BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/478 21. Wahlperiode 19.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 12.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Vergabeverfahren City-Hochhäuser Im Verfahren um die Ausschreibung des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) für die City-Hochhäuser sollen sich die beteiligten Behörden nun auf drei „Preferred Bidders“ geeinigt haben, mit denen weitere Verhandlungen stattfinden sollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann wurde das Vergabeverfahren gestartet und wie sah der ursprüngliche Zeitplan aus? Die Ausschreibung wurde am 2. Oktober 2014 begonnen. Ein definitiver Zeitpunkt für den Abschluss des Verfahrens wurde nicht festgelegt. 2. Aus welchen Gründen hat sich der Senat für ein Preferred-Bidder-Verfahren entschieden? Weil dies bei einem Objekt dieser Größenordnung und Bedeutung ein übliches und bewährtes Verfahren ist, das eine Vorauswahl geeigneter Bieter ermöglicht und die Freie und Hansestadt Hamburg in die Lage versetzt, die öffentlichen Interessen im Bieterverfahren gut zu vertreten. 3. Welche Wertungskriterien wurden bei der Aufforderung zur Abgabe (indikativer ) Angebote genannt und wie wurden diese gewichtet? Siehe Anlage 1. 4. Welche Rolle hat der Denkmalschutz der City-Hochhäuser in den Vergabeunterlagen gespielt? Den Belangen des Denkmalschutzes wird insbesondere dadurch Rechnung getragen, dass die Ausschreibung zwei gleichwertige Szenarien beinhaltet, ein Szenario Bestandssanierung (denkmalgerechte Sanierung) und das Szenario Neubebauung. Im Übrigen siehe Anlage 2. 5. Wie viele (indikative) Angebote wurden abgegeben? 16. 6. Wie viele Angebote waren ungültig und was hat zur Ungültigkeit geführt? Zwei Gebote mussten aufgrund der Nichteinhaltung von Mindestanforderungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 7. Wie viele der gültigen Angebote sehen den Erhalt und wie viele den Abriss der City-Hochhäuser vor? Sechs einen Erhalt und acht einen Neubau. Drucksache 21/478 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 8. Welche Kriterien wurden angelegt, um die „Preferred Bidders“ zu ermitteln ? 9. Wer war an der Auswahl der „Preferred Bidders“ beteiligt? Die Prüfung erfolgte durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, die Kulturbehörde, das Bezirksamt Hamburg -Mitte und den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen anhand der mit der Ausschreibung veröffentlichten Bewertungsmatrix. 10. Welche Unternehmen wurden als „Preferred Bidders“ ermittelt und zum Verhandlungsprozess eingeladen? Der Senat sieht zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seiner Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, Einzelheiten zu nicht abgeschlossenen Bieter- oder Verhandlungsverfahren zu veröffentlichen. 11. Kam es im Rahmen der Verhandlungen zu Änderungen in der Leistungsbeschreibung und haben diese Änderungen Auswirkungen auf die Wertungskriterien beziehungsweise deren Wichtung? Nein. 12. Bis wann müssen die letztverbindlichen Angebote abgegeben werden? 13. Bis wann wird das Wertungsgremium gebildet und wer soll Mitglied dieses Gremiums sein? 14. Inwieweit wird die Stellungnahme des Denkmalschutzes bei der Vergabe berücksichtigt? Die Abgabe der endgültigen Angebote wird bis Juli 2015 erwartet, die dann von den beteiligten Behörden (siehe Antwort zu 8. und 9.) bewertet werden. Die Stellungnahme des Denkmalschutzamtes wird dabei im Rahmen der vorgegebenen Bewertungskriterien berücksichtigt. 15. Kam es in den bisherigen Verfahren zu Verzögerungen? Wenn ja, wann sind die Verzögerungen eingetreten und was waren die Gründe dafür? Bis wann soll die endgültige Vergabeentscheidung getroffen werden? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/478 3 Anlage 1 Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Immobilienangebot „Quartier am Klosterwall“ Drucksache 21/478 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 2 GRUNDSTÜCKSANBIETER Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg Tel.: 040 / 428 23 - 4006 E-Mail: immobilienmanagement@lig.hamburg.de http://immobilien-lig.hamburg.de Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/478 5 INHALT � DAS IMMOBILIENMANAGEMENT ............................................................... 3� � UMFELD UND LAGE ................................................................................ 4� � Lage ............................................................................................................... 4� � Infrastruktur / Verkehrsanbindung ................................................................. 7� � Einkaufsmöglichkeiten und Kulturangebot ..................................................... 7� � GRUNDSTÜCKSDATEN ............................................................................ 8� � Flurstücke, Gemarkung, Größe ..................................................................... 8� � Verkehrskonzept ............................................................................................ 9� � Erschließungszustand ................................................................................... 9� � Leitungen ....................................................................................................... 9� � Altlasten, Kontamination .............................................................................. 10� � Kampfmittel .................................................................................................. 10� � Bodenfunde ................................................................................................. 11� � Baumbestand ............................................................................................... 11� � DIE BESTANDSBEBAUUNG .................................................................... 12� � RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ..................................................... 13� � Denkmalrecht ............................................................................................... 13� � Baurecht und Planung ................................................................................. 13� � Mietverhältnisse und -laufzeiten .................................................................. 13� � Grundbuch, Baulasten und Dienstbarkeiten ................................................ 14� � KÜNFTIGE NUTZUNG ............................................................................ 15� � STÄDTEBAULICHE UND GESTALTERISCHE VORGABEN ............................... 17� � Szenario 1: Bestandssanierung ................................................................... 17� � Szenario 2: Neubebauung ........................................................................... 18� � VERÄUßERUNGSVERFAHREN ................................................................. 20� � Termine und Fristen ..................................................................................... 20� � Angebotsbedingungen ................................................................................. 21� Drucksache 21/478 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 � Bewerbungskriterien .................................................................................... 24� � Eigentum, Urheberrecht, Haftung ................................................................ 26� � BETREUUNG DES VERFAHRENS ............................................................. 27� � Besichtigung ................................................................................................ 27� � Abgabe der Bewerbungen ........................................................................... 27� � Anhandgabephase ....................................................................................... 28� � Verkaufsbedingungen .................................................................................. 29� � ANLAGEN ............................................................................................ 31� Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/478 7 3 DAS IMMOBILIENMANAGEMENT Hamburg gehört zu den Topstandorten des deutschen Immobilienmarktes. Dabei gehören in Hamburg Wachstum und Umwelt zusammen. Die Stadt wächst stetig und profitiert von der hohen Kaufkraft ihrer Bewohner ebenso wie vom Bevölkerungswachstum. Die Freie und Hansestadt Hamburg und ihre öffentlichen Unternehmen sind größter Grundeigentümer und maßgeblicher Marktteilnehmer in Hamburg und betreiben ein akti- ves und nachhaltiges Flächenmanagement. Durch den Einsatz von Grundstücken für Wohnen, Büro und Gewerbe setzt sie die politischen Ziele wie Sicherung der Lebens- und Zukunftsfähigkeit, Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum, Erhöhung der Einwohner- zahl und Steigerung der internationalen Attraktivität um. Weitere Informationen zum Immobilienmanagement und Grundvermögen Hamburg kön- nen auch unter http://immobilien-lig.hamburg.de eingesehen werden. Drucksache 21/478 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 4 UMFELD UND LAGE LAGE Das Grundstück „Klosterwall“ mit den sog. City-Hochhäusern liegt sehr zentral in der Ham- burger Innenstadt mit Beziehung zum Hauptbahnhof und dem Handels- und Dienstleis- tungsareal um die Mönckebergstraße. Es bildet den östlichen Abschluss des denkmalge- schützten Kontorhausviertels mit seinen zahlreichen architektonisch herausragenden Ge- bäuden (Chilehaus, Sprinkenhof, Meßberghof und Mohlenhof), mit dem sich Hamburg derzeit um die Aufnahme in die UNESCO-Liste des Welterbes beworben hat. Die Immo- bilie und die ergänzenden Straßenflächen werden mit der beabsichtigten Verlegung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte enorme Entwicklungsmöglichkeiten schaffen. Es ist dem Bewerber freigestellt, ein Gebot abzugeben, welches eine Bestandssanierung unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes als Gebotsgrundlage vorsieht (Szenario 1). Alternativ kann auf Grundlage einer Erklärung des Amts für Denkmalschutz mit einer Abrissgenehmigung für das Bestandsgebäude gerechnet werden. Somit können auch Gebote für eine Neubebauung des Grundstückes (Szenario 2) eingereicht werden . Mit einem städtebaulich hochwertigen und denkmalpflegerisch angemessenen (genehmi- gungsfähigen) Abschluss der potentiellen Welterbestätte Kontorhausviertel bietet das Ob- jekt künftig Raum für vielfältige Nutzungen und außerdem die Möglichkeit, Unternehmen nachhaltig und eindrucksvoll zu präsentieren. Ebenfalls in direkter Nähe befindet sich die Hamburger HafenCity. Der Bereich soll mit Nutzungsvielfalt die Wegebeziehung zwischen Innenstadt und HafenCity weiter beleben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/478 9 5 Kontorhausviertel Hamburg Drucksache 21/478 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 6 Chilehaus Sprinkenhof Polizeigebäude Blick von Süden Blick von Osten Blick von Nordosten Blick von Südwesten Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/478 11 7 INFRASTRUKTUR / VERKEHRSANBINDUNG Das Grundstück befindet sich in verkehrsgünstiger Lage umgeben von den Hauptver- kehrsstraßen Steinstraße, Klosterwall und Deichtorplatz. Die Entfernung zur Autobahn ist mit ca. 3 km (zur Autobahn A255 / A1) und ca. 5 km (zur Autobahn A24) sehr kurz und erhöht die Attraktivität für eine Unternehmenszentrale. Die U-Bahn-Station Steinstraße der U-Bahn-Linie U1 befindet sich unterhalb des Kloster- walls. Sie besitzt zwei Zugänge, die sich unmittelbar nördlich und südlich des City-Hofes (Bestandsbebauung) befinden. Aufgrund des ca. 400 m entfernten Hauptbahnhofes kön- nen sämtliche U- und S-Bahn-Linien sowie Nah- und Fernverkehrszüge innerhalb von ca. 5 Gehminuten erreicht werden. In 9 km Entfernung befindet sich der Hamburger Flughafen mit direkter S-Bahn-Anbindung vom Hauptbahnhof. EINKAUFSMÖGLICHKEITEN UND KULTURANGEBOT Die Einkaufsmöglichkeiten in und um die City-Hof-Passage sind vielfältig. In den Erdge- schossen der City-Hof-Passage finden sich hauptsächlich Gastronomie und kleinflächiger Einzelhandel. In unmittelbarer Nähe zum Grundstück befinden sich die beiden großen Hamburger Einkaufsstraßen Spitalerstraße und Mönckebergstraße. Auch die neuen Ein- zelhandelsflächen der HafenCity Hamburg sind fußläufig zu erreichen. Das Grundstück befindet sich gegenüber der sogenannten „Kulturmeile Hamburg“. Diese beginnt mit der Hamburger Kunsthalle am Glockengießerwall und endet südlich des Grundstücks mit den Deichtorhallen. Ferner befinden sich das Kulturhaus Hamburg und der Kunstverein auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Grundstücks. Drucksache 21/478 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 8 GRUNDSTÜCKSDATEN FLURSTÜCKE, GEMARKUNG, GRÖßE Das mit den sog. City-Hochhäusern bebaute Grundstück Klosterwall 2-8 (grüne Fläche) hat eine Größe von 5.709 m² (Flurstück 100 Gemarkung Altstadt-Nord). Die südlich an- grenzende Erweiterungsfläche (grün schraffierte Fläche) am Deichtorplatz mit einer Größe von ca. 1.318 m² wird im Falle der Neubebauung (Szenario 2) ebenfalls veräußert, so dass für dieses Szenario eine Gesamtfläche von rd. 7.000 m² zur Verfügung steht. Die Straßenfront am Klosterwall / Johanniswall hat eine Länge von etwa 143 m (exklusive der Fläche am Deichtorplatz). Die Grundstückstiefe beträgt etwa 32-37 m (Anlage 1). Bestandssanierung (Szenario 1) (grün eingefärbte Fläche) Neubebauung (Szenario 2) (grün eingefärbte sowie grün schraffierte Fläche) Flurstück 100 5.709 m² Flurstück 100 5.709 m² Flurstück 1965-1 1.298 m² Flurstück 74-1 5 m² Flurstück 1977-1 15 m² 5.709 m² 7.027 m² Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/478 13 9 VERKEHRSKONZEPT Die mögliche Neubebauung im Bereich der City-Hochhäuser sowie der südlichen Fläche am Deichtorplatz bedingt auch eine Neuordnung der Verkehrsführung in diesem Bereich. Die Planung wird durch die Freie und Hansestadt Hamburg erstellt und basiert auf der beigefügten Konzeptidee (Anlage 2). Die Realisierung erfolgt durch und zu Lasten der FHH. Die veränderte Verkehrsführung ist in Bezug auf die Erschließung des Projektes zu be- rücksichtigen. Es ist davon auszugehen, dass eine Erschließung nur über den Johannis- wall erfolgen kann. Im Bereich Klosterwall können keine Flächen zur Verfügung gestellt werden. ERSCHLIEßUNGSZUSTAND Das Grundstück ist voll erschlossen und wird frei von Erschließungsbeiträgen verkauft. Notwendige innere Erschließungen können Kosten des Erwerbers nach sich ziehen. LEITUNGEN Es sind nachfolgend aufgeführte Anlagen / Leitungen der Ver- und Entsorger vorhanden: Wasser Auf der Erweiterungsfläche befinden sich derzeit eine Transportleitung (DN 1000 St Bau- jahr 1963) sowie zwei Versorgungsleitungen (DN 200 St Baujahr 1963 und DN 200 GGGZmPe Baujahr 1998). Im Bereich der Bestandsbebauung befinden sich keine Brunnen, Leitungen oder sonstige Anlagen der HWW. Abwasser Nach dem Auszug aus dem Sielkataster verlaufen öffentliche Abwasserleitungen (Misch- wassersiel DN 700/1200) über die Erweiterungsfläche (Anlage 3). Starkstrom Auf der Erweiterungsfläche befindet sich eine 110-kV-Hochspannungsleitung der Vatten- fall Europe Distribution Hamburg GmbH (Anlage 4). Schwachstrom / Telekommunikation Auf der Erweiterungsfläche sind Anlagen von Dataport vorhanden. Ferner befinden sich Anlagen der Deutschen Telekom AG auf diesem Grundstücksteil (Anlage 5). Drucksache 21/478 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 10 Gas Die Erweiterungsfläche wird von einer Niederdruck-Gasleitung der Hamburg Netz GmbH berührt (Anlage 6). Fernwärme Es befinden sich Fernwärmeleitungen der Vattenfall Europe Wärme AG in der Erweite- rungsfläche (Anlage 7). Die Bestandsbebauung wird mit Fernwärme aus dem Leitungsnetz der Vattenfall Europe Wärme AG versorgt. Im Grundbuchblatt 1623 für dieses Flutstück ist hierfür eine Dienst- barkeit zugunsten Vattenfall (Betrieb von Netzstationen in allen 4 Blöcken) eingetragen. ALTLASTEN, KONTAMINATION Eine altlastverdächtige Fläche mit einer Größe von 149 m2 befindet sich im Bereich des Bestandsgebäudes Klosterwall 2. Diese Fläche ist aufgrund der Spezifizierung „Chemi- sche Reinigung“ zu erkunden. Im Bereich des Bestandsgebäudes Klosterwall 8 befindet sich auf einer Fläche von 20 m2 eine Tankstelle. Jedoch ist diese Fläche kein Altlastverdachtsfall (AvF). Die Erweiterungsfläche befindet sich auf dem im Altlastenhinweiskataster geführten groß- flächigen Gebiet, in welchem organische Weichschichten (Torf, Klei) im Untergrund vor- handen sind: Gasbildende Weichschichten GasBW-000. Die organischen Anteile solcher Schichten werden langfristig unter Bildung von Gasen (Methan und Kohlendioxid) abge- baut. Es ist zu prüfen, ob Maßnahmen gegen Bodengase erforderlich sind (Anlage 8), deren Kosten vom Erwerber erforderlichenfalls zu tragen sind. KAMPFMITTEL Auf einem Flächenteil des Grundstücks Klosterwall befindet sich der Verdacht auf Bom- benblindgänger aus dem 2. Weltkrieg. Die im Lageplan (Anlage 9) rot-schraffiert dargestellten Fläche zeigt diesen Flächenteil. In Bezug auf die restliche Fläche des Grundstücks liegen der GEKV (Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht) noch keine Informationen über noch nicht beseitigte Bombenblindgänger, vergrabene Munition, Kampfstoffe, Waf- fen etc. vor oder die Kampfmittelfrage ist noch nicht geklärt. Dies kann mittels Gefahren- erkundung und Luftbildauswertung erfolgen. Sollten im Rahmen einer Untersuchung / Sondierung Kampfmittel durch den Käufer fest- gestellt werden, gehen die Beseitigungskosten gemäß § 7 III Kampfmittelverordnung zu Lasten der FHH. Die Sondierungskosten sind durch den Erwerber zu tragen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/478 15 11 BODENFUNDE Das Grundstück liegt in einer archäologischen Vorbehaltsfläche, in der mit archäologi- schen Bodenfunden der neuzeitlichen Stadtbefestigungen aus den Jahren 1530-58 und von 1616-28 zu rechnen ist. Über den Erhaltungszustand der zu erwartenden archäologi- schen Bodenfunde liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. Im Vorfeld einer geplanten Neu- bebauung sind ggf. archäologische Untersuchungen durchzuführen; hierzu bedarf es im Bedarfsfall gesonderter Vereinbarungen. BAUMBESTAND Auf der Erweiterungsfläche und entlang des Klosterwalls handelt es sich um nicht schüt- zenswerten Baumbestand. Sollten Bäume zugunsten einer Neubebauung bzw. Neuge- staltung des Platzes gefällt werden dürfen, sind ggf. geforderte Ersatzmaßnahmen bzw. ein entgeltlicher Ausgleich durch den Erwerber zu tragen. Drucksache 21/478 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 12 DIE BESTANDSBEBAUUNG Die Bruttogeschossfläche des Bestandsgebäudes beträgt 38.325 m² exkl. Tiefgarage. Die Tiefgarage unterhalb des mit den City-Hochhäusern bebauten Grundstücks Kloster- wall 2-8 verfügt über 320 Stellplätze. Das Gebäude ist in Teilen asbestbelastet. Detaillierte Informationen sind der Anlage 10 zu entnehmen. Planungsdaten der Bestandsbebauung sind der Anlage 11 zu entnehmen. Für Gebote „Bestandssanierung“ (Szenario 1) ist das Gutachten zum Denkmalwert (Anlage 14) zu beachten. Die Freie und Hansestadt Hamburg garantiert auf Grundlage einer Erklärung des Denkmalschutzamtes die Genehmigung zur Beseitigung des Denkmals, sollte das wirtschaftlichste Gebot einen Neubau (Szenario 2) zur Grundlage haben. In beiden Fällen obliegt dem Erwerber eine Bestandsaufnahme zur Dokumentation der Gebäude. Diese dient entweder der Abbruchdokumentation oder als Grundlage für die denkmalgerechte Sanierung. Die Dokumentation ist mit dem Denkmalschutzamt abzustimmen und muss Folgendes enthalten: Bestandsaufmaß (Maßstab 1:100) Baupläne aus der Errichtungszeit Ergebnisse von durch den Erwerber zu beauftragenden Farbuntersuchungen zur bauzeitlichen Farbigkeit in den Haupterschließungsbereichen und in ausgewählten besonderen Räumen. Professionelle Fotodokumentation wesentlicher Ansichten, Räume und Details (ca. 100 Fotografien) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/478 17 13 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN DENKMALRECHT Für die Bestandssanierung (Szenario 1) ist eine denkmalrechtliche Genehmigung nach DSchG §§ 8f. erforderlich. Die Rahmenbedingungen hierfür sind unter Punkt 4 zu erse- hen. Für den Neubau (Szenario 2) findet im Rahmen der Baurechtsschaffung DSchG §8 (Umgebungsschutz, hier des Kontorhausviertels) Anwendung. BAURECHT UND PLANUNG Der Baustufenplan Innenstadt von 1955 setzt für den Bereich des existierenden City-Hofs „Geschäftsgebiet“ nach BPVO mit 5+1 Vollgeschossen fest. Der Bebauungsplan „Altstadt 47 / Neustadt 49“ ist mit Senatsbeschluss vom 5. Juli 2011 festgestellt. Durch diesen Bebauungsplan ist die Festsetzung „Geschäftsgebiet“ nach der Baupolizeiverordnung von 1938 in alten Bebauungsplänen für die Hamburger Innenstadt in die Festsetzung „Kerngebiet“ der Baunutzungsverordnung von 1990 geändert worden. Diese Änderung soll das Wohnen in der Innenstadt fördern. Für die Neubebauung wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zu Lasten des Erwer- bers aufgestellt. MIETVERHÄLTNISSE UND -LAUFZEITEN Die City-Höfe sind derzeit nahezu komplett vermietet. Hauptmieter ist das Bezirksamt Hamburg-Mitte, welches spätestens Mitte 2017 ausziehen wird. Im Erdgeschoss sind die Ladenlokale an ca. 18 Mieter vermietet. Alle Mietverträge kön- nen innerhalb von 3 bzw. 6 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Für das Mietverhältnis der City-Hof-Garage besteht eine Festlaufzeit bis 31.12.2015. Al- lerdings besteht ein Sonderkündigungsrecht für die FHH, welches eine vorzeitige Been- digung des Mietverhältnisses ermöglicht. Über die Notwendigkeit einer vorzeitigen Been- digung kann im Rahmen der Konkretisierung des Neubauvorhabens im Zusammenhang der Zeitplanungen entschieden werden. Es besteht ein Mietvertrag (Anlage 13) über eine BOS-Digitalfunkanlage auf dem Dach des Gebäudes Klosterwall 2. Im Falle einer Bestandssanierung (Szenario 1) tritt der Käufer in den bestehenden Mietvertrag ein. Im Falle eines Rückbaus mit Neubebauung (Szenario 2) wird der Mietvertrag von der Stadt fristgerecht gekündigt und der Käufer per Drucksache 21/478 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 14 Dienstbarkeit verpflichtet, die neue BOS-Digitalfunkanlage auf dem Dach dauerhaft zu dulden. Alle Kosten für Rückbau, Interimslösungen und Neuinstallation werden vom Betreiber ge- tragen. Mietverträge können nach Anmeldung bei der FHH eingesehen werden. Es gelten die Bedingungen unter Ziffer 9.1. GRUNDBUCH, BAULASTEN UND DIENSTBARKEITEN Mit Ausnahme der in Ziffer 3 genannten Vattenfall-Dienstbarkeit ist das Grundbuch unbe- lastet. Im Bereich der Erweiterungsfläche befindet sich der Eingang zu einem öffentlichen Tun- nel, der dem Fußgänger- und Radfahrerverkehr dient und zugleich auch U-Bahn-Eingang ist. Dieser muss bestehen bleiben und ist daher in die Planung zu integrieren. Evtl. ist eine Sicherung eines Wegerechts notwendig. Nach Ermittlungen der FHH befinden sich auf dem Kaufgegenstand (außer etwaigen rei- nen Anschlussleitungen und den in Kapitel 3 genannten Leitungen) keine weiteren Gas-, Wasser-, Strom-, Sielleitungen oder ähnliche Anlagen. Sollten dennoch auf dem Kaufge- genstand Leitungen, Kabel oder ähnliche Anlagen vorhanden sein, ist die FHH nicht ver- pflichtet, diese Anlagen zu beseitigen. Es ist Sache des Käufers, eine ggf. erforderliche Veränderung solcher Anlagen oder eine ggf. notwendig werdende Neuverlegung / Ände- rung von Ver- und Entsorgungsleitungen auf eigene Kosten zu veranlassen; er ist ver- pflichtet, dazu sowie zu einer etwaigen Überbauung vorher das Einvernehmen mit der Stelle herbeizuführen, die die Anlage verwaltet bzw. für die Neuanlage / Änderung zu- ständig ist. Der Grundbuchauszug für das Flurstück 100 ist als Anlage 12 beigefügt. Im Baulastenverzeichnis sind keine Baulasten eingetragen. Im Falle eines Erhalts des Bestandes (Szenario 1) sind alle Sonderumnutzungsgebühren für unterirdische und oberirdische Bauteile mit dem Kaufpreis abgegolten. Im Falle der Neubebauung (Szenario 2) sind unterirdische und oberirdische Überschreitungen der Grundstücksgrenzen per entgeltlichem Sondernutzungsvertrag zu regeln. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/478 19 15 KÜNFTIGE NUTZUNG Mit der Entwicklung des Cityhof-Grundstückes soll der Standort städtebaulich und funkti- onal aufgewertet werden. Erwünscht ist ein Konzept, das hinsichtlich Städtebau und Nut- zung zur Belebung des Standortes und dessen direkter Umgebung beiträgt. Das Ziel ist eine gemischte und lebendige Nutzungsstruktur, die auch einen wirksamen Wohnanteil beinhalten muss. Im Erdgeschoss sind auf den öffentlichen Raum bezogene Nutzungen wie Einzelhandel, Gastronomie und Kultur vorzusehen. Bei den in Frage kommenden Ankermietern, muss es sich um kerngebietstypische Nutzungen im Sinne des § 7 BauNVO handeln. Nutzungen als Vergnügungsstätte (Spielhallen, Wettbüros) und Vorführ- und Ge- schäftsräume, deren Zweck auf die Darstellung oder auf Handlungen mit sexuel- lem Charakter ausgerichtet ist, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe sind nicht zulässig. Im Erdgeschoss soll ein lebendiger Nutzungsmix aus Gastronomie, Kultur und Einzelhandel vorgesehen werden. In den Obergeschossen sind MK-typische Nutzungen wie Büros, Hotel und Wohnen vorzusehen. Für die Bestandssanierung (Szenario 1) ist für mindestens eine Hochhausscheibe (vorzugsweise Klosterwall Nr. 2) im Bereich der Regelgeschosse eine Wohnnutzung vorzusehen (ca. 19 %). Davon sind mindestens 30 % der Wohnungen als öffentlich geförderter Wohnungsbau zu errichten. Im Falle der Neubebauung (Szenario 2) muss der Wohnanteil mindestens 30% der Gesamtfläche betragen, vorzugsweise im nördlichen bzw. westlichen Bereich (mit besonderer Berücksichtigung des Lärmschutzes). Davon sind mindestens 30 % der Wohnungen als öffentlich geförderter Wohnungsbau zu errichten. Es wird die Entwicklung einer gemischten Nutzung mit stadtwirtschaftlichen Effekten er- wartet. Das Ziel ist die Ansiedlung stadtwirtschaftlich interessanter Unternehmen sowie die Sicherung vorhandener sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Parallel sollen an- deren Nutzungsarten (Wohnen, Einzelhandel) in dieser exponierten innerstädtischen Lage umgesetzt werden. Dazu kann auch die Ansiedlung eines Hotelbetriebes zählen. Für den Neubau (Szenario 2) wird eine Hotellerie des obersten Qualitätssegments mit internationalem Renommee erwartet. Im Falle der Bestandssanierung (Szenario 1) ist Drucksache 21/478 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 16 auch die Unterbringung eines Hotelbetriebs im mittleren Segment (drei Sterne) akzepta- bel. Mit Blick auf die bekanntermaßen sehr hohen Stellplatzbedarfe im Kontorhausviertel ist durch den Investor zu prüfen, ob über die nachzuweisenden Stellplätze hinaus, weitere öffentlich zugängliche Stellplätze vorgehalten werden können. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/478 21 17 STÄDTEBAULICHE UND GESTALTERISCHE VORGABEN SZENARIO 1: BESTANDSSANIERUNG Das Baudenkmal „City-Höfe“ ist denkmalgerecht und nachhaltig zu sanieren. Das Gut- achten zum Denkmalwert (Anlage 14) ist dabei zu beachten. So gilt es die Gebäudekubatur , das ursprüngliche Fassadenbild sowie die Eingangsbereiche in ihrer ursprüngli- chen Ausbildung wiederherzustellen. Der Komplex besteht aus vier gleich gestalteten Büro-Hochhäusern mit straßenbegleiten- den und geschossweise gestaffelten zwei- und dreigeschossigen Laden-Verbindungs- bauten mit Durchgängen in Ost-West-und in Süd-Nord-Richtung, also mit einer für Fuß- gänger reservierten Einkaufspassage, die gemäß nachfolgender Sanierungsvorgaben ggf. verändert werden darf. Die Fassadenbekleidung bestand ursprünglich aus hellen quadratischen Platten von hal- ber Fensterbreite, die braunen Schwingflügel-Holzfenster (1972 durch Kunststofffenster ersetzt) saßen bündig in der Fassade. Aufgrund des Verbundes der Fassadenplatten mit dem Rohbau wurde die beschädigte Fassade vor Neugestaltung in den 60er/70er Jahren nicht zurückgebaut. Im Einzelnen sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: Das bauzeitliche Gesamtbild des Äußeren soll wieder hergestellt werden. Im Innern sind die Treppenaufgänge in den Erdgeschossen bis zu den Zwischen- bzw. Obergeschossen zu erhalten. Dies gilt ggf. nicht für den südlichsten Block, falls die Erschließung aus brandschutztechnischen Gründen neugeordnet werden müsste. Das Erschließungsprinzip der Vertikalerschließung ist beizubehalten. In den Sockelgeschossen (Passage und Parkhaus) sind räumliche Veränderungen denkbar, die eine Anpassung an zeitgemäße Nutzungen ermöglichen. Darüber hinaus ist eine Aufstockung des Unterbaus zwischen den Hochhausscheiben um bis zu zwei Geschosse (ggf. auch eine Neuerrichtung bis zu zwei Geschosse höher als der Bestand) entwurfsabhängig möglich, soweit dies die Erlebbarkeit des ursprünglichen Denkmals noch zulässt. Durch den Bewerber ist im Rahmen der Konzeptausschreibung nachvollziehbar anhand von Plandar- stellungen und einer Baubeschreibung darzustellen, wie sich die gewählte Aufsto- ckung in das Ensemble einfügt. Drucksache 21/478 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 22 18 Ziele des in der Aufstellung befindlichen Innenstadtkonzepts sind zu berücksichtigen. SZENARIO 2: NEUBEBAUUNG Eine Neuplanung am Standort der City-Hochhäuser steht städtebaulich im direkten Zu- sammenhang mit der potentiellen Welterbestätte Ensemble Kontorhausviertel, da das Grundstück Teil der künftigen Pufferzone ist. Eine Neuplanung an dieser Stelle sollte da- her städtebaulich und gestalterisch besonders sensibel und als Erweiterung des Kontor- hausviertels bis an den Klosterwall betrachtet werden. Durch die Inanspruchnahme der südlichen Verkehrsfläche soll die für den Wallring typische einheitliche Randbebauung weitergeführt werden, um den bisher undefinierten Stadtraum am Deichtorplatz zu fassen und das Kontorhausviertel in südöstlicher Richtung zu schließen. Zugleich muss der Kopf- bau am Deichtorplatz ein angemessenes Gegenüber zur weltberühmten Spitze des Chi- lehauses bilden. Das Hamburger Kontorhausviertel ist eines der eindrucksvollsten Stadtbilder der 1920er Jahre in Deutschland und wird geprägt von Bauten, die mit ihrem einmaligen Backstein- Expressionismus zu den bedeutendsten Kunstdenkmälern dieser Zeit überhaupt gehören. Zur Auflockerung der großen Baumassen im Kontorhausviertel wurde bei der Errichtung der Kontorhäuser ab 1921 entsprechend den Vorstellungen unter Fritz Schumacher größte Sorgfalt auf die Gliederung der großen Gebäude und die Gestaltung ihrer Fassa- den unter anderem durch aufwändige keramische Schmuckelemente gelegt. Jedes Bau- werk des Kontorhausviertels ist durch eine ausgeprägte Individualität gekennzeichnet bei gleichzeitigem eindeutigem Bekenntnis zum städtebaulichen Ensemble durch Fassaden- material (dunkler, hartgebrannter Klinker) und zur Gebäudetypologie. Im Einzelnen sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: Blockrandbebauung (als Neuinterpretation der Gebäudetypologie des Kontorhauses) mit stadtraumbezogener Gliederung unter Berücksichtigung der öffentlichen Wegebeziehungen. Denkbar sind auch alternative Bebauungsformen, die sich an dem heutigen Bestand orientieren. Bebauung der südlichen Verkehrsfläche zur räumlichen Schließung des Kontorhausviertels (wie oben beschrieben) mit Ausbildung einer besonderen, repräsentativen Adresse am Stadteingang Deichtorplatz Aufwertung des öffentlichen Straßenraumes am Klosterwall unter Berücksichtigung der wichtigen Wegebeziehung zwischen Hauptbahnhof und HafenCity Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/478 23 19 Dunkler Klinker als Fassadenmaterial in hochwertiger Art und Ausführung als moderne Interpretation der Architektursprache des Kontorhausviertels Im Mittel 8-geschossige Bebauung (ggf. mit Staffelgeschoss bis zur Höhe des Sprinkenhofes), Gebäudehöhe ca. 28 Meter Aus dieser Gebäudehöhe ergibt sich unter Inanspruchnahme der Erweiterungsfläche nach Süden insgesamt eine mögliche Bruttogeschossfläche (BGF) von rund 43.000 m² (ohne Untergeschosse und Tiefgaragen) Einbeziehung der beiden vorhandenen U-Bahn-Zugänge; am südlichen Zugang ist eine funktionsfähige Radwegableitung mit einer befahrbaren Rampe zu berück- sichtigen. Ziele des in der Aufstellung befindlichen Innenstadtkonzepts sind zu berücksichtigen Der Neubau ist gemäß Zertifizierung DGNB Standard „Gold“ zu realisieren Aufgrund der exponierten Lage des Grundstücks ist ein hochkarätig besetzter Architek- tenwettbewerb von mindestens 15 Teilnehmern unter internationaler Beteiligung durch- zuführen. Der Preisträger ist mindestens bis einschließlich Leistungsphase 4 nach HOAI zu beauftragen. Darüber hinaus ist dieser für Teilleistungen der Leistungsphase 5 (kom- plette Leitdetailplanung) sowie für die künstlerische Oberleitung zu beauftragen. Drucksache 21/478 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 24 20 VERÄUßERUNGSVERFAHREN Anbieter des Grundstücks ist im Rechtssinne die Freie und Hansestadt Hamburg, vertre- ten durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen. Bietet die FHH Grundstücke zum Verkauf an, so handelt es sich um eine öffentliche, für die FHH unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Gebotes. Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung nach den Regeln des für öffentliche Aufträge anwendbaren Vergaberechts. Die FHH behält sich die volle Entscheidungsfreiheit darüber vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen der Verkauf erfolgt. Interessenten können am Gebotsverfahren nur teilnehmen, wenn Sie sich auf der Bieter- plattform unter https://www.pkmserver.com/fhh-qk2014 registriert haben. Aus der Teilnahme an dem Auswahlverfahren lassen sich keine Verpflichtungen der FHH herleiten. Ansprüche gegen die FHH, insbesondere wegen der Nichtberücksichtigung von Geboten sowie Änderung bzw. Beendigung des Auswahlverfahrens, sind ausgeschlos- sen. Die FHH behält sich auch vor, Kaufinteressenten zur Abgabe von Nachgeboten aufzufor- dern und einen Nachweis über die Kaufpreisfinanzierung zu verlangen. Der höchstbie- tende Kaufinteressent hat keinen Anspruch darauf, dass die FHH ihm das Objekt verkauft. Grundstücksanhandgaben (siehe Kapitel 9.3) und -verkäufe bedürfen der Zustimmung durch die unabhängige Kommission für Bodenordnung der FHH (KfB). Diese Zustimmun- gen bleiben vorbehalten. Die Bewerbungen sind in deutscher Sprache abzugeben. Der Erläuterung dienende Un- terlagen wie beispielsweise Unternehmensbroschüren, testierte Jahresberichte, können auch in englischer Sprache eingereicht werden. TERMINE UND FRISTEN Rückfragen bis 02.01.2015, 15:00 Uhr Antworten auf Rückfragen bis 16.01.2015 Ende der Angebotsfrist 04.02.2015, 13:00 Uhr Verhandlungsphase (mit eingeschränktem Teilnehmerkreis) April / Mai 2015 voraussichtlicher Abschluss Anhandgabevereinbarung Juni 2015 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/478 25 21 Die FHH behält sich vor, die vorgenannten Termine und Fristen während des Veräuße- rungsverfahrens zu ändern. Die Teilnehmer werden rechtzeitig über neue bzw. geänderte Termine informiert. ANGEBOTSBEDINGUNGEN Das Grundstück soll gegen Gebot entsprechend den o. a. Vorgaben veräußert werden. In Ergänzung zu den Erläuterungen im Auslobungstext werden weitere Unterlagen (siehe Anlagenverzeichnis) auf der Bieterplattform unter https://www.pkmserver.com/fhh-qk2014 bereitgestellt. Für die nachfolgend mit einem A oder B (jeweilige Kategorie der Formblätter) gekenn- zeichneten Unterlagen sind ausschließlich die ebenfalls auf dem Bieterserver bereitge- stellten Formblätter zu verwenden. Drucksache 21/478 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 26 22 Das Gebot muss enthalten: Inhalte / Anlangen A0.1 Übersicht der eingereichten Unterlagen A0.2 Erklärung der Bewerbergemeinschaft A0.3 Übersicht über die Projektbeteiligten A0.4 Unternehmensdarstellung der Projektbeteiligten A0.5 Nachweis der wirtschaftliche und finanziellen Leistungsfähigkeit A0.6 Vertraulichkeitserklärung A0.7 Verpflichtungserklärung A1.1 Kaufpreisangebot mit textlicher Darstellung der erforderlichen Medienverlegungsmaßnahmen A1.2 Kennwerte und Schichtwerte A1.4 Finanzierungskonzept Anlage: ggf. LOIs des Kreditinstituts, sonstige Nachweise A1.5 Mark-up Version Vertragsentwurf B0.1 Übersicht der eingereichten Unterlagen B2.1 Rahmenterminplanung B2.2 Referenzen B3|4 Nutzungskonzept B3 Stadtwirtschaftliche Effekte B4 Schichtmodell B5 Sanierungskonzept (S1) / Städtebauliches Konzept (S2) Anlagen: Konzeptbeschreibung (max. 10 DIN A4-Seiten), Kubaturmodell, Lageplan , schematischer Grundriss EG, schematischer Grundriss Regelgeschoss B5.2 Baumassen B5.4 Stellplatzkonzept Anlage: schematischer Grundriss Untergeschosse Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/478 27 23 Zur Gebotsabgabe sind sowohl Einzelinvestoren als auch Investorenkonsortien berech- tigt. Interessenten für Teile des Grundstücks müssen sich mit anderen Bewerbern zu- sammenfinden und eine gemeinsame Bewerbung abgeben. Bewerbungen für Teilgrund- stücke werden nicht berücksichtigt. Konsortien müssen eine einheitliche Geschäftsführung für die Planungsphase und zum Erwerb eine gesamtschuldnerische Rechtsform sicherstellen. Konsortien, die aus meh- reren Privatpersonen bestehen, müssen sich vor der Anhandgabe in einer geeigneten Rechtsform als handlungsfähige Einheit und zum Erwerb in einer gesamthaftenden Rechtsform konstituieren. Für die Gebote gelten die folgenden Mindestbestimmungen: Für beide Szenarien gilt als Mindestanforderung die Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von 20.000.000 €. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind drei Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen nachzuweisen: Szenario 1: Bestandssanierung mit mindestens einer Referenz muss eine Bruttogeschossfläche ≥ 20.000 m² nachgewiesen werden mit mindestens einer Referenz ist ein Wohnanteil von ≥ 5.000 m² BGF nachzuweisen mit mindestens einer Referenz ist eine Mischung von mindestens Wohnen und Büro nachzuweisen mit mindestens einer Referenz ist die Sanierung eines Baudenkmals nachzu- weisen. Szenario 2: Neubebauung mit mindestens einer Referenz muss eine Bruttogeschossfläche ≥ 20.000 m² nachgewiesen werden mit mindestens einer Referenz ist ein Wohnanteil von ≥ 5.000 m² BGF nachzuweisen mit mindestens einer Referenz ist eine Mischung von mindestens Wohnen und Büro nachzuweisen. Drucksache 21/478 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 28 24 Die Mindestkriterien können auch gebündelt mittels einer Referenz nachgewiesen wer- den. Insgesamt sind auch für diesen Fall drei vergleichbare Referenzen einzureichen. Darüber hinaus gehende Referenzen werden nicht betrachtet. Für das Gebot gelten die folgenden weiteren Mindestanforderungen: Bestandssanierung (Szenario 1) Neubebauung (Szenario 2) In den Regelgeschossen einer Hochhaus- scheibe (ca. 19% der Gesamtbruttoge- schossfläche) ist Wohnnutzung nachzu- weisen. Ein darüber hinausgehender Wohnanteil wird positiv bewertet (siehe auch Punkt 8.3). Mit dem einzureichenden Nutzungskon- zept ist ein Wohnanteil von mindestens 30% nachzuweisen. Ein darüber hinaus- gehender Wohnanteil von > 30% wird po- sitiv bewertet (siehe auch Punkt 8.3). Es ist nachzuweisen, dass mindestens 30% des nachzuweisenden Wohnanteils als öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet werden. Es ist nachzuweisen, dass mindestens 30% des nachzuweisenden Wohnanteils als öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet werden. Der Bewerber verpflichtet sich mit Form- blatt A0.7 einen architektonischen Reali- sierungswettbewerb, wie unter Punkt 7 aufgeführt, durchzuführen. Sollten die o. g. Mindestkriterien nicht erfüllt werden, behält sich die FHH vor, den Bewer- ber vom weiteren Verfahren auszuschließen. BEWERTUNGSKRITERIEN Aus dem Kreis der Bewerber, deren Gebote die formalen Anforderungen und die Mindest- kriterien erfüllen, werden anhand der nachfolgend aufgeführten Bewertungskriterien zwei bis drei Gebote ausgewählt. Die Bewerber, die diese ausgewählten und damit besten Ge- bote abgegeben haben, werden zu Vertragssondierungsgesprächen und Gebotspräsen- tationen eingeladen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/478 29 25 Die Auswahl erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der nachfolgenden Kriterien und Gewichtung: Eine detaillierte Erläuterung zur Bewertungsmatrix ist der Anlage 16 zu entnehmen. 1 Preis 30% 1.1 Kaufpreis 50% 1.2 Schichtwerte 20% 1.3 Plausibilität der Schichtwerte 5% 1.4 Finanzierungskonzept/-nachweis 10% (Bewertung jeweils für Konzept und Nachweis) 1.5 Vertragsentwurf 15% 2 Leistungsfähigkeit 5% 2.1 Rahmenterminplanung 40% > Plausibilität 2.2 Referenzen 60% jeweils für Nutzung, Größe und städtebauliche Anforde- rungen zu vergleichen 3 Stadtwirtschaftliche Effekte / Arbeitsplätze 15% 3.1 Stadtwirtschaftliche Effekte 40% 3.2 Nutzerstruktur 30% 3.3 Arbeitsplätze 30% 4 Nutzungskonzept 20% 4.1 Nutzungsmix 40% 4.2 Integration kulturelle Nutzungen 15% 4.3 Wohnanteil 30% 4.4 Hotel 15% 5 Städtebau 30% 5.1 Aufwertung des öffentlichen Raumes 30% 5.2 stadtbauliches Konzept (Baumassenverteilung/ Gliede- rung --> Weltkulturerbe) 40% 5.3 Erschließungskonzept/ Wegebeziehungen 20% Wegebeziehungen Umsetzung der Anforderungen aus Verkehrskonzept Einbindung U-Bahn-Eingang 5.4 Stellplätze 10% Stellplatzkonzept Nachweis der Globalrichtlinie zusätzliche öffentliche Stellplätze Mit den sogenannten „preferred bidders“ (2-3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften) werden Vertragsverhandlungen geführt. Drucksache 21/478 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 30 26 Die Vertragsverhandlungen umfassen neben einer Präsentation des Konzepts eine Ver- handlung des Kaufvertrags auf Basis des Mark-up Entwurfes. Auf Grundlage der Verhandlungsergebnisse mit den 2-3 „preferred bidders“ wird vom LIG ein finaler Vertrag erstellt. Nachfolgend erhalten die „preferred bidders“ die Gelegenheit ein finales Gebot abzugeben. Die Bewertung erfolgt analog der Bewertungskriterien der Bewertungsmatrix. EIGENTUM, URHEBERRECHT, HAFTUNG Die Bewerbungsunterlagen bleiben Eigentum der Bewerber. Sie können nach Abschluss des Verfahrens bei der FHH auf schriftliche Anforderung hin abgeholt werden. Die FHH ist berechtigt, zu Dokumentations- und Revisionszwecken ein vollständiges Exemplar der 5-fach einzureichenden Bewerbungsunterlagen zu behalten. Die Bewerbungen werden von der FHH und ihren Beauftragten im allen Teilen streng vertraulich behandelt; sie wer- den weder veröffentlicht, noch Dritten zur Kenntnis gegeben, die nicht mit der Prüfung und Auswahl befasst sind. Gesetzliche Auskunftspflichten bleiben vorbehalten. Für Be- schädigungen oder Verlust von eingereichten Unterlagen haftet die FHH und ihre Beauf- tragten nur im Falle nachweisbar schuldhaften Verhaltens. Von der FHH gemachte Anga- ben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Informationen, die für den Empfän- ger der Angaben notwendig sein können. Für die Beschaffung der (weiteren) Informatio- nen ist dieser allein verantwortlich. Für nicht schriftlich erteilte oder bestätigte Angaben, die von den Angaben der FHH abweichen, übernimmt die FHH keinerlei Haftung. Eine Haftung der FHH für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten In- formationen ist ausgeschlossen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/478 31 27 BETREUUNG DES VERFAHRENS Interessenten haben die Möglichkeit Rückfragen zum Grundstücksgebot über den Bie- terserver zu stellen. Nach Registrierung auf der Internetseite https://www.pkmserver.com/fhh-qk2014 erhalten die Bewerber Zugangsdaten via Email. Für Fragen zum Verfahren wird das Fragen / Ant- worten-Tool auf dem Bieterserver verwendet. Andere Kommunikationswege werden nicht gestattet. BESICHTIGUNG Die Bestandsgebäude können nach Anmeldung bei der FHH gemeinsam mit einem Vertreter der FHH besichtigt werden. Unter den auf Seite 2 genannten Kontaktdaten können Besichtigungstermine vereinbart werden. ABGABE DER BEWERBUNGEN Ihr schriftliches Gebot richten Sie bitte bis spätestens zum 04.02.2015, 13:00 Uhr mit allen ausgefüllten anliegenden Vordrucken (E-Mails und Faxe werden nicht berück- sichtigt) an folgende Adresse: Herr Michael Freyer Finanzbehörde Hamburg - Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen- Millerntorplatz 1 20359 Hamburg Das Gebot ist zweifach als komplettes Dokument in Papier zu übermitteln und als gebün- deltes PDF-Dokument, mit dem Dateinamen , auf dem Bieterserver einzustellen. 5 weitere Papierexemplare enthalten ausschließlich die Formblätter mit der Bezeichnung „B“ nebst Anlagen. Diese ist ebenfalls als gebündeltes PDF mit der Bezeichnung auf dem Bieterserver hochzuladen. Bitte achten Sie darauf, dass ihr Gebot in einem gesonderten Umschlag mit dem Hinweis „Gebot Quartier am Klosterwall, nicht öffnen vor dem 04.02.2015“ abgegeben wird. Ansonsten gelangt das Gebot in den normalen Geschäftsgang. Die Vertraulichkeit ist dann unter Umständen nicht mehr gewährleistet. Drucksache 21/478 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 32 28 Der Bewerber ist selbst für den termingerechten Eingang der Bewerbung verantwortlich. Die FHH behält sich vor, nicht rechtzeitig eingegangene Bewerbungen nicht zu berück- sichtigen. ANHANDGABEPHASE Die FHH wird nach Abschluss der Auswahl des gemäß der Bewertungsmatrix am besten bewerteten Gebots die KfB mit der Anhandgabe des Grundstückes an den ausgewählten Bewerber bzw. die ausgewählten Bewerbergemeinschaften befassen lassen. Nach einer Zustimmung der KfB erfolgt die Anhandgabe (max. 30 Monate) durch die FHH. Im Falle einer geplanten Bestandssanierung (Szenario 1) ist während der Anhandgabephase (max. 12 Monate) eine Detaillierung der Planung zur denkmalgerechten Sanierung in enger Abstimmung mit dem Amt für Denkmalschutz zu erarbeiten. Sollte das Konzept des wirtschaftlichsten Gebots den Erhalt des Baudenkmals ohne we- sentliche Veränderung des Bestands (keine Neuordnung des Sockelgebäudes) zugrunde legen, so ist die Anhandgabephase gegebenenfalls verzichtbar und ein Verkauf nach Ab- schluss des Verfahrens möglich. Sollte das beste Gebot eine Neubebauung (Szenario 2) vorsehen, gelten die nachfolgenden Bedingungen: Während der Anhandgabezeit hat der Bewerber exklusiv die Gelegenheit und Verpflich- tung, für das Grundstück einen architektonischen Realisierungswettbewerb durchzufüh- ren sowie – darauf basierend – in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte einen vorhabenbezogenen Bebauungsplanung zu entwickeln. Weiterhin sind in dieser Phase Baugrund- und Bodenuntersuchungen anzustellen, die Finanzierung zu sichern und der Grundstückskaufvertrag abschließend zu verhandeln. Gleichzeitig ist ein umfas- sendes Baumanagement- und Logistikkonzept zu entwickeln und vorzulegen. Die Anhandgabe wird zwischen der FHH und dem ausgewählten Bewerber in einer Ver- einbarung dargestellt. Mit Unterzeichnung der Anhandgabevereinbarung verpflichtet sich der ausgewählte Bewerber: innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Anhandgabe in einem Anforderungskatalog für den architektonischen Realisierungswettbewerb die geplanten, zu realisierenden Nachhaltigkeitskriterien DGNB Gold zusammenzustellen, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/478 33 29 innerhalb von vier Monaten nach Beginn der Anhandgabe einen beschränkten architektonischen Realisierungswettbewerb mit voraussichtlich 15 Teilnehmern auf Basis seines Nutzungskonzeptes und in Abstimmung mit der Finanzbehörde Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen, der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung auf eigene Kosten zu initiieren und diesen innerhalb von zehn Monaten nach Beginn der Anhandgabe abzuschließen. Für die Anhandgabe wird ein nicht rückzahlbares Anhandgabeentgelt in Höhe von 1% des voraussichtlichen Grundstückskaufpreises innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ab- schluss der Anhandgabevereinbarung fällig. Das Anhandgabeentgelt wird – soweit der vereinbarte Anhandgabezeitraum eingehalten wird – auf den Kaufpreis angerechnet. Die Anhandgabe und der Verkauf bedürfen der Zustimmung der KfB. Alle Gespräche und Verhandlungen werden unter diesem Vorbehalt geführt. Die Unterzeichnung der Anhandgabevereinbarung muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt durch den Erwerber erfolgen. VERKAUFSBEDINGUNGEN Das Grundstück wird frei von Nutzungsverhältnissen - ausgenommen davon ist bei Szenario 1 die BOS-Digitalfunkanlage (s. Punkt 5.3) - sowie einschließlich der auf den vorhandenen Erschließungszustand bezogenen Wege- und Sielbaubeiträge geliefert. Der Kaufpreis ist spätestens drei Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages (Anlage 151. bzw. 15.2) fällig. Darüber hinaus wird ein Entgelt in Höhe von 75.000,-- € für die beratungs- und personal- intensiven Leistungen der Verwaltung und Fremdleistungen erhoben, die ausschließlich im Interesse des Bewerbers erbracht werden. Die Vertragsdurchführung wird über einen Notar abgewickelt. Sämtliche Vertragsneben- kosten trägt der Erwerber. Sie sind nicht in dem vorgenannten Betrag enthalten. Die Bebauung der Fläche soll zügig erfolgen. Im Kaufvertrag werden Termine für Sanie- rungs- bzw. Baubeginn und Baufertigstellung (gebrauchsfertige und der Nutzungskonzep- tion entsprechende Herstellung) des zugrundeliegenden Bauvorhabens geregelt. Für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht wie vorgesehen realisiert wird, behält sich der Verkäufer Drucksache 21/478 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 34 30 vor, Vertragsstrafen zu erheben und/oder das Grundstück zurück zu kaufen (Rückauflas- sungsvormerkung), gemäß Kaufvertragsentwurf (Anlage 15). Es liegt unter Anlage 15 jeweils ein Vertragsentwurf für Szenario 1 „Bestandssanierung unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes“ (Anlage 15.1) sowie Szenario 2 „Neubebauung des Grundstücks“ (Anlage 15.2) bei. Es ist nur der entsprechende Vertrag des gewählten Szenarios relevant. Das Grundstück ist vom Käufer im vorhandenen Zustand zu übernehmen. Grundstücks- bedingte Kosten mit Ausnahme der möglichen Beseitigungskosten für Munitionsablage- rungen und Kampfmittel können nicht in Abzug gebracht werden. Sondernutzungsgebühren (ober- und unterirdisch, für Szenario 1) sind mit dem Kaufpreis abgegolten. Rechte des Käufers nach § 437 BGB in Bezug auf Sachmängel werden ausgeschlossen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/478 35 31 ANLAGEN Anlagen-Nr. Inhalt 1 Auszug aus der Liegenschaftskarte, M 1:1.000 2 Konzeptidee Verkehrsführung 3 Informationen Abwasser 4 Informationen Starkstrom 5 Informationen Telekom 6 Informationen Gas 7 Informationen Fernwärme 8 Informationen Altlasten 9 Informationen Kampfmittel 10 Informationen Asbestbelastung 11 Pläne Bestandsbebauung 12 Auszug aus dem Grundbuch 13 Mietvertrag BOS-Digitalfunk 14 Gutachten zum Denkmalwert 15 Kaufvertragsentwürfe 15.1 Kaufertragsentwurf Szenario 1 15.2 Kaufertragsentwurf Szenario 2 16 Erläuterung zur Bewertungsmatrix Drucksache 21/478 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 36 478ska_Text 478ska_Anlage2_Farbe