BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4755 21. Wahlperiode 14.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 06.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Bauarbeiten in der Straße Blumenau Seit Wochen ist in der Straße Blumenau in Höhe der Hausnummern 53 – 61 das Halten verboten. Anlass ist offenbar eine kleine Baustelle, auf der aber schon seit Längerem nicht mehr gearbeitet wird. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH), wie folgt: 1. Von wann bis wann wurde dort ein Halteverbot angeordnet? 2. Warum wurde dieses angeordnet? Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat 31 (PK 31) hat im Bereich der Hausnummern Blumenau 51 bis 61 für den Zeitraum vom 23. Mai 2016, 7 Uhr bis zum 24. Juni 2016, 18 Uhr ein Halteverbot angeordnet, um notwendige Aufgrabungen im Straßenraum zur Behebung einer Stromnetzstörung zu ermöglichen . Für erforderliche Instandsetzungsarbeiten im Kabelnetz mussten in diesem Gebiet Tiefbauarbeiten durchgeführt werden. 3. Wie viele Parkplätze fallen dadurch weg? Sieben Parkplätze. 4. Von wann bis wann wurden in diesem Bereich welche Bauarbeiten durchgeführt? Am 7. Mai 2016 trat eine Störung im Kabelnetz auf. In einem Soforteinsatz wurde die Versorgung der Kunden in der Straße Blumenau 53 – 61 wiederhergestellt. Für die endgültige Instandsetzung des beschädigten Kabels war eine Aufgrabung erforderlich. Hierfür wurde das Halteverbot beantragt. Erst mit Gültigkeit des Halteverbotes ab dem 23. Mai 2016 konnten die notwendigen Tiefbauarbeiten durchgeführt werden. Nach Beendigung dieser Arbeiten, die die Vorbereitung für die Reparaturarbeiten des Stromkabels darstellten, konnte SNH die betroffenen Anwohner über eine erforderliche Abschaltung der Stromversorgung benachrichtigen. Nach der vorgeschriebenen Vorlaufzeit (§17 Niederspannungsanschlussverordnung), die SNH zwischen drei bis fünf Tagen ansetzt, wurden am 1. Juni 2016 die Abschaltung der Haushalte vorgenommen und die Montagearbeiten durchgeführt und abgeschlossen . Die Montagegrube war zu diesem Zeitpunkt allerdings noch offen, sodass die Parkverbotsschilder weiterhin notwendig waren. 5. Welche Arbeiten sind jetzt noch auszuführen? 6. Wenn keine Arbeiten mehr ausgeführt werden müssen: Warum besteht das Halteverbot noch? Drucksache 21/4755 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Verfüllen der Aufgrabung am 8.Juni 2016 stellte den Abschluss der Arbeiten dar. Danach war das Halteverbot nicht mehr erforderlich. Es wurde aufgehoben und die Schilder wurden abgebaut.