BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4768 21. Wahlperiode 14.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 07.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Verstorbene obdachlose Menschen in Hamburg (II) Aus der Drs. 21/4372 geht hervor, dass Angehörige, die nicht in der Lage sind die Bestattungskosten zu übernehmen eine Kostenübernahmeerklärung vom zuständigen Grundsicherungs- und Sozialamt erhalten. Mit dieser kann ein Bestattungsunternehmen aus einer Liste von 150 Unternehmen in Hamburg und Hamburger Randgebieten gewählt werden. Wenn keine Angehörigen ermittelt werden können, erfolgt die Bestattung auf dem Friedhof Öjendorf in einer Urnenreihe. Nicht bekannt ist jedoch, wo die Einäscherung erfolgt. Auch werden Obdachlose nicht in einer gesonderten Sterbefallstatistik erfasst. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Werden verstorbene obdachlose Menschen zur Einäscherung nach Holland überführt? Wenn ja, wie oft war dies jährlich seit dem Jahr 2012 der Fall? a) Welche Firma führt die Einäscherung durch? b) Wie hoch ist die dadurch erlangte Kostenersparnis für die Stadt Hamburg? Wenn nein, wo und von welcher Firma wird sonst die Einäscherung vorgenommen ? Nein. Die Einäscherung findet immer im Krematorium der Hamburger Friedhöfe – Anstalt öffentlichen Rechts – statt. Den Bestattungsauftrag erteilt das zuständige Bezirksamt. 2. Ist es richtig, dass Menschen, die als Obdachlose in ein Krankenhaus überführt werden und dort versterben, nicht als Obdachlose erfasst werden ? Im Rahmen der allgemein üblichen Formalien bei der Patientenaufnahme wird bei mutmaßlich obdachlosen Patientinnen und Patienten, unabhängig von ihrer weiteren gesundheitlichen Entwicklung, zur Wohnortangabe „ohne festen Wohnsitz“ (ofW) eingetragen .