BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/476 21. Wahlperiode 19.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels und Carl-Edgar Jarchow (FDP) vom 12.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Maßnahmen gegen Terror – Was wird in Hamburg wirklich getan? Nach aktuellen Presseberichten hat der Hamburger Verfassungsschutz beim Kampf gegen den Terrorismus seinen Fokus auf radikalisierte Einzeltäter gesetzt. Einzelne Täter folgen verstärkt den Aufrufen der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ und planen ihre besonders gefährlichen Attentate. Für Hamburg wächst die Gefahr. 400 Salafisten sollen sich bereits in Hamburg aufhalten . Schon am 20.05.2015 hatte die FDP-Bürgerschaftsfraktion einen Antrag mit einem Vorschlag zu konkreten Maßnahmen gegen gewaltbereite Salafisten und religiösen Extremismus in die Bürgerschaft eingebracht, Drs. 20/11767. Dazu gehörte die Forderung nach der Erarbeitung eines umfassenden Aktionsprogramms Salafismus/religöser Extremismus. Dieser Antrag wurde in der Bürgerschaft einstimmig angenommen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat hat in – wie in Drs. 20/13460 dargestellt – in Kooperation und intensivem Dialog mit den islamischen Religionsgemeinschaften und der Alevitischen Gemeinde ein Konzept zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös begründetem Extremismus und anti-muslimischer Diskriminierung beschlossen. Auf dieser Basis verfolgen Fachbehörden , Bezirksverwaltung, Religionsgemeinschaften und weitere zivilgesellschaftliche Akteure in einem Beratungsnetzwerk gemeinsam Handlungsstrategien im Bereich der Prävention und der Intervention. Die Arbeitsgruppen des Netzwerkes sind am 22. Oktober 2014 (AG Prävention) und am 23. Oktober 2014 (AG Intervention) konstituiert worden. Sie tagen regelmäßig (circa alle acht Wochen) und arbeiten darüber hinaus in wöchentlich tagenden Teilgruppen an verschiedenen Schwerpunktthemen/Arbeitspakten. Im Abstand von circa drei Monaten tagen die Arbeitsgruppen Prävention und Intervention gemeinsam. In Abhängigkeit von den Themen wechselt der Kreis der behördlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, der Vertreterinnen und Vertreter der Religionsgemeinschaften sowie von Vaja e.V./Angehörigenberatung des Beratungsnetzwerks kitab und der zu den Sitzungen eingeladenen weiteren Kooperationspartner (zum Beispiel Hochschule für Angewandte Wissenschaften/Projekt ufuq, Arbeit und Leben Hamburg/Projekt Mobiles Beratungsteam, Institut für konstruktive Konfliktaustragung und Mediation e.V., Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus, Islamisches Wissenschafts- und Bildungsinstitut, Aarhus University/Projekt Radikalisierungsprozesse im Bereich Salafismus /Jihadismus). Gegebenenfalls werden weitere Kooperationspartner sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Forschung hinzugezogen. Unabhängig von diesem Beratungsnetzwerk arbeiten die beteiligten Fachbehörden im Rahmen ihrer fachbehördlichen Zuständigkeiten und unter Beteiligung der Bezirksverwaltung an präventiven und interventiven Maßnahmen (siehe Drs. 20/13460). Drucksache 21/476 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Gesamtprozess wird auf Amtsleitungsebene über einen regelmäßig tagenden fachbehördlichen Steuerungskreis begleitet und verantwortet. Die Staatsräte der beteiligten Behörden werden in regelmäßigen Abständen über den Prozess unterrichtet . Unbeschadet der Präventionsmaßnahmen und von Interventions- und Beratungsangeboten handelt es sich bei der Bekämpfung von gewaltbereitem Salafismus und Terrorismus vorrangig um eine Aufgabe der internationalen und nationalen und Landessicherheitsbehörden . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Mit der Drs. 20/13460 hat der Senat ein Konzept zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös motiviertem Extremismus und anti-muslimischer Diskriminierung mit Maßnahmen zur Prävention vorgelegt. Welche koordinierten Präventionsmaßnahmen wurden wann und mit welchem Erfolg bis heute umgesetzt, insbesondere zu folgenden Handlungsfeldern : In den ersten rund sechs Monaten des Beratungsnetzwerkes sind insbesondere verbindliche Kooperationsstrukturen vereinbart, Wissensstände, unter anderem durch Einbindung von Experten und Expertinnen, im Bereich des religiös begründeten Extremismus und der Muslimfeindlichkeit bei den Beteiligten aufgebaut und eine konkrete Arbeitsplanung erarbeitet worden. Darüber hinaus sind erste Präventions- und Interventionsprojekte vorbereitet worden, die aus Landesmitteln gefördert werden. Ferner ist es gelungen, im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ drei Modellprojekte zur Radikalisierungsprävention (Förderzeitraum fünf Jahre, Fördersumme je 130.000 Euro p.a.) für Hamburg zu akquirieren. Darüber hinaus sind bereits zahlreiche Veranstaltungen und Maßnahmen durchgeführt worden: a) Anfeindungen im öffentlichen Raum begegnen und Vorurteile vorbeugen , Folgende Aktivitäten finden laufend statt: ‐ Durchführung von Veranstaltungen: Beispiele hierfür sind themenbezogene Sitzungen im Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus, dialog- und themenbezogene Veranstaltungen im Rahmen der Lokalen Partnerschaften für Demokratie, Fachveranstaltungen der SCHURA (Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V.). Darüber hinaus werden derzeit weitere Maßnahmen gemeinsam im Beratungsnetzwerk entwickelt: ‐ Konzept für Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. ‐ Strategien für öffentliche und halböffentliche Dialogveranstaltungen. ‐ Strategien gegen Radikalisierung im Internet. b) Kinder und Jugendliche sensibilisieren, Umgesetzt werden bislang folgende Maßnahmen: ‐ Workshops für Jugendliche und Jungerwachsene: Workshops für junge Menschen, in denen diese sich mit ihren Fragen zu Religion und Demokratie auseinandersetzen können. Sie sollen lernen, salafistische Thesen und Positionen zu hinterfragen . Die Workshops wurden in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit durch den Verein ufuq.de durchgeführt: o Im Haus der Jugend Mümmelmannsberg fanden sie am 10.09., 17.08., 24.09., 01.10. und 08.10.2014, o im Jugendcafé Bahrenfeld am 18.11., 28.11., 01.12. und 02.12.2014 sowie o im Haus der Jugend Osdorf am 19.11., 20.11., 26.11., 03.12. und 04.12.2014 statt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/476 3 ‐ Das Haus der Jugend Osdorf und die Geschwister Scholl Schule haben mit ufuq.de eine weitere gemeinsame Workshopreihe am 02.02., 09.02., 23.02., 16.03., 23.03., 30.03., 13.04., 20.04. und 04.05.2015 durchgeführt. Die Teilnehmenden haben zumeist an mehreren oder allen Veranstaltungen teilgenommen. Auf Erfolgsbetrachtungen im Sinne von Einstellungs- und Verhaltensänderungen ist verzichtet worden, um den niedrigschwelligen Charakter der Veranstaltungen nicht durch Eingangs- und Folgebefragungen zu gefährden. ‐ Für das Haus der Jugend Barmbek ist ein Auftaktworkshop für den 12.06.2015 geplant, weitere Planungen gibt es für die Straßensozialarbeit Osdorf/Lurup und das Jugendcafé Altona-Altstadt. ‐ Publikationen zur politischen Bildung: Im Informationsladen der Landeszentrale für Politische Bildung und des Jugendinformationszentrums sind diverse Publikationen und Broschüren zum Thema Salafismus und religiöser Extremismus erhältlich. ‐ Förderung der aktiven Auseinandersetzung von Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft und Religion mit Islam und Antisemitismus: Projekt „Djahada“ – Jugend bildet zu Islam“, Workshops mit Jugendlichen, öffentliche Theateraufführungen. Das Vorläuferprojekt „Djihad für die Liebe“ wurde Ende 2014 umgesetzt. Träger: Akademie CrearTat. ‐ Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen/Schülerinnen und Schülern: o In allen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden Angebote gemäß der Vorgabe der Globalrichtlinie „Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit in den Bezirken“ zum Thema Vielfalt und Inklusion vorgehalten . Hierbei fördern die Gruppen- und Einzelangebote die jungen Menschen unterschiedlicher sozialer und ethnischer Herkunft. Die jungen Menschen sollen sich mit ihren kulturellen Wurzeln auseinandersetzen, Wissen über andere Kulturkreise erwerben und gemeinsam mit jungen Menschen aus anderen Kulturen deren besondere Formen der Wahrnehmung und des Denkens kennenlernen. Die Fachkräfte wirken mit den Angeboten jeglicher Diskriminierung und Ausgrenzung entgegen. Diese Präventionsmaßnahmen unterstützen erfolgreich die Vorbeugung und Bekämpfung von religiös motiviertem Extremismus und anti-muslimischer Diskriminierung. o Das Bezirksamt Altona bereitet derzeit aus Mitteln der Sicherheitskonferenz die Umsetzung des Projektes „Dialog macht Schule“ an einer Altonaer Stadtteilschule vor. Mit diesem Projekt werden Jugendliche über extremistische Bewegungen und deren Ziele informiert. Träger: Verikom. Darüber hinaus werden derzeit weitere Maßnahmen gemeinsam im Beratungsnetzwerk entwickelt: ‐ Projekte zur Stärkung der muslimischen Jugendarbeit: o Ausbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern zur Professionalisierung der Jugendarbeit in Moscheegemeinden. Träger: Verband der Islamischen Kulturzentren e.V. (VIKZ). o Empowerment von jungen Muslimen: Dreitätiges Seminar „Leadership and Management Skills“ für junge angehende Führungskräfte in muslimischen Gemeinschaften. Träger: Ahmadiyya Muslim Jamaat e.V. ‐ Projekte mit Peer-to-Peer-Ansätzen: Entwicklung von Projekten, in dem Peers als Ansprechpartner und Konfliktschlichter im Quartier zukünftig auch Konflikte bezüglich des religiös begründeten Extremismus bearbeiten können. Träger: VeddelAktiv e.V. ‐ Broschüre zur politischen Bildung und Aufklärung für Schülerinnen und Schüler. c) Institutionen unterstützen und Betroffene stärken, Umgesetzt werden bislang folgende Maßnahmen: ‐ Ausweitung der Qualifizierung des Regelsystems: Zielgruppen sind Lehrerinnen und Lehrer, die Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe, die Allgemeinen Sozia- Drucksache 21/476 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 len Dienste, die Erziehungsberatungsstellen, der Kinder- und Jugendnotdienst, das Familien-Interventionsteam (FIT), die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendberufsagentur sowie die zivilgesellschaftlichen Partner im Netzwerk. Derzeit finden am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) und am Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum (SPFZ) laufend Fortbildungsveranstaltungen statt. ‐ Beispiele: Veranstaltungen des SPFZ: o „Junge Muslime zwischen Islam und Islamismus – Ansätze der Präventi- onsarbeit zu salafistischen Einstellungen“ für Fachkräfte aus der Jugendarbeit (25. bis 26.06.2014; 20. bis 21.04.2015). o „Islam zwischen Tradition und Moderne – Umgang mit religiöser und kultureller Vielfalt in der Berufspraxis“ (06. bis 08.10.2014, geplant am 14. bis 16.10.2015). o Inhousefortbildung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus Einrichtungen in Billstedt zum Thema „Junge Muslime zwischen Islam und Islamismus“ (03. bis 04.11.2014). o „Gefährdung durch Salafismus – wie helfen wir Jugendlichen und Angehörigen ?“ für Fachkräfte aus den Allgemeinen sozialen Diensten, Erziehungsberatungsstellen , Kinder- und Jugendnotdienst und Familieninterventionsteam (10. bis 11.03.2015). ‐ Beispiele: Fachaustausche für Fachkräfte o Fachtag der Offenen Kinder- und Jugendarbeit „Offene Kinder- und Jugendarbeit - Gut aufgestellt für die Zukunft!?“ unter anderem mit Workshops zu den Themen „Multikulturelle Interessen – Toleranz und Respekt – Auseinandersetzungen gestalten“ und „Offene Kinder- und Jugendarbeit als Raum der Auseinandersetzung mit Diskriminierung“ (02.07.2015). o Bereitstellen von Informationen auf der Homepage der zuständigen Fachbehörde für Fachkräfte (http://www.hamburg.de/infos-fuerfachkraefte /4464128/salafismus-radikalisierung/) sowie für Betroffene (http://www.hamburg.de/jugendschutz/4431742/salafismus-beratung/). ‐ Beispiele: Veranstaltungen des LI: o bisher 80 schulinterne Fortbildungen an Schulen verschiedener Schulfo- men im Schuljahr 2014/2015 zum Teil mit Vertiefungsmodulen (Falltraining ). o Informationsveranstaltungen und Qualifzierungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LI. o zielgrupppenspezifische Fortbildungen (Beratungslehrkräfte, schulischer Beratungsdienst, interkulturell Beauftragte von Schulen). o Darüber hinaus stehen die zuständigen Referate des LI für ad-hocEinzelfallberatungen zur Thematik zur Verfügung, die von den Schulen in der Regel dreimal wöchentlich nachgefragt wurden. Diese Angebote werden für die Zukunft weiter vorgehalten. ‐ Beratung von Angehörigen von radikalisierten Jugendlichen beziehungsweise Jungerwachsenen und Ausstiegsbegleitung radikalisierter Jugendlicher beziehungsweise Jungerwachsener: o Aufstockung der Beratungskapazitäten des Projektes des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge von November 2014 – Juni 2015. Träger: Vaja e.V. o Sicherstellung eines Hamburger Projekts zur Angehörigenberatung und Ausstiegsbegleitung von radikalisierten Jugendlichen und Jungerwachsenen ab 01.07.2015. Träger: Vereinigung Pestalozzi gem.GmbH in Kooperation mit Ambulante Maßnahmen Altona e.V. (AMA). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/476 5 Darüber hinaus werden derzeit weitere Maßnahmen gemeinsam im Beratungsnetzwerk entwickelt: ‐ Aufbau von verbindlichen Interventionsketten im Einzelfall. ‐ Projekte zur Koordinierung der Präventionsarbeit der Religionsgemeinschaften. Träger: SCHURA (Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V.), Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Hamburg und Schleswig-Holstein e.V., Alevitische Gemeinde in Deutschland. ‐ Flyer zur Information von Angehörigen und Multiplikatoren über Radikalisierung und Beratungsmöglichkeiten. d) Vernetzung fördern, Kompetenzen bündeln? Umgesetzt werden bislang folgende Maßnahmen: ‐ Aufbau und Qualifizierung des Beratungsnetzwerkes „Prävention und Deradikalisierung “ unter Einbindung weiterer zivilgesellschaftlicher Akteure in den Prozess (siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1). ‐ Akquisition von vier lokalen „Partnerschaften für Demokratie“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“; siehe Antwort zu 3. ‐ Akquisition von drei Modellprojekten zur Radikalisierungsprävention im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Die Projekte setzen in konfliktbelasteten Sozialräumen an und entwickeln Strategien der Auseinandersetzung mit dem Ziel einer konstruktiven, demokratisch ausgerichteten Bearbeitung der Problemund Konfliktlagen (siehe hierzu: http://www.demokratie-leben.de/bundesprogramm/ ueber-demokratie-leben/modellprojekte-zur-radikalisierungspraevention.html) o Bezirk Hamburg-Mitte (Billstedt): „Von Anfang an“, Prävention im Kindes- und Jugendalter durch Stärkung der Persönlichkeit und gelingendes Aufwachsen; Stärkung der Identität, Förderung der sozialen und emotionalen Kompetenzen , Umgang mit Diskriminierungserfahrungen, Geschlechterrollen, Entwicklung von Konfliktfähigkeit, Träger: basis & woge e.V. o Bezirk Harburg: „Al-Wasat“ – die Mitte“, Entwicklung einer Handlungsstrategie gegen Radikalisierung in Harburg; Stärkung von Eltern, Lehrkräften und Funktionsträgern in den Moschee-Gemeinden im Umgang mit Radikalisierungstendenzen ; Etablierung einer Anlaufstelle für die Thematik in Harburg; Aufbau eines interkulturellen Dialoggremiums zu diesem Phänomen in Harburg, Träger : Islamisches Wissenschafts- und Bildungszentrum e.V. o Überregional: „Mein Weg! Jugend vor Ort“, Stärkung muslimischer Jugendarbeit durch Ausbildung von Multiplikatoren, Vernetzung mit kommunalen Akteuren , Träger: İslamische Religionsgemeinschaft DITIB Hamburg und Schleswig -Holstein e.V. Darüber hinaus wird derzeit folgende weitere Maßnahme entwickelt: ‐ EU-Projekt zu Radikalisierung und Resilienz: Identifizierung von Beispielen guter Praxis im europäischen Vergleich, Förderung von Dialog und Austausch von Fachund Erfahrungswissen in Hamburg. Träger: Johann Daniel Lawaetz-Stiftung. 2. Welche Akteure (Verbände, Beratungsstellen, Polizisten et cetera) wurden in die Umsetzung der Präventionsmaßnahmen zu 1. a) bis d) eingebunden ? Siehe Vorbemerkung. 3. Wurde ein Netzwerk zur Prävention mit lokalen Akteuren in betroffenen Stadtteilen eingerichtet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und in welchen Stadtteilen? Wenn nein, warum nicht? Welche Akteure sind wie in das Netzwerk eingebunden ? Drucksache 21/476 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Ja. Die Bezirksämter Hamburg-Mitte (St. Georg/Hamm/Borgfelde, Billstedt), Wandsbek und Harburg haben sich mit insgesamt vier Projekten im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!" erfolgreich um lokale „Partnerschaften für Demokratie “ beworben. Zielsetzung dieser „Partnerschaften für Demokratie“ ist es, auf lokaler Ebene Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt zu entwickeln und hierbei alle relevanten lokalen Akteure einzubinden (siehe hierzu auch: http://www.demokratie-leben.de/bundesprogramm/ueber-demokratie-leben/ partnerschaften-fuer-demokratie.html). Im Rahmen der Antragsstellung sind die einzubindenden Akteure zu benennen und Formen der Partizipation darzustellen. Diese umfassen beispielsweise: Anwohnerinnen und Anwohner, lokale Sport- und andere Vereine, Schülerinnen und Schüler, Schulen, Stadtteilkulturzentren, Bürgerinitiativen, Kirchengemeinden, Moscheen, Kulturvereine, öffentliche und freie Träger, delegierte Vertreterinnen und Vertreter von Flüchtlingen aus den lokalen Flüchtlingsunterkünften, Integrationsfachkräfte des Bezirksamtes, Vertreterinnen und Vertreter der Fachämter Jugend- und Familienhilfe sowie des Sozialraummanagements. Über Begleitausschüsse und themen- oder zielgruppenbezogene Foren wird die Partizipation sichergestellt . Das Bundesprogramm umfasst eine Laufzeit vom 1. Januar 2015 – 31. Dezember 2019. Die Projekte werden mit jeweils 55.000 Euro jährlich gefördert. Die bezirkliche Kofinanzierung umfasst Personalmittel in Höhe von 0,5 Vollzeitäquivalenten. Die Projekte nehmen zurzeit ihre Arbeit konkret auf und bilden die Beteiligungsstrukturen schrittweise aus. Eine Bewertung der Arbeit der gerade begonnenen Projekte ist deshalb nicht möglich. Bundesweit wird eine wissenschaftliche Begleitung der lokalen „Partnerschaften für Demokratie“ vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (ISS, Frankfurt am Main) und von Camino – Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung im sozialen Bereich gGmbH (Berlin) sichergestellt. 4. Gibt es konkrete Abweichungen zu bisherigen Planungen der Umsetzung der Präventionsmaßnahmen? Wenn ja, welche und warum? Wenn nein, warum nicht? Die wesentlichen inhaltlichen Schwerpunkte haben sich in den letzten sechs Monaten nicht verändert. Aus der intensiven Diskussion im Beratungsnetzwerk und aus der fachbehördlichen Diskussion hat sich unter anderem auch die frühe Einbindung der Justizbehörde (Strafvollzug) in den Prozess ergeben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. 5. Welche weiteren Maßnahmen wie zum Beispiel Fortbildungsangebote hat es gegeben beziehungsweise wird es geben? Siehe Antwort zu 1. 6. Wie werden der Hamburger Verfassungsschutz und die Hamburger Polizei noch effektiver in die Umsetzung der Maßnahmen beziehungsweise des Konzepts, Drs. 20/13460 eingebunden? Siehe Vorbemerkung. 7. Wie viel Personal hat der Senat bis heute zur Verfügung gestellt beziehungsweise wird der Senat für die Umsetzung des umfassenden Konzepts und den Maßnahmen zur Prävention zur Verfügung stellen, insbesondere in der BASFI und in der Behörde für Inneres und Sport (bitte detailliert auflisten)? Siehe Anlage. 8. Welches Zwischenergebnis liegt anhand der bisherigen Umsetzung des Aktionsprogramms für die betroffenen Stadtteile und für Hamburg insgesamt vor? Siehe Antworten zu 1. und zu 9. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/476 7 9. Wann erfolgt eine Evaluation des in der Drs. 20/13460 vorgeschlagenen Konzepts? Die im Netzwerk handelnden Akteure werden nach der Konzeption des Netzwerkes einmal im Jahr eine gemeinsame Bewertung des Prozesses und der eingeleiteten Maßnahmen auf Ebene der Spitzenvertretungen der islamischen Religionsgemeinschaften , der Alevitischen Gemeinde und der beteiligten Fachbehörden und Bezirksämter vornehmen. Eine erste Sitzung auf dieser Ebene nach der Verabschiedung des Konzeptes am 24. September 2014 findet im 3. Quartal 2015 statt. Die aus Landesmitteln finanzierten Projekte, die im Laufe des Jahres 2015 begonnen werden, werden im Rahmen der Zuwendungssteuerung jährlich anhand der vereinbarten Kennzahlen bewertet. Gleiches gilt für die im Rahmen des Bundesprojektes „Demokratie leben!“ aus Landesmitteln kofinanzierten Projekte. Diese werden zugleich über die Gesamtlaufzeit von fünf Jahren wissenschaftlich begleitet (siehe Antwort zu 3). Alle Netzwerkpartner sind sich bewusst, dass Präventionsansätze und -maßnahmen erst mittel- bis langfristig Wirkung zeigen. Landesbezogene, regionale Aktivitäten können im Übrigen internationale Entwicklungen nur bedingt beeinflussen und extremistische Vorfälle in Hamburg nicht in jedem Fall verhindern (siehe Vorbemerkung). Drucksache 21/476 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage zu Frage 7 Behörde / Bezirk Amt Funktion Stellenanteil Wertigkeit BASFI Amt für Arbeit und In- tegration Steuerung und Koordination 1,4 E 12 - E 14 Leitung (gesamt) 0,5 divers Amt für Familie Leitungskräfte sowie Fachrefe- renten und -referentinnen aus unterschiedlichen Fachbereichen im Rahmen der Regelaufgaben divers BIS Landeskriminalamt im Rahmen der Re- gelaufgaben Landesamt für Verfas- sungsschutz im Rahmen der Re- gelaufgaben BSB Landesinstitut für Lehr- erbildung derzeit: Fortbildung, Beratung, Steuerung, Koordination 1,5 A 13 - A15 ab 1.8.2015: Fortbildung /Beratung 0,5 A 12 - A 14 Amt für Bildung, Beratungsstelle Gewaltprävention Leitung und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Rahmen der Regelaufgaben divers JB Strafvollzug im Rahmen der Re- gelaufgaben divers Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Sozialraummanagement Sozialraummanagerin Integration / Projektleitung 0,5 Stellenanteil als Kofinanzierung der Lokalen Partnerschaft für Demokratie im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie Leben!" durch das Bezirksamt E 13 Bezirksamt Wandsbek Fachamt Sozialraummanagement Koordinierungs- und Fachstelle 0,5 Stellenanteil als Kofinanzierung der Lokalen Partnerschaft für Demokratie im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie Leben!" durch das Bezirksamt A 12 Bezirksamt Harburg Fachamt Sozialraummanagement Sozialraummanagerin Integration / Projektleitung 0,5 Stellenanteil als Kofinanzierung der Lokalen Partnerschaft für Demokratie im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie Leben!" durch das Bezirksamt E 13