BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4813 21. Wahlperiode 17.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 10.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Desolate sanitäre Situation an der Grundschule Arnkielstraße Durch die stetig steigende Zahl an Erstklässlern an Hamburger Grundschulen sowie den hohen Anteil an den am Ganztag teilnehmenden Kindern erhöht sich auch der Bedarf an sanitären Anlagen in den Schulgebäuden. Jedoch gibt es in vielen Hamburger Grundschulen häufig zu wenig sanitäre Anlagen für den erhöhten Bedarf durch die größere Anzahl an Schülern, sodass sich zum Beispiel an der Grundschule Arnkielstraße in Altona vier Klassen zwei Toiletten teilen müssen; das sind rund 36 Kinder pro Toilette. Ein weiteres Problem ist die mangelhafte Säuberung dieser sanitären Anlagen , da diese oft nur einmal wöchentlich gesäubert werden, was dem erhöhten Bedarf nicht gerecht wird. Es ist jedoch festzuhalten, dass einwandfreie Sanitäranlagen auch aus hygienischen Gründen ein Muss in Ganztagsschulen sein sollten und man dabei zum Wohle der Grundschulkinder keine Abstriche machen sollte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die in der Vorbemerkung der Fragestellerin getroffenen Feststellungen sind teilweise unrichtig. Im Rahmen des Ganztagsbetriebs wurden Hamburgs Ganztagsschulen bis zum Jahr 2015 ausnahmslos höchstens einmal pro Tag gereinigt. Im Zusammenhang mit der Ausweitung der Ganztagsangebote wurde am 1. Februar 2015 an aktuell 102 Hamburger Ganztagsschulen eine zweite Reinigung pro Tag eingeführt (siehe Anlage). Die Ganztags-Zusatzreinigung wird schultäglich von Montag bis Donnerstag durchgeführt. Um den Ansprüchen an Sauberkeit und Hygiene in den Sanitäranlagen auch bei sehr starker Nutzung durch den Ganztagsbetrieb gerecht zu werden, wurden Kriterien definiert , um eine Zusatzreinigung bedarfsgerecht zu organisieren. Kriterien sind unter anderem die Gesamtanzahl der Schülerinnen und Schüler einer Ganztagsschule sowie die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Nachmittagsbetreuung im Verhältnis zu den Sanitärflächen. Die Ganztags-Zusatzreinigung beinhaltet eine zweite Reinigung stark frequentierter Sanitärräume sowie die Beseitigung von Spontanverschmutzungen in enger Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung. Der Bedarf wird anhand der Kriterien jeweils im Februar neu geprüft, entsprechende Anpassungen jeweils zum Beginn des folgenden Schuljahres vorgenommen. Zurzeit erfüllen 102 Schulstandorte die Kriterien für die Zusatzreinigung, ab dem Schuljahr 2016/2017 werden es 111 Schulstandorte sein, siehe hierzu auch Drs. 21/4794. Nach Auskunft des Schulleiters trifft es nicht zu, dass es an der Grundschule Arnkielstraße zwei Toiletten gibt, die von vier Klassen benutzt werden müssen. Die aktuelle Schülerzahl der Grundschule Arnkielstraße beträgt 346 Kinder. Insgesamt verfügt die Drucksache 21/4813 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Schule über 25 WC-Anlagen mit 19 Urinalen und 30 Sitztoiletten (elf für Schüler/19 für Schülerinnen). Zusätzlich verfügen die beiden Schulsporthallen über fünf WC-Anlagen: Sporthalle 1: zwei Urinale und je eine Toilette (Schülerinnen und Schüler), Sporthalle 2: fünf Toiletten (je zwei für Schülerinnen und Schüler sowie eine Toilette für die Lehrkräfte). Somit befinden sich für die Schülerinnen und Schüler mit durchschnittlich einer Toilette für 9,8 Kinder ausreichend sanitäre Anlagen am Standort. Grundsätzlich werden für die Schülerinnen und Schüler einer Schule die Bedarfe an sanitären Einrichtungen nicht gebäudeweise ermittelt, sondern der Schulstandort wird insgesamt betrachtet. Maßgeblich für die Bemessung ist die Schülerzahl am Standort. Das Musterraumprogramm sieht eine Mindestausstattung von einer Toilette je 20 Schülerinnen oder einer Toilette und zwei Urinalen je 50 Schüler vor. Für das Lehrpersonal und die Cateringunternehmen werden weitere Toiletten zur Verfügung gestellt. Toilettenanlagen für die Schülerschaft sind aufgrund unterschiedlicher Funktionen der Räumlichkeiten oder bedingt durch Bauabschnitte auf den Schulgrundstücken nicht immer gleichmäßig verteilt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Auf wie viele Kinder ist in Hamburgs Schulen eine Toilette ausgelegt? Siehe Vorbemerkung und Drs. 20/10390. 2. Inwiefern plant die zuständige Behörde, der steigenden Schülerzahl gerecht zu werden und die Anzahl an sanitären Anlagen zu erhöhen? Die Unterrichtsräume und die dazugehörigen WC-Räume sind baulich auf die maximale Klassenfrequenz ausgelegt. Im Falle steigender Schülerzahlen und eines räumlichen Mehrbedarfs werden auch die zusätzlich erforderlichen Sanitär- und Nebenräume erstellt. Dies gilt ausdrücklich auch bei der Aufstellung von Mobilen Klassenanlagen . 3. Wie häufig werden Schultoiletten gereinigt? Falls es keine einheitliche Handhabung für alle Hamburger Schulen geben sollte, wer legt dies fest und wonach richtet es sich im Einzelfall? Siehe Vorbemerkung. Unabhängig von der Schulform werden alle Sanitärbereiche einer Schule täglich nach einheitlichen Standards gereinigt, siehe auch Drs. 20/10390. 4. Welche Änderung der Reinigungsabläufe wurde im Rahmen der Umstellung auf den Ganztag vorgenommen? Siehe Vorbemerkung. Neben der Reinigungshäufigkeit wurde auch der Reinigungsumfang angepasst. So wurden die Reinigungsintervalle und -leistungen unter anderem für die Bereiche der Speiseneinnahme, erhöht. Schulen mit Ferienangeboten werden entsprechend dem Nutzungsumfang auch außerhalb des Regelschulbetriebes gereinigt. Schulstandorte mit einer Ganztags-Zusatzreinigung Schulname KESS-Faktor Bezirk Ganztagsform Adolph-Diesterweg-Schule 2 Bergedorf GTS Adolph-Schönfelder-Schule 3 Nord GBS Albert-Schweitzer-Schule 6 Nord GTS Anton-Rée-Schule Allermöhe 4 Bergedorf GTS Carl-Götze-Schule 5 Nord GBS Clara-Grunwald-Schule 1 Bergedorf GTS Elbinselschule 1 Harburg GTS Fridtjof-Nansen-Schule 2 Altona GTS Ganztagsgrundschule Am Johannisland 3 Harburg GTS Ganztagsgrundschule Sternschanze 3 Altona GTS Ganztagsschule an der Elbe 1 Altona GTS Goldbek-Schule 3 Nord GTS Gorch-Fock-Schule 6 Altona GBS Grundschule Altrahlstedt 4 Wandsbek GBS Grundschule Am Heidberg 5 Nord GTS Grundschule am Kiefernberg 3 Harburg GBS Grundschule An der Haake 3 Harburg GTS Grundschule Bramfelder Dorfplatz/Hegholt 3 Wandsbek GTS Grundschule Eckerkoppel 3 Wandsbek GBS Grundschule Groß Flottbek 4 Altona GBS Grundschule Hasenweg 6 Wandsbek GBS Grundschule Hoheluft 5 Eimsbüttel GTS Grundschule Karlshöhe mit Zweigstellen 4 Wandsbek GBS Grundschule Mümmelmannsberg 1 Mitte GTS Grundschule Neurahlstedt 3 Wandsbek GTS Grundschule Rahewinkel 1 Mitte GTS Grundschule Schimmelmannstraße 5 Wandsbek GBS Grundschule St. Nikolai 6 Nord GTS Grundschule Thadenstraße 1 Altona GTS Grundschule Tonndorf 4 Wandsbek GBS Heinrich-Wolgast-Schule 2 Mitte GTS Loki-Schmidt-Schule 4 Altona GBS Louise-Schroeder-Schule 2 Altona GTS Marie-Beschütz-Schule 6 Nord GBS Max-Brauer-Schule 3 Altona GTS Rudolf-Roß-Grundschule 1 Mitte GTS Schule Ahrensburger Weg 6 Wandsbek GBS Schule Alsterdorfer Straße 5 Nord GBS Schule Alsterredder 6 Wandsbek GBS Schule am Schleemer Park 1 Mitte GBS Schule Am Walde 6 Wandsbek GBS Schule An den Teichwiesen 6 Wandsbek GTS Schule An der Gartenstadt 3 Wandsbek GTS Schule An der Isebek 5 Eimsbüttel GBS Schule An der Seebek 3 Wandsbek GBS Schule Appelhoff 2 Wandsbek GTS Schule auf der Uhlenhorst 6 Nord GBS Schule Barlsheide 2 Altona GTS Schule Bekassinenau 4 Wandsbek GBS Schule Bovestraße 5 Wandsbek GBS Schule Brockdorffstraße 4 Wandsbek GBS Schule Buckhorn 6 Wandsbek GBS Schule Burgunderweg 5 Eimsbüttel GBS Schule Carl-Cohn-Straße 5 Nord GBS Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4813 3 Anlage Schulstandorte mit einer Ganztags-Zusatzreinigung Schule Dempwolffstraße 1 Harburg GBS Schule Döhrnstraße 5 Eimsbüttel GBS Schule Duvenstedter Markt 6 Wandsbek GBS Schule Ernst-Henning-Straße 3 Bergedorf GTS Schule Eulenkrugstraße 6 Wandsbek GBS Schule Fahrenkrön 4 Wandsbek GTS Schule Forsmannstraße 5 Nord GBS Schule Frohmestraße 5 Eimsbüttel GBS Schule Genslerstraße 3 Nord GBS Schule Grumbrechtstraße 2 Harburg GTS Schule In der Alten Forst 4 Harburg GBS Schule Kerschensteiner Straße 1 Harburg GBS Schule Kielortallee 5 Eimsbüttel GBS Schule Klein Flottbeker Weg 6 Altona GBS Schule Knauerstraße 6 Nord GBS Schule Kroonhorst 2 Altona GTS Schule Lehmkuhlenweg 6 Altona GBS Schule Lutterothstraße 5 Eimsbüttel GBS Schule Maretstraße 1 Harburg GTS Schule Marmstorf 5 Harburg GBS Schule Max-Eichholz-Ring 3 Bergedorf GBS Schule Mendelssohnstraße 3 Altona GBS Schule Müssenredder 5 Wandsbek GBS Schule Neubergerweg 2 Nord GTS Schule Nydamer Weg 4 Wandsbek GBS Schule Ohkamp 5 Nord GBS Schule Rahlstedter Höhe 4 Wandsbek GBS Schule Ratsmühlendamm 5 Nord GBS Schule Redder 6 Wandsbek GBS Schule Rellinger Straße 3 Eimsbüttel GTS Schule Richardstraße 5 Wandsbek GBS Schule Rönnkamp 5 Eimsbüttel GBS Schule Rotenhäuser Damm 1 Mitte GTS Schule Rothestraße 4 Altona GTS Schule Rungwisch 3 Eimsbüttel GBS Schule Stengelestraße 1 Mitte GBS Schule Strenge 6 Wandsbek GBS Schule Tornquiststraße 4 Eimsbüttel GBS Schule Traberweg 3 Wandsbek GBS Schule Trenknerweg 6 Altona GBS Schule Turmweg 6 Eimsbüttel GBS Schule Vizelinstraße 2 Eimsbüttel GTS Schule Wielandstraße 4 Wandsbek GBS Schule Windmühlenweg 6 Altona GBS Stadtteilschule Alter Teichweg 3 Nord GTS Stadtteilschule Eppendorf 4 Nord GTS Stadtteilschule Wilhelmsburg 2 Harburg GTS Stadtteilschule Winterhude 3 Nord GTS Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde Stand: 15.06.2016 Drucksache 21/4813 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 4813ska_Text 4813ska_Anlage