BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4783 21. Wahlperiode 14.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 08.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Ampelversagen am Airbus-Werk – Pendler stehen im Stau (III) Die Programmierung der Lichtsignalanlage (LSA) „Neuenfelder Hauptdeich/ Am Rosengarten“ führte bekannterweise zu erheblichen Verkehrsstörungen, welche zur Folge hatte, dass die neu errichtete LSA umgehend abgeschaltet und neu programmiert werden musste. Aufgrund unserer Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/3924 vom 12.04.2016 haben wir erfahren, dass nach Fertigstellung der Baumaßnahmen eine Verkehrszählung durchgeführt wurde . Diese ergab eine wesentlich höhere Verkehrsbelastung als die der Planung zugrunde gelegten Verkehrszahlen. Weiterhin werde eine Optimierung der Signalprogramme mit einer verkehrsabhängigen Verkehrssteuerung vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) vorbereitet, heißt es seitens des Senats. Bereits die erste Anfrage (Drs. 21/3353) hat ergeben, dass ein Verkehrsgutachten im November 2012 im Zuge des Plangenehmigungsverfahrens durch den zuständigen Straßenbaulastträger Hamburg Port Authority (HPA) durchgeführt wurde. Laut Antwort werde eine signalisierte Abwicklung der Verkehrsströme an der Einmündung der Zufahrt zum „Airbus- Südtor“ in die Straße „Am Rosengarten“ insbesondere durch Großraum- und Schwertransporte nachgewiesen. Gleichzeitig sollen mit einer neuen Verkehrszählung die prognostizierten Verkehrszahlen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Für das Jahr 2014 wurde eine durchschnittliche tägliche Kfz-Verkehrsstärke von circa 20.000 Kraftfahrzeugen/24 Stunden ermittelt . Vergleichbare Werte für 2015 lagen noch nicht vor. Weiterhin besteht Erörterungsbedarf dahin gehend, inwieweit die neugestaltete T-Kreuzung (Landstraße mit Werkszufahrt) in die Planung zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Allgemeinen als auch in Abstimmung mit der zukünftigen Ampelschaltung in Einklang gebracht wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Verkehrserhebungen und damit auch Verkehrszählungen werden methodisch auf der Grundlage wissenschaftlich abgesicherter Verfahren entsprechend der jeweiligen Fragestellung beziehungsweise Planungsaufgabe durchgeführt, um ein verlässliches Abbild der jeweils aktuellen beziehungsweise über Prognoseverfahren eine Abschätzung zukünftig zu erwartender Verkehrssituationen zu erhalten. Die jeweiligen täglichen Verkehrsmengen auf den Straßen unterscheiden sich nicht nur räumlich sondern auch hinsichtlich der Tages- und Jahreszeit. Hinzu treten weiterhin Schwankungen zum Beispiel aufgrund von temporären Störungen im Straßennetz oder zum Beispiel in Abhängigkeit von der Witterung. Daher sind einfach erhobene Zählwerte ohne eine entsprechende Aufbereitung nach gesicherten mathematischen Verfahren nicht aussagekräftig und für verkehrsplanerische Zwecke nicht brauchbar. Eine vollständige und verständliche Beantwortung der zum Teil sehr speziellen Fragestellungen zu den Verkehrserhebungen (Verkehrszählungen) erfordert eine teilweise Drucksache 21/4783 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sehr weitreichende und grundlegende Darstellung und Erläuterung von mathematischen und verkehrswissenschaftlichen Grundlagen und Zusammenhängen. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Insofern wird ergänzend auf das einschlägige Regelwerk der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV, „Empfehlungen für Verkehrserhebungen (EVE)“) sowie die einschlägigen Lehrbücher zum großstädtischen Verkehrswesen verwiesen. Die Beantwortung der Fragen umfasst die Verkehrszählungen, die im Zusammenhang mit verkehrsplanerischen Fragestellungen stehen. Erhebungen, die gegebenenfalls im Zusammenhang der polizeilichen Verkehrsüberwachung durchgeführt werden, sind nicht erfasst. Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority (HPA) wie folgt: I. Allgemeines 1. Mit welchen technischen Einrichtungen können Ampeln ausgestattet werden? Neben Masten, Signalleuchten und Steuergerät (Schaltschrank) können Lichtsignalanlagen mit Erfassungseinrichtungen ausgestattet werden. Dieses können Induktivschleifen , Infrarot- beziehungsweise Magnetfeldsensoren, Wärmebildkameras, Taster und Funkeinrichtungen sein. a. Bei welcher Verkehrssituation wird sich für welche technische Einrichtung entschieden und warum? Nennen Sie bitte jeweils ein Beispiel pro aufgeführter technischer Einrichtung, die in Hamburg Anwendung findet. Funktion/Bedarf Verkehrsteilnehmer Detektoren (Reihenfolge gibt die Rangfolge des Einsatzes an) Signal-Anforderung Kraftfahrzeuge - Induktivschleifen - Wärmebildkamera ÖPNV - Funk (digital und analog) - Induktivschleifen Radfahrer - Induktivschleifen - Taster - Wärmebildkamera Fußgänger - Taster - in Ausnahmefällen: - Radar (überkopf) - Wärmebildkamera (nur wenn diese Kamera für andere Erfassungen an der LSA bereits im Einsatz ist) Zeitlückenerfassung Kraftfahrzeuge - Wärmebildkamera - Induktivschleifen - Magnetfeldsensoren Belegung Kraftfahrzeuge - Wärmebildkamera - Induktivschleifen Zählung Kraftfahrzeuge - Magnetfeldsensoren - Induktivschleifen b. Gibt es weitere Faktoren, die Einfluss auf die Auswahl einer spezifischen Ampelschaltung haben? Weitere Faktoren können die Geometrie des Knotenpunktes, Schulwegsicherung, Baustellen, Umleitungsverkehre, Veranstaltungen, Unfallschwerpunkte, nahe liegende Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4783 3 Behinderteneinrichtungen, Altenheime oder besondere Schul-/Kindergartensituationen und wirtschaftliche Aspekte sein. 2. Sieht der Senat beziehungsweise die federführende Behörde es als notwendig an, eine Verkehrszählung vor dem Umbau einer Kreuzung zu erheben? In Anbetracht der jeweiligen Aufgabenstellung sind vor jeder Straßenumbaumaßnahme , insbesondere an Knotenpunkten, zuvor grundsätzlich verkehrliche Untersuchungen durchzuführen. Diese bestehen nicht nur aus Verkehrszählungen, sondern können auch entsprechende Verkehrsuntersuchungen zur Verkehrserzeugung beziehungsweise Verkehrsverteilung umfassen sowie Hochrechnungen auf spätere Zeitpunkte (Prognosen) einschließen. a. Wenn ja, warum ist dieses im betreffenden Fall nicht geschehen? Grundlage der Leistungsfähigkeitsermittlung ist eine durchgeführte Verkehrsuntersuchung von Oktober 2011, in der auch Daten einer Verkehrszählung aus 2008 eingeflossen sind. Die für den Knotenumbau beauftragte Realisierungsgesellschaft (REGE) ist davon ausgegangen, dass diese Angaben weiterhin gültig sind. b. Wenn nein, warum nicht? Entfällt. 3. Wer entscheidet darüber, ob eine Verkehrszählung durchgeführt wird und wer beauftragt diese? Welche Unternehmen/Personen werden dafür beauftragt? Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall beziehungsweise entsprechend der jeweiligen Planungsaufgabe durch die jeweils zuständige Fachdienststelle, gegebenenfalls in Abstimmung mit der zuständigen Behörde. Die amtlichen Verkehrszählungen liegen in der Zuständigkeit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. Mit Zählungen werden grundsätzlich nur Ingenieurbüros mit entsprechender Fachqualität im Bereich der Straßenverkehrstechnik beauftragt. 4. Welche Verfahren werden bei der Verkehrszählung in Hamburg angewandt ? Es werden die in der EVE aufgeführten gängigen Verfahren (händische Einzelzählungen , Induktionsschleifendetektion) angewandt. a. Gibt es automatisierte Verkehrszählungen? b. Wenn ja, an welchen Orten und wo sind diese Zahlen veröffentlicht? Ja. Die für die amtliche Verkehrsstatistik automatisch erhobenen Daten werden im Internet unter http://www.hamburg.de/bwvi/start-verkehrsbelastung/ jährlich veröffentlicht (siehe „Dauerpegel“). Darüber hinaus werden im Einzelfall, insbesondere im Rahmen von Untersuchungen zu speziellen Einzelfragestellungen (zum Beispiel Lärmaktionsplanung) an den unterschiedlichsten Stellen im Straßennetz Verkehrserhebungen durchgeführt. Die Erkenntnisse aus diesen Zählungen fließen in die entsprechenden Ergebnisberichte der einzelnen Untersuchungen ein und sind nicht Bestandteil der amtlichen Statistik. c. Welche Kriterien gibt es in Summe, die berücksichtigt werden, um zu entscheiden, ob eine Verkehrszählung durchgeführt wird? d. Welche dieser Kriterien müssen bis zu welchem Grad erfüllt sein, um eine Verkehrszählung zu beauftragen? Ein Kriterienkatalog hierzu existiert nicht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. e. Welche Erhebungszeiten finden Anwendung? In der Regel werden die Verkehrsmengen in der Zeit von 6 bis 19 Uhr, im Einzelfall zwischen 6 und 9 Uhr und zwischen 13 und 19 Uhr oder aber von 0 bis 24 Uhr erhoben . Drucksache 21/4783 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 5. Können Privatpersonen Verkehrszählungen beantragen? a. Wenn ja, welche Kriterien müssen erfüllt sein, um diesem Antrag stattzugeben? b. Wenn nein, warum nicht? Ein Antragsverfahren für Privatpersonen ist nicht vorgesehen, da es aus fachlichen und methodischen Gründen keine Veranlassung gibt. Gleichwohl werden im Ausnahmefall von der zuständigen Behörde bei berechtigtem Anlass Zählungen durchgeführt, wenn eine verkehrsplanerisch verlässliche Klärung des Sachverhaltes methodisch nicht auf andere Weise möglich ist. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Können Privatpersonen Verkehrszählungen durchführen oder in Auftrag geben und werden diese anerkannt? Wenn nein, warum werden weder die selbst durchgeführten noch die in Auftrag gegebenen anerkannt? Jedermann ist berechtigt, für eigene Ziele den Verkehr zu zählen. Für öffentliche Ziele werden die Zählungen in der Antwort zu 3. dargestellten Verfahren durchgeführt. 7. Welche Kosten werden für eine Verkehrszählung durchschnittlich veranschlagt ? Eine Angabe von Durchschnittskosten für eine Zählung ist nicht möglich, da der Aufwand für eine Erhebung von der jeweiligen Örtlichkeit und dem jeweiligen Zweck (jeweils zu beantwortenden verkehrsplanerischen Fragestellung) abhängt. Für die jährlich rund 350 bis 450 Verkehrszählungen der BWVI sind im Haushalt rund 500.000 Euro veranschlagt. II. Airbus-Ampel 8. Welche aktuellen Zahlen zum Verkehrsaufkommen liegen für den Werksverkehr vor? Welche Veränderungen sind seit 2010 zu verzeichnen ? Bitte tabellarisch auflisten. 9. Welches durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen in Bezug auf den Werksverkehr, getrennt nach Kfz und Lkws außerhalb von Sonnund Feiertagen sowie Urlaubszeiten, liegt für 2015 vor? Wenn noch nicht beantwortbar, wann werden diese Zahlen vorliegen? Zum Werksverkehr der Airbus Deutschland GmbH liegen dem Senat keine Kenntnisse vor. Verkehrszählungen bezogen auf den Werksverkehr der Airbus Deutschland GmbH liegen nicht vor. Die hier angegebenen Daten beziehen sich auf den gesamten öffentlichen Verkehr. Es wurden folgende Tagesverkehre (Kraftfahrzeuge/24 Stunden (Kfz/24Std)) und Schwerverkehrsanteil (SV=Kfz größer 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht ) ermittelt: Zählstelle 251: Neuenfelder Hauptdeich/ Am Rosengarten Zu- und Abfahrt Airbus Tor Südwest Tag Datum Kfz/24 Std. SV-Anteil Donnerstag 05.11.2015 ca. 6.800 ca. 0,4 % Am Rosengarten, südlich Neuenfelder Hauptdeich Tag Datum Kfz/24 Std. SV-Anteil Donnerstag 05.11.2015 ca. 20.000 ca. 6,4 % Neuenfelder Hauptdeich, westlich Am Rosengarten Tag Datum Kfz/24 Std. SV-Anteil Donnerstag 05.11.2015 ca. 25.300 ca. 5,1 % Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4783 5 10. Wie viele Verkehrszählungen wurden bisher am Knotenpunkt zur LSA „Neuenfelder Hauptdeich/Am Rosengarten“ seit 2010 durchgeführt? Nach welcher Methode wurden diese durchgeführt? Bitte geben Sie im Einzelnen detailliert die Ergebnisse wieder. An der sogenannten jährlichen Zählstelle Neuenfelder Hauptdeich/Airbus Tor Südwest /Am Rosengarten wurden seit dem Jahr 2010 acht Verkehrszählungen durchgeführt . a. Das Ergebnis welcher Verkehrszählung führte dazu, eine Ampelschaltung an dem betreffenden Knotenpunkt zu installieren? b. Was waren die wesentlichen beziehungsweise entscheidenden Gründe, eine Ampelschaltung zu installieren? Das Ingenieurbüro hat in dieser Verkehrsuntersuchung, unter anderem aus der durchgeführten Verkehrszählung, die Notwendigkeit für den Betrieb einer Lichtsignalanlage für eine leistungsfähige Abwicklung der Verkehrsströme am Knotenpunkt abgeleitet. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. und Drs. 21/3343 und Drs. 21/3353. c. Was besagen die Zahlen im Einzelnen, wie etwa die zu den dortigen Hauptverkehrszeiten? Welches sind die Hauptverkehrszeiten? Das Verkehrsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass gemäß dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2001) Verkehrsqualitäten von E (Kapazität wird erreicht) bis F (Knotenpunkt ist überlastet) erreicht werden. Mit einer Signalisierung der Anbindung könnte in allen möglichen Lastfällen eine ausreichende Leistungsfähigkeit sichergestellt werden. Der Knotenpunkt ist nach den auf Verkehrsbeobachtungen beruhenden Erkenntnissen der Polizei während der morgendlichen Anfahrt von Werksangehörigen zum Werksgelände , während des Schichtwechsels im Airbus-Werk am frühen Nachmittag und dann nochmals am späteren Nachmittag durch den allgemeinen Berufsverkehr stark belastet . 11. Dem Beschluss des Regionalausschusses Finkenwerder vom 8. Dezember 2015 betreffend die Drs. 21-1700 ist in unveränderter Form einstimmig von der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte zugestimmt worden . Daraus lassen sich folgende Fragen ableiten: a. In welchen Zeitabständen hat die entsprechende Verwaltung eine Verkehrszählung durchgeführt, um zu sehen, wie sich die Errichtung des Süd-West-Tores auf die Verkehrsströme sowohl auf die Neßumfahrung als auch auf den Finkenwerder Ortskern auswirkt? b. Was besagen die jeweiligen Ergebnisse im Einzelnen und wurden diese dem Regionalausschuss jeweils vorgestellt? Wenn nein, warum nicht? c. Haben die zuständigen Stellen sich mit Airbus in Verbindung gesetzt, um zu klären, welche Maßnahmen vonseiten der Werksführung ergriffen wurden, die zu einer Verlagerung des Verkehrs aus Finkenwerder heraus führen sollen? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die Einrichtung des Airbus-Tores Südwest dient im Kontext mit der Umgehung Finkenwerder (UFi) dazu, die Ziel- und Quellverkehre zum beziehungsweise vom Airbus- Gelände aus dem Ortszentrum von Finkenwerder heraus zu verlagern. Um die Wirkungen dieser Maßnahme fachlich beurteilen zu können, wird eine Vorher-/Nachher- Untersuchung durchgeführt, die noch nicht abgeschlossen ist. Bisher wurden hierzu umfangreiche Vorher-Zählungen (ohne UFi und ohne Südwesttor, am Donnerstag, den 20.03.2012) sowie eine erste Nachher-Zählung (mit UFi und ohne Südwesttor, am Donnerstag, den 16.05.2013) durchgeführt. Die zweite Nachher-Zählung (mit UFi und mit Südwesttor) war unter Berücksichtigung einer „Eingewöhnungszeit“ (nach Inbe- Drucksache 21/4783 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 triebnahme der LSA im Bereich des Südwesttors) für das Frühjahr 2016 vorgesehen. Diese musste jedoch wegen umfassender Straßenbaumaßnahmen (und damit verbundener Straßensperrungen und Umleitungen) auf den unmittelbar weiterführenden Hauptstraßen in Niedersachsen ausgesetzt werden. Verlässliche Verkehrszahlen können nur ohne derartige Störeinflüsse erhoben werden (voraussichtlich im Frühjahr 2017). Sobald die Untersuchungsergebnisse vorliegen und entsprechend aufbereitet sind, werden diese veröffentlicht beziehungsweise in den örtlichen Gremien vorgestellt . 12. Zu welchem Zeitpunkt ist die Neuprogrammierung der LSA fertiggestellt worden beziehungsweise wann erfolgte die Wiederinbetriebnahme? Die Neuprogrammierung wurde am 21. April 2016 abgeschlossen. Die Wiederinbetriebnahme erfolgte am 26. April 2016. a. Gab es seitdem technische Schwierigkeiten? b. Wenn ja, welche und wer hat diese wann behoben? Nein. 13. Welche Gründe werden angeführt, die LSA nicht von vornherein mit einer verkehrsabhängigen Steuerung ausgestattet zu haben? Grundlage der Verkehrsplanung und der Signalsteuerung war die ursprüngliche Verkehrsprognose . Das prognostizierte Verkehrsaufkommen hätte mit einer in Festzeit laufenden Lichtsignalanlage abgewickelt werden können. Die zuerst vorgesehene Festzeitsteuerung mit tageszeitabhängigen unterschiedlichen Programmen zeigte in den Tests eine ausreichende Leistungsfähigkeit des Knotens für alle Verkehrsströme. Die verkehrsabhängige Steuerung sollte aus Kapazitätsgründen in einem nächsten Schritt gemeinsam mit der Eingriffsmöglichkeit für die Groß- und Schwertransporte installiert werden. a. Welche Abteilung in welcher Behörde hat wann darüber entschieden ? Diese Entscheidung wurde durch die BWVI getroffen. b. Wie wird die Ampelschaltung vor der Neuprogrammierung und wie nach dieser bezeichnet? Das Steuerungsverfahren vor der Neuprogrammierung wird als Festzeitsteuerung und nach der Neuprogrammierung als eine phasenorientierte verkehrsabhängige Steuerung bezeichnet. 14. Wer sah es im Rahmen der Plangenehmigung als ausreichend an, lediglich die ursprüngliche Verkehrsprognose zur Installation einer LSA heranzuziehen ? Die BWVI sah zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses am 11. April 2013 die durchgeführte Verkehrsuntersuchung als ausreichend an. 15. Wer hat wann aus welchen Gründen entschieden, werksseitig keine Kontaktschleifen anzubringen? In der Drs. 21/3924 zu Frage 4) wird ausgeführt, dass es geplant ist, werksseitig mit Kontaktschleifen zu arbeiten. a. Wer hat wann entschieden, mit Kontaktschleifen zu arbeiten? b. Wann werden die Kontaktschleifen angebracht? c. Was sind die Gründe dafür? d. Warum wurde nicht von vornherein mit Kontaktschleifen gearbeitet? Kontaktschleifen waren bereits seit Planungsbeginn vorgesehen und bei der ersten Inbetriebnahme eingebaut. Im Übrigen siehe Drs. 21/3924. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4783 7 16. Zu welchem Zeitpunkt sind welche Baumaßnahmen im Einzelnen an der betreffenden Kreuzung der LSA fertiggestellt worden? Die Tiefbauarbeiten für die Lichtsignalanlage (Lieferung der Leerrohre, Kabellegung und Aufstellen der Maste) erfolgte in enger Abstimmung mit der Straßenbaumaßnahme im Zeitraum von Juni – Oktober 2015. Die Induktivschleifen wurden im November – Dezember 2015 eingebaut. Die Montage der Signalgeber und Taster et cetera erfolgte im Februar 2016. a. Sind aufgrund der Neuprogrammierung der Ampelschaltung oder nach dieser weitere Baumaßnahmen erfolgt? b. Wenn ja, welche und wann werden diese fertiggestellt? Für die Schaltung der Groß- und Schwertransporte wurde ein Mast und Schlüsselschalter montiert. Daneben wurden zur besseren Erkennbarkeit und Erhöhung der Verkehrssicherheit ein zusätzlicher Signalgeber und drei Kontrastblenden ergänzt und die vorhandenen Anforderungstaster für Sehbehinderte ausgetauscht. Diese Arbeiten wurden im April 2016 durchgeführt.