BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4818 21. Wahlperiode 17.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 10.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Psychische Erkrankungen bei Flüchtlingen Viele Flüchtlinge sind durch ihre Erlebnisse in ihrem Herkunftsland und auf der Flucht traumatisiert. Nicht immer sind solche Traumatisierungen ohne gezielten Test erkennbar. Bleiben sie unbehandelt, führen sie nicht nur zu Leiden der Flüchtlinge, sondern können auch somatische Erkrankungen auslösen , die weitere Kosten auslösen. Wir fragen den Senat: Nicht jedes traumatische Erlebnis löst eine behandlungsbedürftige Erkrankung aus. Auch nach Auffassung der DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie , Psychosomatik und Nervenheilkunde) benötigt nicht jeder von einem belastenden Erlebnis Betroffener eine psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung . Viele Flüchtlinge und Asylbewerber können durch eine gute Tagesstruktur, die niederschwellige Aktivierung ihrer Ressourcen, Coping-Strategien und soziale Unterstützung sowie Integrationsmaßnahmen die Stressoren gut bewältigen. Deshalb ist es zunächst wichtig, die Grundbedürfnisse der Flüchtlinge und Asylbewerber wie passende Unterkunft, Sicherung der Ernährung, sicherer Aufenthaltsstatus und eine sinngebende Beschäftigung zu sichern, um somit dazu beizutragen, dass die Betroffenen nach Möglichkeit keine Behandlungsbedürftigkeit entwickeln. Auch kommt es darauf an, die Betroffenen in die Sozial- und Arbeitswelt zu integrieren. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welcher Form werden Flüchtlinge aktuell bei Ankunft auf psychische Erkrankungen und Traumata untersucht? Siehe Drs. 21/4586 und 21/1701. 2. Welche entsprechenden Screening-Tests sind wissenschaftlich anerkannt ? Welchen Aufwand erfordern diese jeweils? Es gibt verschiedene Checklisten, Fragebogen und Interviews zur Erfassung traumatischer Lebensereignisse, die ins Deutsche übersetzt wurden. Eine gute Übersicht bietet die Veröffentlichung von Maercker und Bromberg im Trierer Psychologischen Bericht, 32, Heft 2. Die dort genannten Erfassungsinstrumente beziehen sich auf die Definitionen traumatischer Ereignisse nach ICD-10 und der amerikanischen DSM IV. Welcher Aufwand erforderlich ist, liegt am jeweils eingesetzten Instrument. 3. Werden solche Screening-Tests in Hamburg bei jedem Flüchtling angewendet ? Wenn nein: warum nicht? Unter welchen Voraussetzungen werden sie angewendet? Wer entscheidet über die Anwendung solcher Tests? Drucksache 21/4818 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nein, ein flächendeckendes Screening wird aus fachlichen Erwägungen für nicht erforderlich gehalten; über die Anwendung von Screening Tests entscheiden die behandelnden Ärztinnen beziehungsweise Ärzte nach den Umständen des Einzelfalls. 4. Welche Anzahl an Flüchtlingen leidet an psychischen Erkrankungen und Traumata? Siehe Drs. 21/2247 und 21/3203. 5. In welchen Flüchtlingseinrichtungen stehen in welchem Umfang Psychologen oder psychologische Angebote zur Verfügung? Siehe Antwort zu 1. In einzelnen Einrichtungen gibt es darüber hinaus vom Träger organisierte Beratungen durch psychologische Fachkräfte. 6. Welche Anzahl an Flüchtlingen befindet sich aktuell in psychologischer Behandlung? In Bezug auf die bei der AOK Bremen/Bremerhaven nach § 264 Absatz 1 SGB V betreuten Flüchtlinge kann mitgeteilt werden, dass im Jahr 2016 67 psychotherapeutische Behandlungen bei der AOK Bremen/Bremerhaven beantragt wurden. Es bestehen keine Kenntnisse darüber, wie viele Behandlungen aktuell erfolgen. Daten zu den konkret in Anspruch genommenen gesundheitlichen Leistungen liegen nur hinsichtlich der Betreuten nach § 264 Absatz 1 SGB V vor. Bei den anderen Flüchtlingen (Analogieleistungsempfänger nach § 2 AsylbLG, SGB II und SGB XII Empfänger sowie Flüchtlinge, die keine Sozialhilfeleistungen beanspruchen), ist eine Ermittlung nicht möglich. Diesen Personen steht ein Kassenwahlrecht zu. Sie können somit von jeder in Hamburg tätigen Krankenkasse versorgt werden. Eine Abfrage aller Krankenkassen ist in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Selbst wenn eine derartige krankenkassenübergreifende Abfrage möglich wäre, könnten die Krankenkassen keine umfassende Antwort liefern. Bei Eintritt in die Regelversorgungssysteme sind Flüchtlinge nicht mehr als Flüchtlinge erkennbar, sondern werden über das jeweils zuständige Leistungssystem identifiziert und sind somit nicht von anderen Leistungsempfängern zu unterscheiden. 7. Welche Kosten entstehen aktuell durch die Behandlung psychisch kranker und traumatisierter Flüchtlinge? Nach Auskunft der AOK Bremen/Bremerhaven wäre zur Beantwortung eine umfangreiche Datenauswertung über deren Rechenzentrum erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe die Antwort zu 6. Die Kosten für psychologische Beratungen unmittelbar in den Erstaufnahmeeinrichtungen beliefen sich im Jahr 2015 auf 115.883 Euro. Im Jahr 2016 sind bislang (Stand: 13.06.2016) 65.785 Euro angefallen. Im Übrigen siehe auch Antwort zu 8. 8. Wie werden Flüchtlinge auf psychologische Behandlungsmöglichkeiten hingewiesen? Bei einer festgestellten Auffälligkeit in den hausärztlichen Sprechstunden erfolgt ein Verweis auf die Institutsambulanz des wohnortspezifisch zuständigen Sektorkrankenhauses zur Diagnostik und gegebenenfalls Behandlung oder eine Übermittlung in andere Angebote des Regelsystems. Sollte allerdings eine akute Behandlungsbedürftigkeit mit möglicher Eigen- und Fremdgefährdung vorliegen, wird der zuständige sozialpsychiatrische Dienst eingeschaltet. Des Weiteren werden Informationen durch die verschiedenen Betreiber auf unterschiedlichen Wegen bereitgestellt, so zum Beispiel - durch Auslegen und Aushängen von Flyern in unterschiedlichen Sprachen zur Aufklärung über Krankheiten, Bedürfnisse und mit Verweis auf Beratungsstellen, - präventive und fallorientierte, persönliche Beratungsgespräche zu Behandlungsmöglichkeiten unter Mithilfe des Dolmetschers, - Verweis an örtliche Beratungsstellen durch das Sozialmanagement des Betreibers. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4818 3 Einige Betreiber bieten Beratungsstunden in den eigenen Räumen mit Unterstützung durch Psychologen und Therapeuten an. Im Übrigen siehe Drs. 21/4373 und 21/3953. 9. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um psychisch erkrankten und traumatisierten Flüchtlingen zu helfen? Siehe Drs. 21/4586, 21/3816, 21/1511 und 21/947.