BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4766 21. Wahlperiode 14.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 07.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Wassertiefenmessung im Hamburger Hafen durch die HPA (II) Die ausweichenden und unvollständigen Antworten des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/4602 machen weitere Nachfragen erforderlich . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. In der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/4602 antwortet der Senat in Bezug auf Frage 9.: „Im Rahmen der Unterhaltung der Wassertiefen wurden aufgrund der Veränderungen des Strömungsgeschehens im Hamburger Hafen in den letzten Jahren vermehrt lokal begrenzte Abweichungen zwischen dem baggerfähigem und dem nautisch sicheren Wassertiefen detektiert.“ Was ist in diesem Zusammenhang unter „vermehrt lokal begrenzten Abweichungen“ zu verstehen? An welchen Stellen wurden durch welche Peilschiffe welche Abweichungen festgestellt? Bitte für die Jahre 2014 und 2015 aufführen. Es handelt sich um Abweichungen zwischen dem gepeilten nautischen Horizont und der bei der Wassertiefenunterhaltung tatsächlich festgestellten verdichteten Sedimentschicht („Baggerhorizont“). Solche lokal und temporär begrenzten Abweichungen wurden im Zuge des Unterhaltungsprozesses durch das beauftragte Nassbaggereiunternehmen beziehungsweise die Auftragsüberwachung festgestellt und nicht durch Peilschiffe. Über eine kontinuierliche Messung der Dichte des aufgenommen Baggerguts wird sichergestellt, dass die Führung des Saugkopfes stets so angepasst wird, dass ein hoher Feststoffanteil im Laderaum erreicht wird. Der Erfolg dieser Vorgehensweise wird durch die in den Jahresberichten zur Umlagerung dargestellten gebaggerten Massen (Tonnen Trockensubstanz ) belegt. Im Übrigen erfolgt die Abrechnung der Baggerleistungen (Hopperbagger ) auch in Abhängigkeit von der tatsächlich gebaggerten Dichte. 2. Wie läuft im Einzelnen die Auftragsvergabe für Baggerleistungen im Hamburger Hafen? Die Auftragsvergaben für Nassbaggerarbeiten im Hamburger Hafen erfolgen unter Beachtung und Anwendung der einschlägigen vergaberechtlichen Regularien. Dabei werden grundsätzlich, je nach Höhe des geschätzten Auftragswertes, nationale oder europaweite Vergabeverfahren durchgeführt. Für einige Leistungsbereiche der Nassbaggerei hat die HPA Qualifizierungssysteme eingerichtet. Aus dem Firmenpool des jeweiligen Qualifizierungssystems werden Bieter für entsprechende Vergabeverfahren ausgewählt. Drucksache 21/4766 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Laut der Antwort des Senats auf Frage 10. würde es „abhängig von der Baggeraufgabe und der darauf abgestimmten Vertragsgestaltung“ unterschiedliche Abrechnungsgrundlagen geben. Häufig würde abgerechnet werden nach „bewerteter Laderaum-Kubikmeter“ sowie „Leistungsstunden “. a. Welche weiteren Abrechnungsgrundlagen gibt es? Bitte um vollständige Darstellung und Erläuterung jeder einzelnen Abrechnungsgrundlage . Als weitere Abrechnungsgrundlage existiert die Abrechnung nach Vor- und Nachpeilung (VP-NP). Dabei erfolgt die Abrechnung aufgrund der festgestellten Volumendifferenz innerhalb eines definierten Abschnittes und dessen Böschungsbereichen nach zeitversetzten Tiefenbestimmungen der detektierten Gewässersohle. b. Durch wen beziehungsweise welche Stelle vonseiten der HPA wird festgelegt, welche Abrechnungsgrundlage den zu vergebenden Baggerleistungen zugrunde gelegt wird? Durch den Bereich Hafeninfrastruktur Wasser. c. Welche Kriterien bestimmen im Einzelnen die Wahl welcher Abrechnungsgrundlage? Die unterschiedliche Baggeraufgabe und der sich daraus ergebene Geräteeinsatz bestimmt im Wesentlichen die geeignete Abrechnungsgrundlage. Dabei werden unter anderem folgende Kriterien berücksichtigt: Material, räumliche Gegebenheiten des Baggergebietes, Einzelmaßnahme oder Kampagne, Verbringoptionen für das Baggergut , ökologische und rechtliche Aspekte sowie Umweltauflagen. d. Warum wurde in der Vergangenheit unter anderem nach „Leistungsstunden “ und nicht nach „bewertetem Laderaum-Kubikmeter“ abgerechnet? Die Abrechnung nach Leistungsstunden erfolgt größtenteils bei sogenannten Wasserinjektionsgeräten . Diese Geräte lagern das Baggergut örtlich um, ohne dass es dabei den Wasserkörper verlässt. Dieser Gerätetyp hat keinen Laderaum. Eine Abrechnung nach „bewertetem Laderaum-Kubikmeter“ wäre daher nicht praktikabel. 4. Was beinhalten die „abgestimmten Vertragsgrundlagen“, die den Baggerarbeiten für die Jahre 2014 und 2015 zugrunde lagen im Einzelnen? Für die Durchführung von Nassbaggerarbeiten gibt es keine allgemeingültigen Vertragsgrundlagen . Die Vertragsinhalte orientieren sich immer an der tatsächlichen durchzuführenden Baggeraufgabe und werden jeweils vertragsspezifisch ausgestaltet. Zur Veranschaulichung sind nachfolgend die wesentlichen Regelungspunkte eines Vertrages einer exemplarischen Einzelmaßnahme aufgeführt. Im Übrigen unterliegen die Vertragsgrundlagen in ihrer spezifischen Ausgestaltung dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Vertragsparteien. 1 Allgemeine Informationen 1.1 Umfang der zu erbringenden Leistungen 1.2 Rahmenbedingungen 2 Beschreibung der Maßnahmen 2.1 Baggerfelder 2.2 Arbeitsablauf 2.3 Material 2.4 Unwägbarkeiten 2.4.1 Unrat 2.4.2 Ölsperren 3 Nassbaggergerät, Transport des Baggergutes Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4766 3 3.1 Nassbaggergerät 3.2 Leistung 3.3 Anbaugerät 3.4 Transport 3.5 Geräteverzeichnis 4 Sicherheit, Baulärm, tägliche Arbeitszeit 4.1 Sicherheit 4.2 Geräuschemissionen 4.3 Tägliche Arbeitszeit 5 Vermessungsarbeiten, Peilarbeiten, Abnahme 5.1 Festpunkte 5.2 Vorpeilung 5.3 Zwischenpeilungen 5.4 Abnahmepeilung 5.5 Abnahme 6 Abrechnung 6.1 Solltiefenmodell 6.2 Mengenermittlung 6.3 Rechnungen 6.4 Abschlagsrechnungen 6.5 Schlussrechnung 7 Zusätzliche Informationen 7.1 Sedimentation 7.2 Hamburger Kartennull 7.3 Baggermenge 7.4 Schiffsverkehr 7.5 Bauzeitenplan 8 Dokumentation 5. Wie hoch ist der prozentuale Anteil an vergebenen Baggeraufträgen in den Jahren 2014 und 2015, die nach a. bewerteter Laderaum-Kubikmeter, b. Leistungsstunden, c. anderen Abrechnungsgrundlagen, d. abgerechnet wurden? 6. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der tatsächlich abgerechneten Baggeraufträge in den Jahren 2014 und 2015, die nach a. bewerteter Laderaum-Kubikmeter, b. Leistungsstunden, c. anderen Abrechnungsgrundlagen abgerechnet wurden? Drucksache 21/4766 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Nach Auswertung der Gesamtanzahl der vergebenen Aufträge in den gefragten Jahren ergeben sich folgende prozentuale Anteile der Abrechnungsgrundlagen: Jahr 2014 Jahr 2015 a nach bewertetem Laderaum –m³ 41,67% 33,33% b nach Leistungsstunden 16,67% 50,00% c nach VP-NP 41,67% 16,67% Dies entspricht nicht dem Verhältnis der Auftragssummen der verschiedenen Abrechnungsarten . 7. Welche Baggeraufträge für den Hamburger Hafen wurden in welchem Auftragsvolumen im 1. Quartal 2016 vergeben? Welche Abrechnungsgrundlage wurde hier jeweils vereinbart? Im 1. Quartal des Jahres 2016 wurde für die Wassertiefenunterhaltung ein Auftrag für einen Laderaumsaugbagger (Sedimentfang und E3) nach bewertetem Laderaum – m³ sowie ein Auftrag für einen Greifbagger in der Billwerder Bucht vergeben. Das Auftragsvolumen hierfür beläuft sich auf circa 4,8 Millionen Euro.