BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4781 21. Wahlperiode 14.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 08.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Aktivitäten von Scientology in Hamburg In letzter Zeit werden uns vermehrt vonseiten besorgter Bürger Fragen bezüglich zunehmender Aktivitäten der Scientology-Organisationen in Hamburg vorgetragen. Insbesondere geht es um das vermehrte Veranstalten von Infoständen, beispielsweise im Bereich des Bezirksamtes Altona am 21.05.2016 durch den Verein „Sag NEIN zu Drogen – Sag JA zum Leben“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist dem Senat die Organisationsstruktur der öffentlich agierenden Unterorganisationen beziehungsweise der von Scientology dominierten Vereine wie „Sag NEIN zu Drogen – Sag JA zum Leben“ in Hamburg bekannt? Wenn ja, welche Untergliederungen sind dies? Ja. Siehe Verfassungsschutzbericht 2015 sowie http://www.hamburg.de/ innenbehoerde/scientology-organisation/ 2. Wie hat sich die Anzahl der Infostände dieser Unterorganisationen im öffentlichen Raum in den einzelnen Bezirken 2014, 2015 und 2016 entwickelt ? Bitte Quartalsweise nach Bezirk angeben. Den Bezirken liegen nach derzeitigem Erkenntnisstand folgende Zahlen im Sinne der Fragestellung vor: Bezirk/ Jahr Bergedorf Harburg Mitte Nord Wandsbek Eimsbüttel 2014 I Quartal 0 0 0 0 0 II Quartal 1 2 0 0 0 III Quartal 2 0 0 0 0 IV Quartal 0 1 0 0 0 2015 I Quartal 1 0 0 0 0 II Quartal 2 1 0 0 0 III Quartal 1 0 0 0 0 IV Quartal 1 1 0 0 0 0 2016 I Quartal 1 0 3 0 0 0 II Quartal 0 bis 09.06 0 bis 09.06 3 bis 09.06 0 bis 09.06 0 bis 09.06 0 bis 09.06 Drucksache 21/4781 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Bezirksamt Mitte führt ab dem 4. Quartal 2015 eine Statistik im Sinne der Fragestellung . Im Bezirksamt Altona wird keine Statistik im Sinne der Fragestellung geführt. Zur Ermittlung der gewünschten Daten müssten dort die gewünschten Erlaubnisse aus Hunderten von Vorgängen in den Akten der verschiedenen Jahrgänge händisch ausgewertet werden. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Gab es Infostände dieser Organisationen, die nicht genehmigt wurden? Wenn ja, wie viele? Aus welchen Gründen wurde die Genehmigung versagt ? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 4. Inwieweit werden die Aktivitäten in Hamburg durch den Senat als bedrohlich eingestuft? Hat sich diese Einschätzung im Laufe der letzten Jahre verändert? Die Scientology (SO) wird seit 1997 von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet. In der von ihr angestrebten scientologischen Gesellschaft wären zentrale demokratische Grundwerte außer Kraft gesetzt oder nur eingeschränkt vorhanden. Die Einschätzung ist nach wie vor aktuell. Immer wieder versucht die als verfassungsfeindlich eingestufte Scientology über die Organisation „Sag NEIN zu Drogen – Sag JA zum Leben“ Publikationen in Schulen zu platzieren. Die Inhalte der Broschüren entsprechen nicht den Qualitätsstandards der schulischen Drogen- und Suchtprävention. Auf den ersten Blick wird für schulische Fachkräfte nicht immer deutlich, dass die Scientology hinter diesen Publikationen steht. Die weiterführenden Hamburger Schulen wurden deshalb aktuell im Mai 2016 von der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) über Aktivitäten der Sekte informiert. Ebenso wurden diese Informationen über das Beratungs- und Unterstützungszentrum Berufliche Schulen (BZBS) an die Beruflichen Schulen verschickt. In Beratungen und Fortbildungen des SuchtPräventionsZentrums (SPZ) für weiterführende Schulen wird regelhaft vor der Nutzung dieser Angebote gewarnt. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg informiert regelmäßig in Internetbeiträgen, in Medieninterviews und im Verfassungsschutzbericht über die Organisation „Sag NEIN zu Drogen – Sag JA zum Leben“. Im Übrigen siehe Drs. 21/1973. 5. Ist dem Senat bekannt, über welches finanzielle und personelle Potenzial Scientology in Hamburg verfügt? Der SO werden in Hamburg rund 350 Mitglieder zugerechnet. Angaben über die finanziellen Verhältnisse der Hamburger Scientology Organisation ließen Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Einblickstiefe des Verfassungsschutzes zu und eine künftige Beobachtung würde dadurch unverhältnismäßig erschwert werden. Detaillierte Angaben im Sinne der Fragestellung können daher aus Gründen des Staatswohls nur gegenüber dem nach § 24 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) für die parlamentarische Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes zuständigen Kontrollausschuss (PKA) gemacht werden. 6. Mit welcher personellen und materiellen Ausstattung agiert die Freie und Hansestadt Hamburg gegen gefährliche Sekten? Die Bewertung der Qualität von Präventions- und Interventionsangeboten für Schulen sowie die Information der Schulen über fachlich nicht tragbare Angebote gehören zur Regelaufgabe des SPZ. Die aus dem Gesamtbudget des SPZ dafür verwendeten Ressourcen sowie die eingesetzte Arbeitszeit werden nicht erhoben. Im Arbeitsfeld erzieherischer Jugendschutz der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) werden für die Auseinandersetzung mit gefährdenden Weltanschauungen 0,25 Stellen A 14 genutzt und es stehen 2.500 Euro für Sachkosten zur Verfügung. Die Beobachtung der verfassungsfeindlichen SO sowie die SO-Beratung gehört zu den Aufgaben des LfV Hamburg. Angaben zur personellen und materiellen Ausstattung im Bereich der SO ließen Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Einblickstiefe des Verfassungsschutzes zu und eine künftige Beobachtung würde dadurch unver- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4781 3 hältnismäßig erschwert werden. Detaillierte Angaben im Sinne der Fragestellung können daher aus Gründen des Staatswohls nur gegenüber dem nach § 24 HmbVerf- SchG für die parlamentarische Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes zuständigen PKA gemacht werden.