BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4839 21. Wahlperiode 21.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 13.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Bauarbeiten auf der A 24 Seit Monaten wird auf dem Hamburger Abschnitt der BAB 24 gebaut. Oft sind tagsüber keine Bauarbeiter zu sehen, sodass die Arbeiten nicht vorankommen . Ich frage den Senat: Die Baumaßnahme auf der Bundesautobahn 24 (BAB 24) umfasst die Neuordnung der Entwässerung im Abschnitt zwischen der Brücke Haferblöcken beziehungsweise Öjendorfer Damm und der hamburgischen Landesgrenze. Im Zuge dieser Maßnahme sind unter anderem eine Regenwasserreinigungsanlage mit Rückhaltebecken, Regenklärbecken, Pumpwerk und Retentionsbodenfilter herzustellen. Diese Arbeiten finden auf einer circa 15.000 m² Fläche südlich der Bundesautobahn (BAB) statt und sind von dieser aus nicht einsehbar. Weiterhin werden parallel zum gesperrten Standstreifen die Entwässerungsleitungen erneuert. Über den gesperrten Standstreifen müssen die umfangreichen Materialtransporte der Baustelle erfolgen. Zur termingerechten Fertigstellung der Arbeiten wird auf der Baustelle kontinuierlich gearbeitet. Durch die Aufrechterhaltung aller Fahrspuren ergeben sich keine weitergehenden Verkehrsbehinderungen. Dies vorrausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Von wann bis wann waren die Bauarbeiten ursprünglich geplant? 2. Für wann ist der Abschluss der Bauarbeiten nun geplant? 3. Wie ist eine eventuelle Verzögerung zu erklären? Die geplante Bauzeit der Baumaßnahme ist von November 2015 bis Dezember 2016. Es wird derzeit nicht mit einer Verzögerung gerechnet. 4. An welchen Tagen montags – samstags wurde bisher nicht von 7 – 22 Uhr gearbeitet? 5. Warum wurde nicht an allen Tagen wie unter 4. gefragt gearbeitet? Der Bauvertrag ermöglicht den beauftragten Unternehmen, in der Zeit von 7 Uhr bis 22 Uhr zu arbeiten. Der Baufortschritt macht derzeit ein regelmäßiges Arbeiten bis 22 Uhr nicht erforderlich. 6. Wurden mit dem beauftragten Unternehmen Bonus- und Malus- Regelungen vereinbart? Gegebenenfalls warum nicht? Eine Bonus-/Malus-Regelung betreffend der Bauzeitverkürzung oder -verlängerung wurde im Bauvertrag nicht vereinbart. Die Voruntersuchungen haben ergeben, dass der Baugrund ungleichmäßig ist. Zudem sind die umfangreichen Erdbauarbeiten witterungsabhängig (Regen). Baumaßnahmen mit derart risikobehafteten Arbeiten schlie- Drucksache 21/4839 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ßen eine Bonus-/Malus-Regelung regelmäßig aus, da die Feststellung, ob eine Bauzeitverlängerung durch Unvorhergesehenes im Bauablauf eintritt oder der Auftragnehmer die Bauzeitverlängerung allein zu vertreten hat, nicht eindeutig möglich ist.