BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/477 21. Wahlperiode 19.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 12.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Finanzierung der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) Die Finanzierung der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) ist laut Jahresbericht der NADA1 weiterhin nicht langfristig abgesichert. Auf der 38. Sportministerkonferenz wurde eine stärkere Beteiligung der Länder ab 2015 mit bis zu 500.000 Euro beschlossen. Die Mittel der Länder sollen unter Zugrundelegung des Königsteiner Schlüssels in die Präventionsarbeit der NADA fließen. In Anbetracht der Olympiabewerbung Hamburgs stehen der Senat und die Stadt Hamburg in einer besonderen Verantwortung, diesem Beschluss Folge zu leisten und einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der NADA zu leisten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hoch waren die Mittelaufwendungen a. Hamburgs b. der anderen Bundesländer zur Finanzierung der NADA in den Haushaltsjahren 2008 bis 2014? Nach den der für Sport zuständigen Behörde vorliegenden Erkenntnissen haben die Länder (Baden-Württemberg, Bayern, Freie und Hansestadt Hamburg, NordrheinWestfalen , Sachsen) in den Jahren 2008 – 2014 insgesamt folgende Beiträge zur Finanzierung der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) aufgewendet: 948.000 Euro. 2. Wie begründet der Senat das bisher unterschiedliche Engagement der Bundesländer, wenn es um die finanzielle und personelle Ausstattung der Nationalen Anti Doping-Agentur (NADA) geht? Das unterschiedliche Engagement der Länder an der Finanzierung der finanziellen und personellen Ausstattung der NADA erklärt sich daraus, dass die Länder gemäß Sportministerkonferenz-Beschluss aus dem Jahr 2001 mit ihrem Beitrag zum Stiftungskapital in Höhe von insgesamt rund 1,02 Millionen Euro ihren Anteil geleistet haben. Ein darüber hinausgehendes Engagement wurde damals von den Ländern gemeinsam ausgeschlossen. Der laufende Haushalt der NADA sollte sich aus den Erträgen finanzieren, da von einem starken Engagement der Wirtschaft ausgegangen wurde. Hinzu kommt, dass sich die Zuständigkeit der Länder nicht auf den Spitzensport , sondern vorrangig auf den Nachwuchsleistungssport sowie auf Prävention bezieht. Aus diesem Grund unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg die 1 Siehe Jahresbericht der NADA 2013, Seite 28. Drucksache 21/477 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dopingpräventionsmaßnahmen des Hamburger Sportbundes über Mittel des Sportfördervertrages . 3. In welcher Höhe beteiligt/beteiligen sich a. Hamburg b. die anderen Bundesländer in den Jahren 2015/2016 an der Finanzierung der NADA? 4. Ist die in der 38. Sportministerkonferenz angekündigte Verwaltungsvereinbarung für die Mittelbereitstellung der Länder bereits abgeschlossen? 5. Beabsichtigt der Senat, vor dem Hintergrund der Olympiabewerbung, sein (finanzielles) Engagement für die NADA zu steigern? Inwieweit ist dabei ein Engagement über die in der 38. Sportministerkonferenz vereinbarte Aufteilung der Finanzierung der NADA mittels Königsteiner Schlüssels vorstellbar? 6. In welcher Höhe plant der Senat, sich in den Jahren 2017 – 2020 an der Finanzierung der NADA zu beteiligen? Die Sportministerkonferenz ist aktuell in der Abstimmung der Verwaltungsvereinbarung . Ein Ergebnis wird für Ende Mai 2015 erwartet. Die Länder werden nach Abschluss der Verwaltungsvereinbarung die NADA mit jährlich bis zu 500.000 Euro unterstützen. Die Höhe der jeweiligen Landeszuwendungen soll sich nach dem Königsteiner Schlüssel richten. Die Freie und Hansestadt Hamburg wird ihren Anteil gemäß der in Vorbereitung befindlichen Verwaltungsvereinbarung beitragen. Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst. 7. Welche weiteren Maßnahmen ergreift der Senat im Kampf gegen Doping und wie hoch sind die hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel? Im Rahmen des Sportfördervertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Hamburger Sportbund für die Jahre 2015/2016 wurden für besondere Projekte und Maßnahmen zur Leistungssportförderung Mittel in Höhe von 45.000 Euro bereitgestellt. Hierunter fallen auch Projekte und Maßnahmen zur Dopingbekämpfung. Nach der geltenden Ziel- und Leistungsvereinbarung des Sportfördervertrags sollen Athletinnen und Athleten, Eltern, Trainerinnen und Trainer umfassend über alle Maßnahmen der Dopingprävention informiert und aktuelle Entwicklungen der Dopingprävention aufgearbeitet werden. Über die Vergabe der 45.000 Euro entscheidet der Zuwendungsempfänger eigenständig. 8. Welche Bedeutung misst der Senat der NADA im Kampf gegen Doping zu? Der Senat zeigt mit der finanziellen Beteiligung (siehe Antwort zu 3. bis 6.) seine Wertschätzung für die wichtige Arbeit der NADA im nationalen und internationalen Anti-Dopingkampf. Ein sauberer Sport muss das gemeinsame Ziel aller am Sport beteiligten Institutionen und Personen sein. Mit der Förderung der NADA unterstützt der Senat aktiv die Präventionsarbeit.