BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4798 21. Wahlperiode 17.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 09.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Nachfragen zu Beispielen auswärtiger Unterbringung von Hamburger Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein, Drs. 21/4118 Die Anfrage 21/4118 zu den beiden Jugendhilfeträgern Therapiezentrum Rimmelsberg und Heilpädagogische Kinder- und Jugendhilfe Dithmarschen hat eine große öffentliche Debatte über die Erziehungspraktiken dieser beiden Träger der Kinder- und Jugendhilfe ausgelöst. In Schleswig-Holstein und Hamburg tagten Fachausschüsse dazu. Einer der Träger musste vor diesem Hintergrund Beschäftigte entlassen. Zudem wurden im Laufe des Jahres 2015 bis Mai 2016 immer wieder neue Auflagen zu seiner Betriebserlaubnis vom Landesjugendamt Schleswig-Holstein (LJA-SH) erlassen. Der Träger Therapiezentrum Rimmelsberg hat angekündigt, ein neues Konzept für die Arbeit vorzulegen und die Gemeinnützigkeit anzustreben. Die Kritik an den Konzepten dieser Träger und ihrer Einrichtungen hat auch zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung um die auswärtige Unterbringung in Hamburg geführt. Die Fraktion DIE LINKE vertritt hier weiterhin die Haltung, dass an dem Ziel der Reduzierung von auswärtiger Unterbringung dringend festgehalten werden muss. Im Laufe der letzten Wochen ist deutlich geworden, dass es sehr viel mehr Beschwerden gegeben hat als in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/4118 dokumentiert sind. Allein für den Zeitraum 2015 bis Mai 2016 listete das Landesjugendamt Schleswig-Holstein rund 20 Beschwerden für die beiden Träger Therapiezentrum Rimmelsberg und Heilpädagogische Kinder- und Jugendhilfe Dithmarschen auf. In einigen der Beschwerden werden auch konzeptionelle Kritiken angesprochen .Insofern werden auch zu diesem Komplex Nachfragen gestellt. Die Fragen nach der Qualität des Personals hat der Senat gar nicht beantwortet. Die Schleswig-Holsteiner Behörden allerdings schon. Auch hier ergibt sich zwingender Nachfragebedarf. Ich frage den Senat: Der Senat verweist auf seine grundsätzlichen Ausführungen in der Vorbemerkung der Drs. 21/4118. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Hamburger Kinder und Jugendliche sind zum Stichtag 9.6.16 im Therapiezentrum Rimmelsberg untergebracht. Bitte auflisten nach Einrichtungen, Geschlecht und Beginn der Unterbringung. Wie viele Plätze der Einrichtung sind insgesamt belegt? Wie hoch ist die Zahl der freien Plätze? Zum Stichtag 9.6.2016 sind folgende Belegungsdaten in JUS-IT erfasst: Drucksache 21/4798 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Einrichtung Geschlecht Beginn der Unterbringung beim Träger Beginn der Unterbringung in der Einrichtung Rimmelsberg Kinder- und Jugendhilfe, Hof Friesik Männlich 01.03.2011 Männlich 01.03.2011 Männlich 01.07.2012 01.11.2013 Männlich 06.09.2011 Männlich 02.03.2014 Weiblich 02.03.2014 Weiblich 12.05.2012 Rimmelsberg Kinder- und Jugendhilfe, Haus Kollund Männlich 04.01.2016 Rimmelsberg Kinder- und Jugendhilfe, Haus Wanderup Männlich 11.12.2013 01.07.2014 Männlich 03.06.2015 11.04.2016 Rimmelsberg Kinder- und Jugendhilfe, Haus Weesby Männlich 01.07.2012 28.04.2016 Rimmelsberg Kinder- und Jugendhilfe, Hof Seeland Männlich 29.04.2010 Männlich 26.06.2015 Rimmelsberg Kinder- und Jugendhilfe, WG Jörl Männlich 12.05.2015 Männlich 05.05.2015 04.12.2015 Männlich 03.06.2015 Männlich 02.03.2014 08.03.2016 Der Senat verfügt über keine weiteren Informationen zur Belegung der Einrichtungen. 2. Bitte in gleicher Weise für die Heilpädagogische Kinder- und Jugendhilfe Dithmarschen antworten. Die folgende Tabelle enthält die Belegungsdaten, die am 9.6.2016 in JUS-IT erfasst waren: Einrichtung Geschlecht Beginn der Unterbringung beim Träger Beginn der Unterbringung in der Einrichtung Heilpädagogische Ki-Ju Dithmarschen WG Dörpling 14a Männlich 31.01.2016 Heilpädagogische Ki-Ju Dithmarschen WG Dörpling 14b Männlich 12.11.2015 Heilpädagogische Ki-Ju Dithmarschen WG Westerwohld Weiblich 02.02.2016 Der Senat verfügt über keine weiteren Informationen zur Belegung der Einrichtungen. 3. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden im Laufe des Jahres 2016 bislang in der Einrichtung Hof Seeland des Therapiezentrums Rimmelsberg untergebracht? Bitte auflisten nach Beginn und Ende beziehungsweise andauernder Unterbringung. Keine. 4. Wie viele Umsetzungen hat es innerhalb des Trägers Therapiezentrum Rimmelsberg innerhalb der Einrichtungen des gleichen Trägers gegeben ? Nach Auskunft der Bezirksämter gab es 20 Umsetzungen. 5. In welcher Form findet vor dem Hintergrund der Tatsache, dass gemäß der Großen Anfrage Drs. 21/2013 rund 840 Hamburger Kinder und Jugendliche in rund 250 Einrichtungen in Schleswig-Holstein untergebracht sind, fachliche Absprachen auf der Ebene der Heimaufsicht beziehungsweise der Landesjugendämter statt? Siehe Drs. 21/2013 und 21/4118. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4798 3 6. Wie führen die zuständigen Jugendämter die Aufsicht in den Einrichtungen für ihre Kinder und Jugendlichen durch? Den Jugendämtern obliegt nach dem Gesetz weder die Aufsicht über die Einrichtungen noch über die Minderjährigen. Ihre Aufgabe ist es, durch entsprechende Leistungen junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und sie vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Die individuelle Umsetzung dieser Aufgaben erfolgt durch Hilfeplangespräche, Trägerberichte, Kontakte mit Kindern, Jugendlichen und Eltern bezogen auf den jeweiligen Einzelfall. 7. Zu den pädagogischen Konzeptionen der Träger: a. Vor dem Hintergrund des Bekanntwerdens von Beschwerden von Jugendlichen, Eltern und Mitarbeitern/-innen ergeben sich folgende Fragen: Verfügen Einrichtungen des Therapiezentrums Rimmelsberg oder die Heilpädagogische Kinder- und Jugendhilfe in Dörpling über einen Time-Out-Raum beziehungsweise einen Spezialraum? Wenn ja, wie wird das Vorhalten dieser Maßnahme begründet? Wenn nein, gab es früher einen Time-Out-Raum? Wann wurde er abgeschafft und mit welcher Begründung? Gab es Beschwerden, dass es so einen Raum gab beziehungsweise gibt? Wie wurde dem nachgegangen? a. Durch das Landesjugendamt Schleswig-Holstein? b. Durch die zuständigen Hamburger Jugendämter? Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass laut Drs. 21/2013 in acht Einrichtungen, die mit Hamburger Kindern belegt sind, solche Räume existieren? Warum werden solche Einrichtungen durch Hamburger Jugendämter belegt? Wird es so einen Raum in der gemeinsam geplanten geschlossenen Einrichtung der Bundesländer Bremen und Hamburg geben? Siehe Drs. 21/4118. Die Planungen für die gemeinsame intensivpädagogische Einrichtung mit Bremen sind noch nicht abgeschlossen. b. In der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/4118 hatte ich gefragt: Werden Kinder und Jugendliche in den Einrichtungen Therapiezentrum Rimmelsberg oder in der Heilpädagogischen Kinder- und Jugendhilfe Dithmarschen in einer Eingangsphase isoliert? Wenn ja, wie wird das begründet? In welcher Form erfolgt die Isolierung ? Wie lange dauert sie? Sind auch Eltern und Verwandte von dieser Maßnahme betroffen? Der Senat hatte mit nein geantwortet. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass in einem Schreiben des Jugendamtes Eimsbüttel vom 19.11.15 folgendes Zitat zur Konzeption der Heilpädagogische Kinder- und Jugendhilfe Dithmarschen zu lesen ist:„ Das Konzept der Einrichtung sieht nach Aufnahme eines Kindes einen vierwöchigen persönlichen Kontaktausschluss mit den Eltern und Verwandten vor. Der Briefkontakt von und mit dem Kind ist hiervon ausgeschlossen. Diese Regelung gilt für beide Elternteile .“ Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass in der Drs. 21/2013 79 Einrichtungen aufgelistet sind, die so eine Maßnahme vorsehen? In welchen Fällen hält der Senat solche Maßnahmen für geboten? Es handelt sich nicht um eine Isolierung. In bestimmten Einzelfällen soll eine persönliche Kontaktbegrenzung zu den Eltern den Kindern und Jugendlichen die erforderliche Trennung von der Herkunftsfamilie erleichtern und ihnen die Möglichkeit geben, in den Einrichtungen gut anzukommen. Grundsätzlich werden die Rahmenbedingungen zur Aufnahme in eine Einrichtung im Vorwege mit den Sorgeberechtigten und den Jugendlichen besprochen. In einzelnen Fällen kann es geboten sein, in der Eingewöhnungsphase den Kontakt mit den Sorgeberechtigten und weiteren Bezugspersonen einzuschränken. Drucksache 21/4798 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 c. Vor dem Hintergrund der neueren Entwicklung frage ich: Verfügt der Senat über Erkenntnisse, dass in den Einrichtungen der beiden Träger Sport als Strafmittel eingesetzt wird? Gab oder gibt es Beschwerden dazu von Jugendlichen, Mitarbeiterinnen oder Elternteilen ? Wie wurde beziehungsweise wird dem nachgegangen? Welche Maßnahmen wurden ergriffen? Der Senat verfügt über keine neuen Erkenntnisse. Im Übrigen siehe Drs. 21/4118. d. Vor dem Hintergrund der neueren Entwicklung frage ich: Sind dem Senat beziehungsweise der Fachbehörde Fälle aus den Einrichtungen des Trägers Therapiezentrum Rimmelsberg bekannt, in denen Regelverstöße mit Essensentzug oder anderen Reglementierungen beim Essen geahndet wurden? Wie wurde dem nachgegangen? Welche Maßnahmen wurden durch das Landesjugendamt Schleswig -Holstein beziehungsweise die zuständigen Jugendämter in Hamburg ergriffen? Wie bewertet der Senat solche Reglementierungen ? Nein. Im Übrigen: entfällt. e. Ebenfalls die erneute Frage vor dem Hintergrund der vorliegenden Beschwerden aus der Anfrage Drs. 18/4157 der Piratenfraktion an die Landesbehörde in Schleswig-Holstein: Sind dem Senat beziehungsweise der Behörde Vorfälle aus den Einrichtungen der beiden Träger bekannt, in denen sich Kinder beziehungsweise Jugendliche über Gewaltanwendung von Mitarbeitern/-innen beschwert haben (zum Beispiel durch ein „Zubodenbringen“, aus der Haasenburg als „Begrenzungen“ bekannt)? Wie wurde diesen Beschwerden nachgegangen ? Gab es Auflagen in für Einrichtungen der beiden Träger? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Wie bewertet der Hamburger Senat diese Form der Gewaltanwendung durch Mitarbeiter/-innen? Siehe Drs. 21/4118. f. Ebenfalls erneut die Frage vor dem Hintergrund der vorliegenden Beschwerden: Aus der Praxis der Haasenburg ist das „Provozieren“ bekannt. Dieses diente laut Mitarbeitern/-innen dazu, die „Belastbarkeit von Jugendlichen zu testen“ und führte bei „unangemessenen “ Reaktionen der Kinder beziehungsweise Jugendlichen zum Niederbringen der Betroffenen. Sind dem Senat beziehungsweise der Behörde Beschwerden beziehungsweise Vorfälle aus den Einrichtungen der beiden Träger bekannt, in denen von Mitarbeitern/ -innen das „Provozieren“ angewendet wurde? Sind dem Hamburger Senat Beschwerden dazu bekannt? Zu welcher Bewertung ist der Hamburger Senat nach den Erfahrungen mit diesem Vorgehen in Einrichtungen der Haasenburg gekommen? Ist diese Methode konzeptionell in der geplanten gemeinsamen geschlossenen Einrichtung mit dem Bundesland Bremen konzeptionell vorgesehen? Siehe Drs. 21/4118 und Antwort zu 7. a. g. Wird in den Einrichtungen der beiden Träger Taschengeldentzug als Strafmittel eingesetzt? Hat es Beschwerden dazu gegeben? Wie wurde diesen nachgegangen? Wie wollen die zuständigen Jugendämter so ein Vorgehen zukünftig unterbinden beziehungsweise ausschließen ? Siehe Drs. 21/4118. h. Unter welchen Bedingungen gibt es Kontaktverbote außerhalb der Eingangsphase in den Einrichtungen der beiden Träger? Bitte für beide Träger und ihre Einrichtungen getrennt auflisten und Begrün- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4798 5 dungen beziehungsweise davon betroffene Personengruppen nennen . Es ist ein Fall bekannt, in dem einmalig ein Kontakt von der Einrichtung Rimmelsberg als erzieherische Maßnahme abgesagt wurde. In einem Fall in der Einrichtung Dörpling wurde durch die Umgangspflegerin zeitweise der Kontakt zur Mutter beschränkt, der Verfahrensbeistand befürwortete dies. Hierzu wird eine familiengerichtliche Regelung erwirkt. Dauerhafte Kontaktverbote können nur über das Familiengericht ausgesprochen werden. i. Wird der ein- und ausgehende Schriftverkehr in den Einrichtungen der beiden Träger kontrolliert? Wenn ja, wie und in welcher Form? Bitte getrennt für die jeweiligen Einrichtungen der Träger Angaben machen und Begründungen nennen. Gab es Beschwerden von Betroffenen, Eltern oder anderen Personengruppen? Wie wurde damit umgegangen? Gab es Auflagen des LJA SH? Wie bewertet der Hamburger Senat die Tatsache, dass in der Antwort auf die Große Anfrage Drs. 21/2013 sieben Einrichtungen , die mit Hamburger Jugendlichen zum Zeitpunkt der Anfrage belegt wurden beziehungsweise werden, aufgelistet sind, die den Briefverkehr kontrollieren? Warum werden solche Einrichtungen von Hamburger Jugendämtern belegt? Wird für die Zukunft darauf hingewirkt, dass solche Einrichtungen diese Maßnahmen abschaffen? Wenn ja, in welcher Weise? Siehe Drs. 21/4118 und Drs. 21/2013 sowie Antwort zu 7. b. j. Wie und in welcher Weise werden Telefonate mit Eltern beziehungsweise Verwandten kontrolliert und überwacht? Wird in Telefonate eingegriffen? Wenn ja, in welcher Weise? Werden Telefonate abgebrochen? Gab es Beschwerden dazu? Wie wurde damit umgegangen? Wurden Auflagen erteilt und wenn ja, welche Auflagen wurden erteilt? In der Großen Anfrage Drs. 21/2013 werden 32 Träger beziehungsweise Einrichtungen genannt, die angeben, dass sie generell Handys verbieten ? In welchen Fällen hält der Hamburger Senat generelle Handy -Verbote für richtig? Warum belegt Hamburg solche Einrichtungen ? In der Drs. 21/2013 hat der Senat mitgeteilt, dass der Besitz beziehungsweise die Nutzung von Handys in einigen Einrichtungen nach Alter der Kinder reglementiert wird. Ob im Einzelfall die Nutzung von Handys zum Schutz der jungen Menschen begleitet oder begrenzt wird oder ein völliger Verzicht auf Handys angezeigt ist, wird in der Regel mit allen Beteiligten während der Hilfeplanung beziehungsweise im Hilfeplangespräch erörtert. k. Bei beiden Trägern handelt es sich bei den Einrichtungen um offene Angebote. Gibt es Ausgehverbote für Einrichtungen der Träger Therapiezentrum Rimmelsberg und die Heilpädagogische Kinder- und Jugendhilfe Dithmarschen in Dörpling? Wenn ja, wie wird das begründet? Gab es Beschwerden dazu? Wie wurde beziehungsweise wird damit umgegangen? Siehe Drs. 21/4118. l. Ebenfalls vor dem Hintergrund der neuen Entwicklung: Haben die Träger Rimmelsberg und die Heilpädagogische Kinder- und Jugendhilfe Dithmarschen in Dörpling in einem ihrer Einrichtungen ein Punkte- beziehungsweise Tokensystem? Bitte Einrichtung des Trägers unter Nennung des Zeitpunktes der Einführung des Punktesystems nennen. Wenn es so ein System gibt, nach welchen Krite- Drucksache 21/4798 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 rien ist es aufgebaut und wie wird es begründet? Wenn es so ein System nicht gibt, gab es das in früheren Zeiten? Wann wurde es in den jeweiligen Einrichtungen abgeschafft? Das LJA SH hat ein „negatives “ Tokensystem für die Einrichtungen des Therapiezentrums Rimmelsberg untersagt. Warum hatten die zuständigen Hamburger Jugendämter solche Methoden erlaubt beziehungsweise warum waren sie ihnen nicht aufgefallen? Der genaue Zeitpunkt der Einführung des Punktesystems ist nicht bekannt. In der Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung vom 01.12.2005 wird kein Punktesystem benannt, in der Leistungsvereinbarung vom 19.04.2011 findet es Erwähnung. Das Verhalten der Kinder und Jugendlichen wird in mehreren Teilbereichen (zum Beispiel Schule, soziale Kompetenz, Hygiene) erfasst, durch grüne, rote und schwarze Punkte visualisiert und täglich bewertet. Es wird vom Träger wie folgt begründet: „Hierdurch können die Kinder und Jugendlichen ihr Verhalten in einem überschaubaren Zeitrahmen objektiv überblicken, Konsequenzen nachvollziehen und Veränderungen einleiten.“ Das Punktesystem wurde nach der Intervention des Landesjugendamts Schleswig- Holstein im Sinne eines individuellen Belohnungssystems stark modifiziert und wird weiter geprüft. Ein ausgewogenes positives Punktesystem ist ein akzeptables pädagogisches Mittel. m. Wie ist der Tagesablauf in der Heilpädagogischen Kinder- und Jugendhilfe in Dörpling organisiert? Gibt es frei verfügbare Zeiten für die dort untergebrachten Kinder und Jugendlichen? In welcher Form und in welchen Zeitkontingenten? Bitte den Tagesablauf schildern . Siehe Drs. 21/4118. Im Übrigen liegen der zuständigen Behörde dazu folgende Informationen vor: Abhängig davon, ob die Kinder Haus intern oder extern beschult werden, werden sie zwischen 7.00 und 7.30 Uhr geweckt. Danach können sie frühstücken und zur Schule gehen. Die interne Beschulung startet um 9.00 Uhr. Zwischen 13.00 und 13.30 Uhr kommen die Kinder aus der Schule. Um 13.30 Uhr wird Mittagessen angeboten. Nach dem Mittagessen können die Kinder dann bis zum Abendessen unter anderem ihre Handys nutzen. Die Mittagsruhe, in der die Mädchen sich auf ihren Zimmern oder in den Gemeinschaftsräumen aufhalten können, dauert bis zur „teatime“ um 16.00 Uhr. Im Anschluss haben die Mädchen Freizeit für Sport- oder Vereinsangebote oder zur freien Nutzung. Um circa 18.30 wird Abendessen angeboten. Die Nachtruhe richtet sich angelehnt an das JuSchGe nach dem Alter der Mädchen. Hausruhe beginnt um 22.00 Uhr. 8. Zum Umgang mit Beschwerden: a. Vor dem Hintergrund der Entwicklung der letzten Wochen. Sind der Behörde Beschwerden zu diesen beiden Einrichtungen bekannt? a. Vonseiten der Betroffenen b. Vonseiten von Einrichtungen c. Von anderer Seite b. Wenn Beschwerden bekannt sind, wie viele Beschwerden liegen vor? Bitte tabellarisch getrennt für die beiden Träger auflisten unter Angabe des Zeitpunktes, der Form der Beschwerde (schriftlich/ mündlich/Gespräch Telefonat) und des Grundes aufführen. Ergänzend zu der Antwort in der Drs. 21/4118 liegen folgende Beschwerden vor. Der genannte Zeitpunkt bezieht sich auf das Datum der Beschwerde und nicht auf das Datum des Beschwerdegegenstandes. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4798 7 Einrichtung Zeitpunkt Form Grund Anmerkung Rimmelsberg 18.10.2015 Mündlich durch Minderjährigen Gewaltandrohung Rimmelsberg April 2016 Schriftlich Verhalten eines Erziehers, Minderjähriger fühlte sich nicht wohl in der Einrichtung Minderjähriger wurde verlegt Dörpling 08.04.2016 Schriftlich durch Kindesmutter Gewalt und Provokation Nicht bestätigt c. Sind der Heimaufsicht des Sozialministeriums in Schleswig-Holstein Kritiken von Hamburger Kinder und Jugendlichen beziehungsweise ihren Eltern bekannt? Liegen dort Beschwerden anderer Träger oder sonstiger Personen zu den beiden Trägern vor? Siehe Drs. 21/4118. d. Laut Antwort auf die Große Anfrage Drs. 21/2013 haben 378 von 504 der mit Hamburger Kinder und Jugendlichen belegten Einrichtungen ein internes Beschwerdemanagement. Ohne ein solches Beschwerdemanagement dürfen neue Einrichtungen gar nicht mehr an den Start gehen. Gemäß § 45 SGB VIII ist nämlich eine Betriebserlaubnis erst dann zu erteilen, wenn „zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden“. Dies ist in der Konzeption der jeweiligen Einrichtung darzustellen. Wie genau sieht vor diesem Hintergrund der Umgang der einweisenden Hamburger Jugendämter mit Einrichtungen aus, die über kein Beschwerdemanagement verfügen beziehungsweise der rechtlichen Verankerung von Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren gemäß der Vorgabe durch das Bundeskinderschutzgesetz für Kinder und Jugendlichen nach dem 1.1.2012 immer noch nicht nachgekommen sind? Ein Beschwerdemanagement geht über die in § 45 SGB VIII geforderten Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten hinaus. Insofern ist das Vorhandensein eines Beschwerdemanagements zwar ein zusätzliches Qualitätskriterium, aber keine Voraussetzung für eine Betriebserlaubnis oder für eine Belegung. Bestehende Träger mit langjährig bestehender Betriebserlaubnis erhielten im Übrigen von den Landesjugendämtern Übergangsfristen zur Umsetzung. e. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass trotz ständig neuer Auflagen durch das Landesjugendamt Schleswig-Holstein bis Mai 2016 immer wieder neue Beschwerden zu diesen beiden Trägern eingehen und bearbeitet werden müssen? Die in der Fragestellung enthaltene Bewertung deckt sich nicht mit der tatsächlichen Entwicklung. 9. Zu den Mitarbeitern/-innen und Fachkräften in den Einrichtung: a. Vor dem Hintergrund der Entlassung von sieben Mitarbeiterinnen in den Einrichtungen des Therapiezentrums Rimmelsberg frage ich: Wie viele Mitarbeiter/-innen sind in den Einrichtungen Rimmelsberg angestellt? Bitte tabellarisch aufführen unter Nennung der Einrichtung , Angabe des Frauenanteils und der beruflichen Qualifikation. b. Bitte die entsprechende Fachkräftequote nennen. c. Bitte tabellarische Auflistung in gleicher Weise (wie zu 9. a.) für die Heilpädagogische Kinder- und Jugendhilfe Dithmarschen und entsprechende Fachkräftequote nennen. Siehe Drs. 21/4118. 10. Wird durch die Bezirke und das FIT für die Träger Therapiezentrum Rimmelsberg und die Heilpädagogische Kinder- und Jugendhilfe in Drucksache 21/4798 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Dörpling für die Hamburger Kinder und Jugendlichen die aufsuchende Begleitung praktiziert? Wie viele Besuche fanden pro Jugendlichen in 2014 in den Einrichtungen dieser beiden Träger regelhaft statt? Wie viele Besuche waren es 2015? Werden die fachlichen Vorgaben eingehalten? Wenn nein, warum nicht? In wie vielen Fällen wurde in welchen Einrichtungen der beiden Träger davon abgewichen? Hinsichtlich der Gestaltung von Kontakten und Besuchen der Fachkräfte mit beziehungsweise bei Ihren Klienten gibt es in Bezug auf auswärtige stationäre Unterbringungen keine speziellen Regelungen. Je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles erfolgen Besuche der Fachkräfte in den Einrichtungen oder Besuche der Jugendlichen bei der Fachkraft in Hamburg und werden Hilfeplangespräch vor Ort oder im Jugendamt durchgeführt. Die Angaben der Bezirksämter zur Anzahl der durchgeführten Besuche ergeben sich aus der folgenden Tabelle. Sie umfasst nicht die Kontakte etwaiger Amtsvormünder. Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben nicht mit den Daten aus der Drs. 21/4113 übereinstimmen, da nicht alle Betreuten von 2014 auch noch 2015 in der Einrichtung untergebracht waren. Viele Unterbringungen erfolgten darüber hinaus nur für kurze Zeit, so dass keine Besuche vor Ort stattfanden. Im Übrigen siehe Drs. 21/4118. Rimmelsberg Kinder- und Jugendhilfe Bezirksamt Anzahl Betreute 2014 Anzahl Besuche in der Einrichtung 2014 Anzahl Betreute 2015 Anzahl Besuche in der Einrichtung 2015 Hamburg-Mitte 1 0 1 0 Altona 7 2 4 1 Eimsbüttel * * 4 3 Hamburg-Nord 1 1 1 1 Wandsbek 7 0 5 2 Bergedorf 11 5 10 7 Harburg 1 1 1 1 Heilpädagogische Ki-Ju Dithmarschen Bezirksamt Anzahl Betreute 2014 Anzahl Besuche in der Einrichtung 2014 Anzahl Betreute 2015 Anzahl Besuche in der Einrichtung 2015 Hamburg-Mitte 0 0 1 0 Altona 0 0 0 0 Eimsbüttel * * 2 1 Hamburg-Nord 0 0 0 0 Wandsbek 0 0 1 0 Bergedorf 0 0 0 0 Harburg 0 0 0 0 * keine Angabe möglich