BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4831 21. Wahlperiode 21.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 13.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Die Zukunft des Stuttgarter Weindorfs in Hamburg Das Stuttgarter Weindorf kam in der Vergangenheit einmal jährlich nach Hamburg. Es erfreute sich bei den Hamburgern großer Beliebtheit. Nachdem den Betreibern im Februar 2016 durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte eine Gebührenerhöhung um 170 Prozent angekündigt wurde, mussten diese die Veranstaltung nach vielen Jahrzehnten erstmals absagen. Die einseitige Erhöhung der Gebühren lässt außer Acht, dass der Hamburger Fischmarkt ebenfalls jährlich in Stuttgart zu Gast ist, im Jahr 2016 beispielsweise ab dem 7. Juli. Im Sinne vieler Besucher und im Sinne der Förderung der Städtepartnerschaft wäre es also, wenn das Stuttgarter Weindorf zukünftig wieder in Hamburg stattfinden könnte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Es wird darauf hingewiesen, dass es keine Gebührenerhöhung um 170 Prozent gegeben hat, siehe Drs. 21/3662. Vielmehr hat der zuständige Bezirk den langjährig gewährten Gebührenerlass nicht länger vertreten können. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wird es ein Stuttgarter Weinfest in Hamburg in 2016 geben? Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand der Planungen dazu? Wenn nein, gibt es Planungen für die Jahre ab 2017? Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass es in Hamburg im Jahr 2016 kein Stuttgarter Weindorf geben wird. Ob es seitens der Stuttgarter Veranstalter Planungen für 2017 gibt, ist nicht bekannt. 2. An welchem Standort, auf welchem Gelände und in welchem Bezirk kann beziehungsweise könnte das Stuttgarter Weindorf in 2016 stattfinden ? Welche Vorschläge wurden vonseiten des Senats und auf Bezirksebene bisher dazu gemacht, um eine tragfähige Lösung zu erarbeiten? Grundsätzlich kommen alle Flächen infrage, die genehmigungsfähig sind und die aus Sicht des Veranstalters notwendigen Voraussetzungen aufweisen (zum Beispiel Mindestgröße , erforderliche Infrastruktur). Zu den Spezifika der in Hamburg verfügbaren Veranstaltungsflächen siehe http://www.events.hamburg-convention.com/. Das zuständige Bezirksamt hat seine Bereitschaft erklärt, Flächenwünsche der Antragsteller auf ihre Eignung zu prüfen. 3. Welche Maßnahmen hat der Senat unternommen, um das Stuttgarter Weindorf 2016 doch noch stattfinden zu lassen und sich mit dem Veranstalter zu einigen? Drucksache 21/4831 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche Verhandlungen gab es wann bezüglich der Standortfrage für das Stuttgarter Weindorf im Jahr 2016 und wer war daran beteiligt? (Bitte um detaillierte Auflistung sämtlicher Termine, Gespräche und Verhandlungen in 2016 mit den jeweiligen Teilnehmern.) 5. Wann waren die letzten direkten Verhandlungen seitens des Veranstalters mit dem Bezirksamtsleiter von Hamburg-Mitte? Welche Möglichkeiten im Bezirk Mitte für die Ausrichtung des Stuttgarter Weindorfes wurden besprochen? 6. Der 29. Hamburger Fischmarkt wird in Stuttgart 2016 stattfinden. Inwieweit wurde auch unter diesem Aspekt vonseiten des Bürgermeisters und der zuständigen Stellen für eine Ausrichtung des Weindorfes in Hamburg geworben? Welche Gespräche gab es dazu? Das zuständige Bezirksamt hat seine Gesprächsbereitschaft angeboten. Im Jahr 2016 gab es noch keine Gespräche. Ein Gesprächstermin beim Bezirksamtsleiter ist vereinbart . Es sind keine Werbemaßnahmen für die Durchführung des Stuttgarter Weindorfes 2016 in Hamburg erfolgt.