BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4820 21. Wahlperiode 17.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 10.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Schadet Hamburgs Nein zur Exzellenzinitiative den Hamburger Hochschulen ? (II) In der Drs. 21/4639 begründet der Senat seine bisherige Enthaltung bei der Bund-Länder-Einigung zur Exzellenzinitiative. Der Senat würde die Exzellenzinitiative zwar unterstützen, allerdings nicht als ein starres Konstrukt, das die Wissenschaftslandschaft für die Zukunft zementieren würde. „Hamburg möchte mit seinem Stimmverhalten verdeutlichen, dass ein fairer, offener Wettbewerb um Ressourcen die Grundlage dieser neuen Runde und der folgenden Runden der Exzellenzstrategie sein muss. Das Signal an alle Hochschulen in ganz Deutschland, auch wenn sie in der kommenden Runde nicht dabei sind, muss sein: Spitzenleistung wird sich auch in Zukunft wieder durchsetzen. Der jetzige Vorschlag der GWK wird diesem Anspruch noch nicht gerecht. Die Hamburger Position ist: Jede Hochschule soll sich nach sieben Jahren in einem offenen, streng wissenschaftlich basiertem Wettbewerb neu für die Förderung qualifizieren. Die dauerhafte Konzentration von Renommee und finanziellen Mitteln auf wenige Hochschulen lässt kaum Entwicklungschancen für potenzielle Aufsteiger.“ Allerdings lässt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde in der Drs. 21/4639 einige Fragen unbeantwortet, genauer diejenigen nach den genauen bisher erzielten Vereinbarungen (Fragen 1. und 2.). Nur Behauptungen aufzustellen reicht an dieser Stelle nicht. Es bleibt offen, welche genauen Passus in der erzielten Einigung aus Hamburger Sicht nicht ausreichend sein sollten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben der Exzellenzstrategie am 16. Juni 2016 zugestimmt. Hintergrund ist, dass das vor zehn Jahren gestartete „Förderprogramm Exzellenzinitiative“ 2017 ausläuft. Bund und Länder haben am 16. Juni 2016 beschlossen, eine neue Bund-Länder- Initiative, die Exzellenz-Strategie zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten , zu starten. Dafür werden jährlich 533 Millionen Euro in den zwei Förderlinien Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten zur Verfügung gestellt. Die Mittel für die Förderung tragen der Bund und das jeweilige Sitzland der einzelnen Universitäten im Verhältnis 75:25. Auf Anregung Hamburgs wurde vereinbart, dass in der ersten Ausschreibungsrunde bei Erfolg im wettbewerblichen Verfahren ab 2019 elf Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Universitätsverbünde gefördert werden. Falls nach der Evaluation im Jahr 2025 weniger als vier Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Universitätsverbünde aus der dauerhaften gemeinsamen Förderung ausscheiden, wird durch Erhöhung der Drucksache 21/4820 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zahl der Förderfälle sichergestellt, dass bei Erfolg im wettbewerblichen Verfahren vier neue Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Universitätsverbünde in die Förderung aufgenommen werden. Gegebenenfalls werden zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Die am 22. April 2016 in der Gemeinsamen Wissenschaftsministerkonferenz (GWK) geschlossene Verwaltungsvereinbarung wird entsprechend angepasst. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Was genau beinhaltet die Bund-Länder-Einigung über das Förderprogramm der Hochschulen beziehungsweise in welchen Beschlüssen sieht der Senat die bisher geförderten Hochschulen als bevorzugt und Hamburg als benachteiligt an? Bitte die einzelnen Passagen genau beziehungsweise im Wortlaut wiedergeben. Siehe Vorbemerkung. 2. Wohin gehend beziehungsweise wie genau möchte der Senat diese bisherige Fassung ändern? Bitte die genauen Formulierungen wiedergeben . 3. Wird der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, bevor er/sie die Einigung zum Förderprogramm am 16. Juni 2016 ablehnt, alles unternehmen, um einen Neukompromiss zu erzielen, und wird der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die dafür notwendigen Gespräche führen? Wenn ja: wie und mit wem? Wenn nein: warum nicht? 4. Welche Auswirkungen hätte die Ablehnung der bisherigen Einigung durch den Senat beziehungsweise die zuständige Behörde für Hamburg ? 5. Wie stellt sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde das weitere Prozedere vor, sollte der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde der Einigung nicht zustimmen, damit die Neuregelung der Exzellenzinitiative, wie geplant, im Sommer 2016 mit einer Ausschreibung beginnen und 2019 in den Start der neuen Elite-Universitäten gehen kann? Entfällt.