BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4837 21. Wahlperiode 21.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver und André Trepoll (CDU) vom 13.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Warum gibt es keine Einigung zu den Expansionsplänen der Rudolf Steiner Schule Harburg? Die Verhandlungen zwischen der Rudolf Steiner Schule Harburg und der Finanzbehörde zum Ankauf des ehemaligen Ortsamtes am Ehestorfer Heuweg sind in eine Sackgasse geraten. Dabei wäre die Lösung für beide Seiten gut. Das Gebäude des alten Ortsamtes konnte seit Jahren keiner längerfristigen und optimalen Nutzung zugeführt werden. Die Gebäude stehen lange leer und sind dem Verfall preisgegeben. Sie sind schon heute nur mit hohem finanziellen Aufwand zu sanieren, sodass Kaufinteressenten nur schwer zu finden sein werden. Auf der anderen Seite ist die Rudolf Steiner Schule ein potenzieller Kaufinteressent , der eine Erweiterungsfläche für den Schulbetrieb benötigt. Mit dem Erwerb des Gebäudes am Ehestorfer Heuweg könnte der Kindergarten der Schule dort einziehen, um so die gestiegenen Schülerzahlen unterbringen zu können. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Ist es richtig, dass der Senat (LIG) eine öffentliche Ausschreibung für das Grundstück am Ehestorfer Heuweg in Vorbereitung hat? Wenn ja, warum und wann wird die Ausschreibung veröffentlicht? Ja, der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) plant ein Gebotsverfahren für das Grundstück noch im Laufe des Jahres 2016, weil eine Direktvergabe nicht erfolgen konnte. 2. Sind die Ausschreibungsabsichten der Rudolf Steiner Schule mitgeteilt worden? Wenn ja, wann und wie hat die Schule reagiert? Wenn nein, warum nicht? Ja. Die Schule hat mitgeteilt, an dem Verfahren teilzunehmen. 3. Eine bezirkliche Anfrage hat ergeben, dass der Betrieb einer Kita durchaus ohne Veränderung des Bebauungsplans möglich wäre. Weiter wird der schützenswerte Baumbestand für jeden Kaufinteressenten ein Hindernis sein. Welche weiteren Auflagen und Nutzungseinschränkungen gibt es für das Grundstück am Ehestorfer Heuweg? Nutzungsänderungen sind zulässig, sofern sie einer zweckmäßigen Verwendung und Erhaltung von erhaltenswerten Gebäuden dienen und mit den Grundsätzen des Natur -, Landschafts- und Artenschutzes vereinbar sind. Drucksache 21/4837 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie viele Gespräche sind mit der Rudolf Steiner Schule Harburg hinsichtlich des Ankaufs der oben genannten Fläche mit welchem Ergebnis geführt worden? Rund 20. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 5. Warum konnte bisher kein Kompromiss gefunden werden? Welche Forderungen der Stadt beziehungsweise der Schule konnten bisher nicht erfüllt werden? Es konnte keine Einigung über den Kaufpreis erzielt werden, der bei einer Direktvergabe mindestens dem gutachterlichen Verkehrswert der Immobilie entsprechen muss. 6. Wann hat das letzte Gespräch stattgefunden und mit welchem Ergebnis ? Am 1. Juni 2016. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 7. Sind die Auflagen und Nutzungseinschränkungen des Grundstücks der Grund dafür, dass keine Einigung mit der Rudolf Steiner Schule Harburg erzielt werden konnte? Wenn nein, welche Gründe dann? Nein. 8. Strebt der Senat einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan an? Wenn ja, für welches Vorhaben mit welchem Inverstor? Wenn nein, warum nicht? Nein. Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. 9. Was verspricht sich der Senat ansonsten aus einer öffentlichen Ausschreibung ? Das vorgesehene Verfahren kann voraussichtlich zu einer Veräußerung der Immobilie unter den bestehenden Nutzungsvorgaben führen, weil ein Kaufpreis, der sich in einem offenen diskriminierungsfreien Gebotsverfahren ergibt, als Marktwert angesehen werden kann.