BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4863 21. Wahlperiode 21.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 14.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Bewertungsänderungen bei den Pensionsrückstellungen der Freien und Hansestadt Hamburg (2) Durch eine Änderung der Bewertungsparameter für die Pensionsverpflichtungen der Stadt löst der Senat mit dem Jahresabschluss 2015 für Pensionen gebildete Rückstellen in hoher dreistelliger Millionenhöhe ergebniswirksam wieder auf. Aus der Antwort des Senats in Drs. 21/4724 ergeben sich dazu weitere Fragen. Ich frage den Senat: 1. Gemäß den Angaben des Senats wurde die Änderung des Gehaltstrends als Bewertungsparameter am 27.04.2016 durch die Finanzbehörde festgelegt. Das Gutachten zur Bewertung der Pensionsrückstellungen liegt der Finanzbehörde allerdings bereits seit dem 16.04.2016 vor. 1.1. Wann genau wurden durch die zuständige Behörde gegenüber dem Gutachter welche Vorgaben zur Ermittlung des erwarteten Gehaltstrends gemacht? Entsprachen die Vorgaben der zu diesem Zeitpunkt gültigen Bilanzierungsrichtlinie der Stadt (VV Bilanzierung )? 1.2. Warum wurde die VV Bilanzierung nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt von der Finanzbehörde geändert? 1.3. Wurde ebenfalls die Höhe der Pensionsrückstellungen zum 31.12.2015 mit einem Gehaltstrend auf Basis der durchschnittlichen Sieben-Jahres-Steigerung ermittelt? Wenn ja, welche Werte weisen dabei der zugrunde gelegte Gehaltstrend sowie die errechnete Höhe der Pensionsrückstellungen auf? Wenn nein, warum nicht? Der am 16. April 2016 vorgelegte Entwurf des Pensionsgutachtens beinhaltete Rückstellungswerte sowohl für einen festen Gehaltstrend von 2 Prozent als auch für eine rückblickende Sieben-Jahres-Betrachtung, die mit Gehaltstrend von 2,44 Prozent zu einem Rückstellungsbedarf von 23,1 Milliarden Euro führen würde. Änderungen der VV Bilanzierung haben dadurch einen längeren zeitlichen Vorlauf, dass nach § 96 Landeshaushaltsordnung (LHO) vor Inkraftsetzung der Rechnungshof anzuhören ist. 2. Entspricht die Festlegung eines fixen Prozentsatzes für den zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen verwendeten Gehaltstrend den Standards staatlicher Doppik nach § 7a HGrG i.V.m. § 49a HGrG? Drucksache 21/4863 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nein. Die Verwendung eines langfristig realistischen gleichbleibenden Gehaltstrends entspricht jedoch dem Handelsgesetzbuch und hat sich in der aktuarischen Praxis durchgesetzt. Damit steht sie im Einklang mit der LHO. Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) kann in begründeten Fällen von den Vorgaben der Standards staatlicher Doppik abweichen, was im Hinblick auf die Ermittlung von Pensionsrückstellungen aus den in Drs. 20/13000 genannten Gründen seit 2014 erfolgt ist. 3. Aus welchen Gründen im Einzelnen wurden die zum 31.12.2013 und zum 31.12.2014 erstellten versicherungsmathematischen Gutachten zur Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bislang nicht im Transparenzportal der Stadt veröffentlicht? Die zuständige Stelle ist davon ausgegangen, dass eine Veröffentlichung der Ergebnisse der Gutachten mit den Jahres- und Konzernabschlüssen der FHH ausreichend und eine gesonderte Aufnahme der Gutachten in das Transparenzportal insofern nicht erforderlich ist.