BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4834 21. Wahlperiode 21.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 13.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Änderung des Medienstaatsvertrags und deren Auswirkungen auf die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein Die Landesregierung von Schleswig-Holstein und der Hamburger Senat planen eine Änderung des Medienstaatsvertrags für die Neuregelung der Finanzierung der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), die 2017 in Kraft treten soll. Die MA HSH mit Sitz in Norderstedt ist zuständig für die Zulassung von privatem Rundfunk in beiden Ländern und für die Aufsicht über die von ihr lizenzierten Radio- und Fernsehprogramme. Aber auch die Aufsicht über im Internet abrufbare Telemedienangebote, vor allem im Hinblick auf den Jugendmedienschutz, und die Förderung von Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen zählen zu ihren Aufgaben. Hier konzentriert sie sich vor allem auf das Internet und setzt insbesondere auf Aufklärung über Chancen und Risiken neuer Medien. Derzeit befindet sich der 6. Entwurf des Medienänderungsstaatsvertrags (MÄStV HSH) in der Abstimmung. Am 4. April 2016 wurde der Entwurf des 6. Medienänderungsstaatsvertrags Hamburg/Schleswig-Holstein seitens der Staatskanzlei Schleswig-Holstein mit der Bitte um Stellungnahme versandt. Der Entwurf sieht unter anderem vor, die „Förderung der Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen“ aus dem Katalog der Pflichtaufgaben der MA HSH zu nehmen. Außerdem sieht der Entwurf die Einsparungsmaßnahme vor, die MA HSH dazu anzuhalten, ihre Rücklagen für Ruhestandsbezüge aufzulösen . In einer Stellungnahme kritisiert die MA HSH den Entwurf sowohl aus inhaltlicher als auch rechtlicher Sicht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Auf welchem Stand befindet sich das Abstimmungsverfahren zum 6. Medienänderungsstaatsvertrag (MÄStV HSH)? Der endgültige Inhalt des Staatsvertrages wird zwischen den beiden Staatsvertragsländern des Medienstaatsvertrages Hamburg/Schleswig-Holstein noch abgestimmt. 2. Wie wurde die Hamburgische Bürgerschaft bei der Aushandlung des Staatsvertrags eingebunden? Wie ist der weitere parlamentarische Verlauf ? Die Hamburgische Bürgerschaft wird – wie bei medienrechtlichen Staatsverträgen üblich – rechtzeitig vor der Unterzeichnung des Staatsvertrages schriftlich vom zuständigen Staatsrat der Senatskanzlei über die genauen Inhalte des Staatsvertrages informiert. Nach Unterzeichnung wird der Staatsvertrag der Bürgerschaft als Drucksache zur Beratung vorgelegt. Der Staatsvertrag soll dann nach Durchführung der Zustimmungsverfahren in den Landesparlamenten von Hamburg und Schleswig- Holstein in Kraft treten. Der genaue Zeitpunkt steht derzeit noch nicht endgültig fest. Drucksache 21/4834 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Finanzausstattung der MA HSH a. im Jahr 2016? b. im Jahr 2017? c. in den Folgejahren? Die MA HSH ist im Jahr 2016 ausreichend finanziert. Unter der Voraussetzung, dass der 6. MÄStV HSH in Kraft treten kann, wird dies nach derzeitigem Stand auch im Jahr 2017 und in den Folgejahren der Fall sein. 4. Welche Ziele verfolgt der Senat bei einem Änderungsstaatsvertrag? Der Änderungsstaatsvertrag soll auch künftig eine ausreichende Finanzausstattung der MA HSH zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben sicherstellen. 5. Was sieht die Medienkompetenzförderung bei Kindern und Jugendlichen durch die MA HSH im Einzelnen vor? Der MA HSH obliegt gemäß § 38 Absatz 2 Satz 2 Nummer 6 MStV HSH die Förderung von Projekten der auditiven und audiovisuellen Medienkompetenz und Medienpädagogik . Für Projekte, die Dritte durchführen, erhält die MA HSH vom NDR gemäß § 55 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 MStV HSH zweckgebunden 183.000 Euro im Jahr. Im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsautonomie kann die Anstalt weitere Haushaltsmittel für diesen Zweck einsetzen. Fördergegenstand und Förderbedingungen sind den Informationen der MA HSH auf deren Website zu entnehmen: https://www.ma-hsh.de/ service/foerderrichtlinien.html. 6. Wie positioniert sich der Senat in Bezug auf die Kritik der MA HSH an dem 6. Entwurf des Medienänderungsstaatsvertrags (MÄStV HSH), insbesondere was a. die Verteilung der Einsparlasten, b. die Streichung der Mittel für Medienkompetenz, c. den Eingriff in die Rücklagen für Ruhestandsbezüge anbelangt? Die zuständige Behörde hält die Kritik des Medienrates der MA HSH, auf die der Fragesteller offenbar Bezug nimmt, nicht für zutreffend. 7. Welche Auswirkungen hätte das Inkrafttreten des 6. Medienänderungsstaatsvertrags in Bezug auf die Medienkompetenzförderung in Hamburg ? Die genauen Auswirkungen lassen sich erst feststellen, wenn der endgültige Inhalt des Staatsvertrages feststeht. 8. Welche Maßnahmen wären von den geplanten Einsparmaßnahmen im Einzelnen betroffen? Ob und inwieweit einzelne derzeit von der MA HSH geförderte Projekte – gegebenenfalls von anderen Trägern – weiter gefördert werden können, lässt sich derzeit nicht beurteilen. Ohnehin soll der Förderzeitraum für Projekte nach den Förderrichtlinien der MA HSH grundsätzlich drei Jahre nicht übersteigen. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 9. Ist eine Weiterentwicklung des Rahmenkonzepts Medienkompetenzförderung geplant? Wenn ja, mit welchen Zielen und in welchem Zeithorizont? Wenn nein, aus welchem Grund? Siehe Drs. 21/4585. Die zuständigen Behörden werden im Lichte der Ergebnisse der Prüfung dieses Bürgerschaftlichen Ersuchens über die Weiterentwicklung entscheiden .