leuchtmittel in Prozent angeben. Mit Stand vom 7. Juni 2016 werden 14 Prozent der LSA mit Halogenniedervoltglühlampen, 33 Prozent der LSA mit Hochvoltglühlampen und 53 Prozent der LSA mit LED betrieben. 4. Sind bereits Ampeln in Hamburg mit LED-Leuchten ausgestattet? Wenn ja, wie viele und was hat die Ausstattung mit den entsprechenden LED-Leuchten gekostet? Wenn nein, warum nicht und plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Umrüstung von Ampeln auf LED-Technik? Ja, 926 Anlagen sind mit LED-Technik ausgestattet. Die Kosten für LED-Signalleuchten liegen im Mittel bei circa 12.000 Euro pro LSA, die aus mehreren Signalgebern besteht. Für den Betrieb von LED-Signalleuchten muss das Steuergerät der LSA ausgetauscht werden. Eine Umrüstung auf LED-Technik wird daher aus Gründen der Wirtschaftlichkeit in der Regel im Zuge des Austauschs des Steuergerätes vorgenommen . 5. Welche Vor- und Nachteile bestehen aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde hinsichtlich der Umrüstung von Ampeln auf LED-Technik? Die gesamt LED-Technik einer LSA besteht aus mehreren Teilen. Eine Signalleuchte besteht aus einem Satz von Signalgebern mit Rot/Gelb/Grün bzw. für eine Fußgänger -LSA mit Rot/Rot/Grün. Neben dieser gesamten Leuchttechnik kommen LED- Leuchtmittel zum Einsatz. Vorteile: geringerer Energieverbrauch der LED-Leuchtmittel gegenüber Glühlampen, Entfall des routinemäßigen Leuchtmittelwechsels bei Glühlampen nach neun bis zwölf Monaten, größere Verfügbarkeit der Anlagen aufgrund höherer Lebensdauer der Leuchtmittel und damit geringerer Ausfälle der LSA. Nachteile: höhere Investitionskosten und früherer Austausch der LED-Signalgeber nach circa 15 Jahren gegenüber circa 30 Jahren bei Glühlampen-Signalgebern. 6. Welche Stromkosten sind seit 2011 für den Betrieb der Ampeln in Hamburg angefallen? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4741 3 7. Welche Wartungskosten sind seit 2011 in Bezug auf die Ampeln in Hamburg seit 2011 angefallen? Bitte Jahresweise aufschlüsseln. 8. Wie hat sich der aus dem Betrieb von Ampeln in Hamburg resultierende Stromverbrauch seit 2011 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Mit der HHVA besteht ein pauschalierter Contractingvertrag, der unter anderem die Stromkosten und Wartungskosten beinhaltet. Die Pauschale ist nicht nach Kostenarten aufgeschlüsselt. Auf Basis eines kalkulatorischen Energiepreises von 22 Cent/ kWh berechnen sich die Energiekosten wie folgt: im Jahr 2011: rund 2,4 Millionen Euro, im Jahr 2012: rund 2,2 Millionen Euro, im Jahr 2013: rund 2,1 Millionen Euro, im Jahr 2014: rund 2,0 Millionen Euro, im Jahr 2015: rund 1,9 Millionen Euro. Der Energieverbrauch hat sich wie folgt entwickelt: im Jahr 2011 11,05 GWh/a, im Jahr 2012 10,12 GWh/a, im Jahr 2013 9,62 GWh/a, im Jahr 2014 9,10 GWh/a, im Jahr 2015 8,59 GWh/a. 9. Wie haben sich die Kosten für die Umrüstung von Ampeln in Hamburg seit 2011 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. 10. Wie haben sich die Kosten für den Neubau von Ampeln seit 2011 entwickelt ? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Die Kosten für die Umrüstung von LSA auf LED-Technik sowie für den Neubau von LSA entstehen nicht an zentraler Stelle, sondern sind in verschiedenen Aufgabenpaketen und Maßnahmen enthalten und werden aus unterschiedlichen Quellen finanziert . Dazu gehören sowohl die Projekte des Landesbetriebes, Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) als auch Bezirksmaßnahmen. Eine Aufschlüsselung der Kosten für die Umrüstung beziehungsweise den Neubau erfolgt nicht. Im Folgenden werden die Kosten für sämtliche LSA-Arbeiten ausgewiesen, die auch Schadensbeseitigungen und Programmänderungen beinhalten: im Jahr 2011: 12,2 Millionen Euro, im Jahr 2012: 15,1 Millionen Euro, im Jahr 2013: 15,0 Millionen Euro, im Jahr 2014: 16,2 Millionen Euro, im Jahr 2015: 18,2 Millionen Euro. Die in der Antwort zu 4. genannten durchschnittlichen Kosten von 12.000 Euro/LSA für die Umrüstung auf LED-Technik sind in den oben genannten Werten enthalten. 11. Aus welchen Energiequellen kommt der Strom für den Betrieb der Ampeln in Hamburg? Der gelieferte Strom besteht zu 100 Prozent aus regenerativen Energiequellen (Wind, Wasser, Solar). 12. Welcher oder welche Anbieter sind für die Stromversorgung der Hamburger Ampeln zuständig? Wann wurden die entsprechenden Verträge geschlossen, wie lange ist die Vertragslaufzeit jeweils noch und ist die Umstellung auf LED-Technik Vertragsgegenstand? Drucksache 21/4741 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die HHVA ist im Rahmen des Contractingvertrages mit der Stromversorgung der LSA beauftragt. Der derzeitige Vorlieferant für die Stromversorgung ist die enviaM. Dieser Vertrag besteht seit dem 1. Januar 2016 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018. Die laufende Umstellung auf „LED-Technik“ wurde bei den LSA berücksichtigt. 13. Welche Normen regeln die Leuchtkraft von Ampeln und den Einsatz bestimmter Leuchtmittel in Ampeln? DIN EN 12368 Anlagen zur Verkehrssteuerung – Signalleuchten; Deutsche Fassung EN 12368, DIN 67527-1 Lichttechnische Eigenschaften von Signallichtern im Verkehr – Teil 1: Ortsfeste Signallichter im Straßenverkehr, DIN VDE V 0832-300 (VDE V 0832-300): Straßenverkehrs-Signalanlagen – Teil 300: Technische Festlegungen für LED-Signalgeber, DIN CLC/TS 50509 (VDE V 0832-310): Anwendung von LED-Signalleuchten für Straßenverkehrs-Signalanlagen; Deutsche Fassung CLC/TS 50509. 14. Welche Stellen sind in Hamburg für den Erwerb, die Installation, die Wartung, den Betrieb und gegebenenfalls den Abriss von Ampeln zuständig? Zuständig im Sinne der Senatsanordnung ist die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI). Die Aufgabe wurde dem LSBG sowie der HPA für das zugewiesene Hafengebiet übertragen. Für die Durchführung ist die HHVA über den Contractingvertrag beauftragt. 15. Laut des Vorwortes aus Drs. 21/73 vom 24. März 2015 besteht zwischen den Initiatoren der Volksinitiative „Stopp des Busbeschleunigungsprogramms “ und den Regierungsfraktionen unter anderem Konsens hinsichtlich der „Umstellung der Ampeln auf LED-Technik“. Welche konkreten Maßnahmen wurden seither seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde hinsichtlich der Umstellung der Ampeln auf LED-Technik durchgeführt? Sämtliche Ampeln auf den Linien des Busbeschleunigungsprogramms werden seit Beginn des Programms auf LED-Technik umgestellt, sofern sie nicht vorher schon über LED-Technik verfügten. 16. Wie oft kam es seit 2011 zu Ampelausfällen und was waren die Gründe dafür? Bitte Jahresweise aufschlüsseln und jeweils die Gesamtjahreszahl der Ampelausfälle sowie die jeweiligen Anteile der Ausfallursachen angeben. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 (bis Mai) Anzahl der Fehlerursache in LSA-Anlagen (z.B. defekte Bauteile) 1100 1282 1227 1197 1156 545 Anzahl der Fehlerursache außerhalb der LSA-Anlagen (z.B. Netzstörungen/-ausfälle) 383 501 544 460 386 130 Gesamt 1483 1783 1771 1657 1542 675