BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4803 21. Wahlperiode 17.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 09.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Wildwest in Hamburg (II) – Pistolenexekution in Harburg Zwei „Exekutionen“ binnen weniger Tagen auf Hamburgs Straßen – letztes Wochenende im Bergedorfer Stadtteil Neuallermöhe und heute im Umfeld der Harburger Innenstadt! Einer Pressemitteilung der Hamburger Polizei (2016-06-09, 11.06 Uhr) ist zu entnehmen, dass auf einen 43-jährigen Serben mit einer Schusswaffe in seinem parkenden Mercedes geschossen worden ist. Der oder die Täter soll/ sollen neben dem Wagen des Opfers aus einem Fiat 500 heraus die Schüsse abgegeben haben und anschließend geflüchtet sein. Trotz Reanimationsmaßnahmen der alarmierten Rettungskräfte ist das Opfer seinen Schussverletzungen erlegen. Den umfangreichen Fahndungsmaßnahmen der Polizei ist es zu verdanken, dass das mutmaßliche Fluchtfahrzeug wenige Kilometer weiter in der Erlenhöhe sichergestellt werden konnte und zwei mutmaßliche Tatverdächtige in der Bremer Straße – unweit davon - in einem VW Polo ermittelt werden konnten. Bei diesen handelt es sich nach ersten Angaben nach ebenso um serbische Staatsangehörige. Auch dieses Fahrzeug wurde zur Untersuchung sichergestellt. Da die Ermittlungen der Mordkommission im Landeskriminalamt und der Staatsanwaltschaft Hamburg andauern, können derzeit keine Angaben zu den Hintergründen der Tat gemacht werden. Dennoch sprechen Hinweise dafür, dass es sich um eine gezielte Tötung gehandelt haben könnte. Dem Opfer wurden laut Aussage von Notfallseelsorgern des Deutschen Roten Kreuzes in den Kopf geschossen. Mittlerweile sollen vier weitere Tatverdächtige gestellt worden sein. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Nach den derzeitigen Erkenntnissen des Senats befand sich das 43 Jahre alte Opfer am 9. Juni 2016 gegen 07.45 Uhr in seinem Pkw am Fahrbahnrand im Einmündungsbereich der Steinkestraße/Ecke Baererstraße. Ein anderer Pkw hielt neben dem Pkw des Opfers und eine männliche Person schoss mit einer Schusswaffe auf das Opfer. Das Opfer wurde durch Schüsse tödlich verletzt. Der Täter flüchtete mit seinem Pkw. Das mutmaßliche Täterfahrzeug ist von der Polizei im Zuge der Fahndungsmaßnahmen in der Straße Erlenhöhe verlassen aufgefunden und sichergestellt worden. Im weiteren Verlauf der Fahndungsmaßnahmen stoppte die Polizei einen weiteren Pkw mit zwei Insassen. Die Polizei nahm die beiden Personen vorläufig fest und stellte den Pkw sicher. Gegen einen 27 Jahre alten serbischen Staatsangehörigen konnte ein Tatverdacht nicht begründet werden; er wurde nach Abschluss der Maßnahmen von der Polizei entlassen. Ein 20 Jahre alter mutmaßlich serbischer Staatsangehöriger steht im Verdacht, an der Tat mit beteiligt gewesen zu sein. Nach Abschluss der poli- Drucksache 21/4803 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zeilichen Maßnahmen erließ das Amtsgericht Hamburg einen Haftbefehl gegen diesen Mann. Darüber hinaus sind die Ermittlungen im vorliegenden Sachverhalt derzeit noch nicht abgeschlossen. Aus Gründen der Gefahrenabwehr und um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden, sieht der Senat daher von der weiteren Beantwortung der Fragestellungen ab. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welchem Bezirk und Stadtteil war das Opfer gemeldet? Welches Alter hat und welche Staatsangehörigkeit besitzt das Opfer? Das Opfer wohnte in Harburg; im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Ist näheres darüber bekannt, wohin das Opfer unterwegs war, als es zu der Bluttat kam? 3. Ist das Opfer im Vorfeld der Tat strafrechtlich in Erscheinung getreten? Wenn ja, um welche Delikte beziehungsweise Straftatbestände handelt es sich? 4. Liegen Informationen darüber vor, dass das Opfer Kontakte ins kriminelle Milieu gehabt haben könnte? Siehe Vorbemerkung; darüber hinaus sieht der Senat aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes von weiteren Angaben zum Opfer ab. 5. Gibt es Hinweise darauf, dass sich Opfer und Täter gekannt haben? Wenn ja, aus welchem Zusammenhang? Siehe Vorbemerkung. 6. War das Opfer Eigentümer des Mercedes? Um welchen Typ handelt es sich? Handelt es sich um einen Gebraucht- oder Neuwagen? Welchen Verkaufswert hat dieser Typ als Gebraucht- und Neuwagen für gewöhnlich ? Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Mercedes Benz CLK 230 Kompressor, Baujahr 1999; darüber hinaus liegen der zuständigen Behörde Erkenntnisse zu Fahrzeugpreisen dieses Kfz-Typs nicht vor. Im Übrigen sieht der Senat aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes von weiteren Angaben ab. Weitere Informationen zu Gebrauchtwagenpreisen siehe www.Schwacke.de, Neuwagenpreise sind grundsätzlich über die Internetpräsenz der jeweiligen Hersteller abrufbar . 7. Hat der Senat Kenntnis über etwaige Konflikte zwischen Opfer und anderen Personen, die der Tat vorausgegangen sind? 8. Sind die mutmaßlichen Täter bislang von den Ermittlungsbehörden vernommen worden? Wenn ja, inwieweit hat sich der Tatvorwurf gegenüber den beiden mutmaßlichen Tätern erhärtet oder inwieweit wurden diese entlastet? Siehe Vorbemerkung. 9. Welche Maßnahmen hat die Polizei bislang zur Ermittlung des oder der Täter eingeleitet? Die Polizei hat Fahndungsmaßnahmen ergriffen, Spuren gesichert und Zeugen befragt; im Übrigen siehe Vorbemerkung. 10. Staatsangehörigkeit und Volksgruppenzugehörigkeit sind nicht immer identisch. Welcher Volksgruppe entstammen das Opfer und die mutmaßlichen Täter? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4803 3 11. In welchem Bezirk und Stadtteil sind die mutmaßlichen Täter wohnhaft gemeldet? Welches Alter und welche Staatsangehörigkeit besitzen die beiden mutmaßlich männlichen Tatverdächtigen? Siehe Vorbemerkung. 12. Welches Alter und Geschlecht sowie Staatsangehörigkeit und Volksgruppenzugehörigkeit besitzen die vier weiteren Verdächtigen? Wo sind diese jeweils wohnhaft gemeldet? Welcher Anlass führte dazu, diese vier Personen als weitere Verdächtige einzustufen beziehungsweise in welchem Zusammenhang stehen diese jeweils mit der Tat? Die Polizei hat im Rahmen des Einsatzes vier weitere Personen aufgrund der unklaren Sachlage zunächst in polizeilichen Gewahrsam genommen, die nach Sachverhaltsklärung bei der Polizei nicht Tatverdächtige im Sinne der Fragestellung sind. Darüber hinaus sieht der Senat aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes von weiteren Angaben ab. 13. Ist näheres darüber bekannt, wohin die mutmaßlichen Täter unterwegs waren, als es zu der Bluttat kam? 14. Sind die Täter im Vorfeld der Tat strafrechtlich in Erscheinung getreten? Wenn ja, um welche Delikte beziehungsweise Straftatbestände handelt es sich? 15. Liegen Informationen darüber vor, dass die Täter Kontakte ins kriminelle Milieu gehabt haben könnten? 16. Haben der Senat beziehungsweise die Ermittlungsbehörden Kenntnis über etwaige Konflikte zwischen den Tätern und anderen Personen, die der Tat vorausgegangen sind? Siehe Vorbemerkung. 17. Welcher Straftatbestand liegt den gegenwärtigen Ermittlungen zugrunde ? a. Geht die Polizei von Mord aus? Die Ermittlungen werden bei der Polizei wegen eines vollendeten Tötungsdelikts geführt. b. Gibt es konkrete Hinweise, die auf eine gezielte Tötung hindeuten? Wenn ja, welche? Siehe Vorbemerkung. 18. Wie viele Zeugen haben sich bislang gemeldet beziehungsweise wurden vernommen, um zur Aufklärung der Tat beizutragen? Welche Schlüsse ziehen die Ermittlungsbehörden daraus beziehungsweise inwieweit stimmen die Zeugenaussagen überein? 19. Was für eine Handfeuerwaffe ist für die Tat benutzt worden? 20. Wie viele Schüsse sind auf das Opfer insgesamt abgegeben worden? a. In welcher Abfolge sind die einzelnen Körpertreffer erfolgt? b. Lässt sich belegen, dass der Kopfschuss als letztes auf das Opfer abgegeben wurde? Siehe Vorbemerkung. 21. Was haben die Untersuchungen mit dem 3D-Scanner ergeben? Wenn die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Der Einsatz eines sogenannten 3D-Scanners dient nicht einer Untersuchung, sondern der späteren Tatrekonstruktion sowie der Beweissicherung.