BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4772 21. Wahlperiode 14.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 07.06.16 und Antwort des Senats Betr.: EM-Fanfest 2016 Das EM-Fanfest auf dem Heiligengeistfeld gilt als gerettet. Das Fest stand kurz vor dem Aus, als der koreanische Sponsor KIA abgesprungen war. Noch rechtzeitig kündigte der Einzelhandelskonzern „LIDL“ an, als Hauptsponsor für das Public Viewing 2016 bereitzustehen. Die Kosten für die Ausrichtung werden in den Medien mit etwa 1 Million Euro angegeben, die Freie und Hansestadt Hamburg würde im Gegenzug die Fläche kostenlos bereitstellen. Zwar wird gelobt, dass neben den Spielen der sogenannten deutschen Nationalmannschaft auch zwei Spiele der türkischen und ein Spiel der polnischen Mannschaft vorgeführt werden; das Fanfest würde aber insgesamt zu wenig Spiele zeigen und beendet werden, sollte die DFB-Mannschaft vorzeitig ausscheiden . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Unternehmen betreiben das Fanfest auf dem Heiligengeistfeld beziehungsweise sind in welchem Geschäftsfeld daran beteiligt? Veranstalterin des Fanfestes zur Fußball-Europameisterschaft ist die uba GmbH. 2. Auf welche Summe verzichtet die Freie und Hansestadt Hamburg durch die kostenlose Bereitstellung der Fläche und was ist die Rechtsgrundlage hierfür? Welche Einnahmen insgesamt hätte die Freie und Hansestadt Hamburg für eine vergleichbare Veranstaltung erzielen können? 3. Wie kam die kostenlose Bereitstellung der Fläche zustande? Wurde seitens der Ausrichter ein Antrag gestellt beziehungsweise wurde eine kostenlose Bereitstellung erbeten? Falls ja: Welche zuständige Stelle hat den Antrag beschieden? Die Freie und Hansestadt Hamburg verzichtet durch die kostenlose Bereitstellung einer Veranstaltungsfläche auf dem Heiligengeistfeld auf ein Nutzungsentgelt in Höhe von circa 281.600 Euro. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Staatsrätegremiums vom 23. Mai 2016. Die Veranstalterin hat mit Schreiben vom 25. April 2016 um die Erlassung der Nutzungsgebühren gebeten. Angesichts des mit einem Public Viewing auf dem Heiligengeistfeld verbundenen besonderen unternehmerischen Risikos (unter anderem hohe Kosten wegen Umfang und Dauer der Veranstaltung, Risiko, dass die deutsche Mannschaft vorzeitig ausscheidet, Wetterrisiko) gibt es keinen anderen Veranstalter , der diese Risiken und das Nutzungsentgelt zu tragen bereit wäre. Insofern lagen keine weiteren Bewerbungen für vergleichbare Veranstaltungen vor. 4. Ist dem Senat bekannt, wie hoch die Einnahmen beziehungsweise Gewinne aus der Ausrichtung vergleichbarer Fanfeste in der Vergangenheit waren? Drucksache 21/4772 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Veröffentlichung erwarteter Einnahmen der Veranstalterin würde Aufschluss auf die Kalkulation der Leistung des Unternehmens geben. Dies ist mit Rücksicht auf die Geschäftsgeheimnisse aus Wettbewerbsgründen nicht zulässig. Darüber hinaus liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor. 5. Hat der Senat darauf hingewirkt beziehungsweise hat der Senat Maßnahmen ergriffen, um darauf hinzuweisen, dass möglichst mehr Spiele auf dem Fanfest übertragen werden sollten? Besteht die rechtliche Grundlage, Auflagen bezüglich der Anzahl der zu übertragenden Spiele zu machen? 6. Hat der Senat darauf hingewirkt, dass auch Spiele von anderen Mannschaften übertragen werden, deren Staatsangehörige signifikant in Hamburg vertreten sind? Nein, im Übrigen obliegt die Konzeption der Veranstalterin. 7. Sind dem Senat die Gründe bekannt, weshalb bei einem möglichen Ausscheiden der DFB-Auswahl das Fanfestival beendet wird? Was hat der Senat getan, um darauf hinzuwirken, dass dies nicht geschieht? Die Veranstalterin musste nach der Absage des Hauptsponsors das Konzept der Veranstaltung überarbeiten und konzentrierte sich insbesondere aus Kostengründen auf die Tage der Deutschlandspiele. Zudem zeigten die Erfahrungen der vorherigen Veranstaltungen , dass die Spiele der anderen Nationen mit jeweils 200 und 1.000 Besuchern deutlich weniger besucht wurden. Zugleich bezieht sich die kurzfristige Zusage des neuen Sponsors Lidl auf das geänderte Konzept. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. und 6. 8. Welche Speisen, Getränke und/oder Verkaufsstände werden auf dem Fanfest vertreten sein? Wie hoch sind die Preise im Einzelnen, insbesondere für Getränke und Speisen? Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. und 6. 9. Wer trägt die Sicherheitskosten des Fanfestes und wie hoch werden sie voraussichtlich sein? Wie wird sich der Ausrichter daran beteiligen? Für die veranstaltungsbezogene Sicherheit ist die Veranstalterin verantwortlich und trägt die entsprechenden Kosten. Eine Beteiligung der Veranstalterin an den Einsatzkosten der Polizei erfolgt nicht. Die Kosten für die Polizei im Zusammenhang mit Veranstaltungen im Sinne der Fragestellung werden nicht gesondert ermittelt. Sie werden aus den für die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben im Haushalt zur Verfügung stehenden Finanzmitteln gedeckt. 10. Welche Auflagen im Einzelnen hat die Freie und Hansestadt Hamburg dem Ausrichter gemacht? Bitte einzelne Auflagen benennen. Hinsichtlich der Flächennutzung hat die zuständige Behörde mit der Veranstalterin einen Nutzungsvertrag geschlossen. Die Vereinbarungen betreffen unter anderem Regelungen der Überlassung und Rücküberlassung des Nutzungsobjektes, der Wasser - und Stromversorgung, der Reinigung, der Müllentsorgung, der Toilettenversorgung , des Mindestlohnes und der Tariftreue, der Verkehrssicherung sowie die Erfordernis der Vorlage eines Sicherheitskonzeptes. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat die Veranstaltung gewerberechtlich als Volksfest festgesetzt. Der Veranstalterin wurde im Rahmen der Festsetzung auferlegt, in ausreichender Anzahl Toiletten für die Anbieter und Besucher, insbesondere auch für Behinderte – speziell für Rollstuhlfahrer –, bereitzuhalten. Den Betreibern der Verkaufsstände für alkoholische Getränke wird im Rahmen der Erteilung gaststättenrechtlicher Gestattungen auferlegt, dass die im eingereichten Lageplan verzeichneten Rettungsund Fluchtwege sowie die Notausgänge im Umfeld Ihrer Abgabestelle stets freigehalten werden müssen und von Personen, die sich an den Abgabestellen aufhalten, nicht verstellt werden dürfen. Seitens der Feuerwehr gibt es Auflagen bezüglich des Brandschutzes , der Flucht- und Rettungswege, des Rettungs- und Sanitätsdienst sowie Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4772 3 verschiedener organisatorischer Maßnahmen. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit auf der Veranstaltung zwischen der Veranstalterin und Polizei abgestimmt. Zu einzelnen Aspekten dieser Maßnahmen macht die Polizei aus polizeitaktischen Erwägungen keine Angaben.