BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4797 21. Wahlperiode 17.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 09.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Geplante Wohnanlage Am Stadtrand 35 – 37 Wie zu hören ist, soll das leer stehende Bürogebäude (ehemals Jungheinrich ) in der Straße Am Stadtrand 35 – 37 in eine Wohnanlage für öffentlichrechtliche Unterbringung umgebaut werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie groß ist die Wohnfläche, die für die öffentlich-rechtliche Unterbringung zur Verfügung steht? Zur Verfügung steht eine rund 10.500 m2 große Mietfläche. 2. Wie viele Plätze können angeboten werden und mit wie vielen Personen werden die Räume belegt? 3. Für wie viele Personen wird a. der Küchenbereich, b. der Sanitärbereich geplant? Die Einrichtung soll für 688 Bewohner angeboten werden. Es entstehen dabei 160 Wohnungen mit jeweils ein bis zwei Zimmern, eigener Küche und Bad. Die Belegung der Wohnungen soll mit zwei Personen erfolgen. 4. Wann ist mit der Fertigstellung der Umbaumaßnahmen beziehungsweise der Inbetriebnahme zu rechnen? Die Bezugsfertigkeit ist zum 4. Quartal 2016 geplant. 5. Wer ist Vermieter dieser Immobilie? Bei den Vermietern handelt es sich um Prof. Dr. Dr. h. c. Helmut und Prof. Dr. h. c. Hannelore Greve. 6. Wie hoch sind die Kosten der Umbaumaßnahme und wer trägt die Kosten ? Das Gebäude wird fertig hergerichtet übergeben, die Umbaukosten trägt der Vermieter . 7. Wie hoch belaufen sich die Kosten p.a. für die Freie und Hansestadt Hamburg für die Anmietung dieser Immobilie? Der Senat sieht zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse etwaiger Vertragspartner in ständiger Praxis davon ab, zu einzelnen Mietverträgen und zum Mietzins Stellung zu nehmen. 8. Für welchen Zeitraum wurde der Mietvertrag abgeschlossen und gibt es eine Anschlussklausel beziehungsweise Verlängerungsmöglichkeit? Drucksache 21/4797 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Mietverhältnis beginnt nach Fertigstellung der vermieterseitigen Leistungen gemäß Baubeschreibung und ist für 15 Jahre fest abgeschlossen. Der Mietvertrag verlängert sich jeweils um zwei Jahre, wenn dieser nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr gekündigt wird. 9. Das Bürogebäude ist schon seit dem Herbst letzten Jahres als Wohnanlage für öffentlich-rechtliche Unterbringung im Gespräch. Wann wurde die Anmietung durch die Freie und Hansestadt Hamburg vereinbart und wann wurde die Umbaumaßnahme beschlossen? Die Planungen für den Standort haben im Februar 2015 begonnen. Der Umsetzungsbeschluss wurde im April 2015 gefasst, daraufhin wurden die Umbauerfordernisse zwischen f & w fördern und wohnen AöR (f & w) und dem Anbieter abgestimmt. Der Mietvertrag wurde im Oktober 2015 geschlossen.