BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4790 21. Wahlperiode 17.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 09.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Nachfragen zur Senatsantwort in Drs. 21/4599 In der Drs. 21/4599 hat der Senat auf meine Frage, wann f & w fördern und wohnen AöR aus dem Kernhaushalt finanziertes Vermögen übernommen hat und in welcher Höhe entsprechende Ausgleichszahlungen geleistet wurden, lediglich auf das Grundstück „Jenfelder Au“ Bezug genommen und weitere Angaben verweigert. Dem Bericht über die Haushaltsentwicklung zum 1. Quartal 2016 (Drs. 21/4457) ist jedoch zu entnehmen, dass im 1. Quartal 2016 „Ausgleichszahlungen für den Anlagenübergang von Standorten der öffentlichen Unterbringung (im Rahmen der Eigenfinanzierung durch f & w fördern und wohnen AöR nach der Drs. 21/1395)“ zugunsten der doppischen Finanzrechnung im Einzelplan 4.0 vereinnahmt wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann erfolgte die in Drs. 21/4457 erwähnte Ausgleichszahlung von f & w fördern und wohnen AöR an die Freie und Hansestadt Hamburg in welcher genauen Höhe? Die Ausgleichszahlung von f & w an die Freie und Hansestadt Hamburg erfolgte am 03. Februar 2016 und betrug insgesamt 9.654.379,20 Euro. 2. Welcher Sachverhalt liegt der in der Drs. 21/4457 erwähnten Ausgleichszahlung genau zugrunde und welche Gegenstände des Anlagevermögens wurden dafür im Einzelnen an f & w fördern und wohnen AöR übertragen? Für die Eigenfinanzierung von Standorten durch f & w gemäß der Drs. 21/1395 wurden für das Volumen im Haushaltsjahr 2015 auch Standorte zugeordnet, für die bereits aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) erste Teilrechnungen angewiesen und die gemäß der VV Bilanzierung überwiegend bereits als Investitionszuschuss aktiviert worden sind. Aus diesem Grund wurde für die betroffenen Aktivierungen aufseiten der FHH ein Anlagenabgang gegen Erlös in Höhe des Buchwertes gebucht und von f & w erstattet. Der Anlagenabgang auf Seiten der FHH betraf die nachfolgenden sieben Standorte: HH-Altona W 807 Notkestraße 25 HH-Wandsbek W 834 Rodenbeker Straße HH-Wandsbek W 838 Ohlendieck HH-Harburg W 789 Cuxhavener Straße Drucksache 21/4790 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 HH-Bergedorf W 840 Sülzbrack HH-Mitte W 805 Friesenstraße HH-Mitte W 839 Schlenzigstraße Dieser Buchungsvorgang löste bei f & w keinen zeitgleichen Zugang im Anlagevermögen aus. f & w buchte die Erstattung an die FHH in 2016 als Aufwand, für den in 2015 eine Verbindlichkeit gebildet wurde. Die Aktivierung der Bauten an diesen Standorten wird f & w nach Fertigstellung der Baumaßnahmen und Bestätigung der Schlussrechnungen vornehmen.