BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4759 21. Wahlperiode 14.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 07.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Badeunfälle im Allermöher See Am vergangenen Wochenende kam es im Allermöher See zu zwei tragischen Badeunfällen. Die Feuerwehr musste ausrücken, doch trotz erfolgreicher Bergung konnten die Leben von zwei Siebzehnjährigen nicht gerettet werden . Anwohner berichten, dass der Einsatz der Feuerwehr durch falsch geparkte Autos erschwert wurde. Das Freihalten von Rettungswegen ist absolut notwendig, um Menschenleben retten zu können. Auch die Kennzeichnung von gefährlichen Bereichen in Seen und Gewässern kann Leben retten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wurden die Einsatzkräfte der Feuerwehr durch geparkte Fahrzeuge am Allermöher See oder den Zuwegungen in ihrem Einsatz behindert? Wenn ja, in welchem Bereich und wie stellte sich die Situation jeweils dar? Nach Auskunft der Einsatzleiter der Feuerwehr bei den Einsätzen im Zusammenhang mit den Badeunfällen am 4. und 5. Juni 2016 fuhren die Einsatzkräfte jeweils über die Straße Felix-Jud-Ring zu den Einsatzstellen am Allermöher See. Die parkenden Pkws in der Zuwegung zum Allermöher See stellten dabei keine erhebliche Verkehrsbehinderung für die anrückenden Einsatzkräfte dar. Am 5. Juni 2016 war ein Pkw im Bereich der Zufahrt vom Felix-Jud-Ring zum Allermöher See verkehrsbehindernd abgestellt. 2. Kommt es – abgesehen von den Einsätzen am vergangenen Wochenende – zur Erschwerung von Rettungseinsätzen der Feuerwehr am Allermöher See durch geparkte Fahrzeuge? Wenn ja, in welcher Form und wie begegnen die Behörden dieser Problematik ? Den Behörden liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 3. Reicht die vorhandene Beschilderung aus? Wenn ja, bitte begründen. Wenn nein, welche Maßnahmen ergreifen die zuständigen Stellen, um die Situation zu verbessern? Aus behördlicher Sicht reicht die Beschilderung aus. Sie ist gut sichtbar angebracht und mit der Feuerwehr abgestimmt. Die Anfahrt zum Allermöher See erfolgt vom Fanny-Lewald-Ring oder Felix-Jud-Ring aus über nicht als Fahrbahn ausgebaute Grün- und Naherholungswege. Diese Wege Drucksache 21/4759 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sind mittels einer ausreichend bemessenen Gehwegüberfahrt mit Tiefbord an den öffentlichen Straßenverkehrsraum angebunden und mittels versetzt angeordneter Sperrgitter für die Durchfahrt von Fahrzeugen gesperrt. Die Sperrgitter können durch Berechtigte geöffnet werden. Zur besseren Erkennbarkeit dieser Zufahrten, insbesondere für ortsunkundige Rettungskräfte , hat das Bezirksamt Bergedorf im Jahr 2015 an beiden Zufahrten nicht amtliche Hinweisschilder „Feuerwehrzufahrt Allermöher See“ aufgestellt. Im Fanny-Lewald-Ring und im Felix-Jud-Ring ist das Parken vor der Zuwegung zu den Grün- und Naherholungswegen durch die baulich hergestellten Gehwegüberfahrten mit abgesenktem Bordstein verboten. Darüber hinaus wird im Felix-Jud-Ring durch eine vorhandene, baulich hergestellte Fahrbahneinengung das Parken in Höhe der Gehwegüberfahrt verhindert. Im Übrigen verbietet sich nach Auffassung der Polizei eine weitere Beschilderung der beiden Gehwegüberfahrten aufgrund des Gebots, eine Überschilderung im öffentlichen Straßenverkehrsraum zu vermeiden. 4. Reichen die Maßnahmen zur Parkraumüberwachung im Umfeld des Allermöher Sees aus, um der Feuerwehr für Einsätze eine ungehinderte Anfahrt an den See zu gewährleisten? Wenn ja, bitte begründen. Wenn nein, welche Verbesserungen sind möglich? Das örtlich zuständige Polizeikommissariat 43 setzt die vorhandenen personellen Ressourcen im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzungen bei einer entsprechenden Wetterlage zur Überwachung des ruhenden Verkehrs im Bereich Allermöher See und weiterer Badeseen im Reviergebiet verstärkt ein; im Übrigen siehe Antwort zu 2. 5. Wie ist der Nichtschwimmerbereich im Allermöher See gekennzeichnet und abgegrenzt von der Abbruchkante unter Wasser, um Nichtschwimmer vor dem Ertrinken zu schützen? a) Ist diese Abgrenzung ausreichend? Wenn ja, bitte begründen. Weiße Fässer im Wasser und Holzbalken weisen gut sichtbar auf für Naturgewässer typische Bereiche mit signifikant erhöhten Gefahren hin (unter anderem Entfernung zum Ufer, Wassertiefe und damit zusammenhängende Veränderung der Wassertemperatur ). Als Nichtschwimmerbereich ist der davor liegende Bereich ausdrücklich nicht gekennzeichnet. Das Bezirksamt Bergedorf überprüft derzeit die Hintergründe und den genauen Hergang der beiden Unfälle, um gegebenenfalls zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zu implementieren. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen . b) Welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen sind möglich, was würden diese kosten und hält die zuständige Behörde diese für erforderlich? Vor dem Hintergrund, dass es sich bei beiden Opfern um Flüchtlinge handelte, haben die zuständigen Stellen der Stadt (koordiniert durch den ZKF) bereits Maßnahmen ergriffen, um die diesbezügliche Aufklärung der Flüchtlinge weiter zu verbessern. In den Unterkünften werden anlässlich der tragischen Unfälle nochmals verstärkt Baderegeln in allen Sprachen ausgelegt. Diese Baderegeln und Hinweise zum Schwimmen in öffentlichen Gewässern liegen von der Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft e.V. (DLRG) in allen Sprachen vor. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass erwachsene Menschen unabhängig von ihrer Herkunft ihre Schwimmfähigkeit einschätzen können. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. a).