BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4842 21. Wahlperiode 21.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 13.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Landesforschungsförderung Der SPD-geführte Senat hatte die Wissenschaftsstiftung entgegen der Auffassung der GRÜNEN abgeschafft und die frei gewordenen Mittel teilweise zum Stopfen von Haushaltslöchern und zur Finanzierung der Exzellenzcluster verwendet. Offenbar hat sich die grüne Senatorin Fegebank damit abgefunden und verzichtet auch auf die Wiedereinführung der Wissenschaftsstiftung , also eine behördenunabhängige Entscheidung über die Mittelverwendung . Ich frage den Senat: 1. Welche Mittel standen der Wissenschaftsstiftung in den Jahren 2009 – 2014 zur Verfügung? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 2009: 2 Millionen Euro 2010: 10 Millionen Euro 2011: 11 Millionen Euro 2012: 11 Millionen Euro Zudem standen der Stiftung in den Jahren 2011 und 2012 zusätzlich je 1 Million Euro Fördermittel der Joachim Herz Stiftung zur Verfügung. Siehe auch Drs. 19/1959, 20/1543 und 20/7657. Die Stiftung wurde zum 1. April 2009 gegründet und zum 31. Dezember 2012 aufgelöst . 2. Welche Projekte wurden damit gefördert? Bitte das Projekt und die jeweilige Fördersumme nennen. Siehe Drs. 20/549, 20/4533, 20/4618, 20/7657. 3. Welches Gremium hat über die Verwendung entschieden? Wer gehörte diesem Gremium an? Der Vergabeausschuss der Stiftung hat auf Grundlage von schriftlichen Expertengutachten eine Förderentscheidung getroffen. Der Vergabeausschuss war wie folgt zusammengesetzt: Dr. Carsten Klein, Vorstand der Stiftung Dr. Enno Aufderheide, Generalsekretär der Alexander von Humboldt-Stiftung Prof. Dr. Karin Jacobs, Universität des Saarlandes Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Peukert, Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg Drucksache 21/4842 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Prof. Dr. Martin Paul, University of Maastricht Prof. Dr. Ursula Lehmkuhl, Freie Universität Berlin Prof. Dr. Fritz Vahrenholt, RWE Innogy GmbH Essen 4. Welche Projekte wurden nach Auslaufen der Wissenschaftsstiftung mit welchen Summen gefördert? Bitte das Projekt und die jeweilige Summe nennen. Alle Maßnahmen, die eine längere Laufzeit als 31. Dezember 2012 hatten, wurden gemäß Bewilligungsbescheid der Stiftung weiter durch die damalige Behörde für Wissenschaft und Forschung aus den Restmitteln der Stiftung gefördert. Den Vorhaben sind durch die Auflösung der Stiftung keine finanziellen Einbußen entstanden. Siehe auch Drs. 20/7657. 5. Welches Gremium entschied nach Auslaufen der Wissenschaftsstiftung über die Verwendung der Mittel? Wer gehörte diesem Gremium an? Die bis zum 31. Dezember 2012 nicht abgeflossenen Mittel der Stiftung wurden zur Finanzierung der noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen der Stiftung gemäß deren Bewilligungsbescheiden verwendet (siehe auch Antwort zu 4.). Darüber hinausgehende Restmittel der Stiftung wurden für die Förderung der wissenschaftlichen Forschung eingesetzt (gemäß § 11 Absatz 2 des Gesetzes über die Wissenschaftsstiftung Hamburg ) und wurden der Landesforschungsförderung zugeführt. Siehe auch Drs. 20/5591. Über das Konzept zur Landesforschungsförderung und die verankerten Fördermaßnahmen hat ein externer Beirat am 29. Juli 2013 beraten. Zu den Mitgliedern des Gremiums siehe Drs. 20/8949. 6. Welche Mittelausstattung ist für die Landesforschungsförderung für die nächsten Jahre geplant? 2016 bis 2020: jährlich 15,75 Millionen Euro. Davon zusätzlich jährlich 6,25 Millionen Euro. Zu den zusätzlichen Mitteln hat der Senat am 14. Juni 2016 eine Drucksache beschlossen, die der Bürgerschaft zugeht. 7. Plant Senatorin Fegebank die Wiedereinführung der Wissenschaftsstiftung oder einer ähnlichen Institution, die behördenunabhängig über die Vergabe der Mittel der Landesforschungsförderung entscheidet? Wenn ja: Was ist für wann geplant? Wenn nein: warum nicht? Nein. Für den Senat stellt die Landesforschungsförderung Hamburg ein geeignetes Förderformat für die staatlichen Hamburger Hochschulen und deren Kooperationspartner dar. Die Fördermaßnahmen der Landesforschungsförderung werden mit den staatlichen Hamburger Hochschulen abgestimmt. Die Maßnahmen im Förderformat „wissenschaftsgeleitete Projektförderung von neuen Forschungsthemen“ werden auf der Grundlage von schriftlichen Expertengutachten entschieden. Bei eine grundsätzlichen Umgestaltung der Landesforschungsförderung kann sich die Behörde zudem durch einen externen Beirat (siehe Antwort zu 5.) beraten lassen.