BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4868 21. Wahlperiode 21.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 14.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rechtsreferendare – Verbesserungen in Sicht? In Hamburg erhalten Rechtsreferendare eine Unterhaltsbeihilfe lediglich in Höhe von 950 Euro brutto. Das ist im bundesdeutschen Vergleich wenig. Selbst in Schleswig-Holstein liegt die Unterhaltsbeihilfe bei 1.104,79 Euro und in Thüringen liegt diese sogar bei 1.309,97 Euro. Zudem schränkt die Freie und Hansestadt Hamburg die Zuverdienstmöglichkeiten für Rechtsreferendare stark ein. Jeder Hinzuverdienst über 500 Euro wird hälftig auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet. Dies ist eine sehr restriktive Regelung und das, obwohl Referendare mit steigenden Mieten und hohen Lebenshaltungskosten in Hamburg zunehmend belastet sind. Viele Referendare sind daher auf Unterstützung der Familie und auf einen Nebenverdienst angewiesen. Daher ist es nicht nachvollziehbar, warum die Freie und Hansestadt Hamburg bei einem Zuverdienst von 500 Euro zur Hälfte mitverdient. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Siehe Vorbemerkung zu Drs. 21/4838. 1. Wie viele Referendare haben in den Jahren 2011 bis 2016 Zuverdienstmöglichkeiten im Rahmen des Rechtsreferendariats in Hamburg in Anspruch genommen? In welcher Höhe haben sie diesen in Anspruch genommen (bitte nach den Jahren 2011 bis 2016) aufgliedern. Inwieweit dürfen Rechtsreferendare von ihren Stationen kein Geld mehr im Rahmen der Zuverdienstmöglichkeiten bekommen? Wenn ja, warum wurde das in der Art und Weise geregelt? Statistische Daten über die Anzahl und die Höhe von Stationsentgelten werden nicht erhoben. Hierfür müssten circa 1.800 Akten ausgewertet werden. In der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist dies nicht möglich. Das Zahlenmaterial, das im Vorfeld der Änderungen im Jahr 2014 verwendet wurde, beruht teilweise auf der händischen Auswertung von Personalakten der Referendarinnen und Referendare. Die damals ermittelten Werte ergaben bezogen auf den Berichtsmonat Dezember 2014, dass in diesem Monat bei rund 16 Prozent der Referendarinnen und Referendare Zusatzverdienste angerechnet wurden. Diese Zuverdienste verteilten sich zu 5 Prozent-Punkten auf die Anrechnungsspanne 500 bis 750 Euro, 1 Prozent-Punkt auf die Spanne 750 bis 830 Euro und weiteren je 5 Prozent- Punkten auf die Anrechnungspanne 830 bis 1.000 Euro und über 1.000 Euro. Da die Zuverdienste überwiegend während der sechsmonatigen Anwaltsstation erzielt werden , wird davon ausgegangen, dass rund 25 Prozent der Referendare im Stichtagsmonat die Möglichkeit gehabt hätten, einen Zuverdienst zu erzielen. In absoluten Zah- Drucksache 21/4868 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 len wären das 150 der rund 600 Referendarinnen und Referendare. Unter Berücksichtigung der ermittelten 16 Prozent hätten im Erhebungszeitraum zwei Drittel der betroffenen Referendarinnen und Referendare einen Zuverdienst erzielt. Nach Auskunft der Personalstelle für Referendare zahlen insbesondere größere Kanzleien durchaus Stationsentgelte zwischen 3.500 und 4.000 Euro monatlich. Referendarinnen und Referendaren ist es auch weiterhin gestattet, in ihren Stationen Nebeneinkünfte zu erzielen. Während in der Vergangenheit jedoch zusätzliche Stationsentgelte auch ohne Vorlage einer klar vom Ausbildungsverhältnis abgrenzbaren Nebentätigkeitsvereinbarung zumindest übergangsweise gebilligt wurden, sofern die Ausbildungsstellen sich schriftlich verpflichteten, die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) von eventuellen Sozialversicherungsbeiträgen freizuhalten (sogenannte Freihalteerklärung ), sah sich die zuständige Behörde in Konsequenz aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urt. v. 31.3.2015 – B 12 R 1/13 R, SozR 4- 2400 § 14 Nummer 19) veranlasst, künftig die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben enger zu kontrollieren. Seit dem 6. April 2016 dürfen Referendarinnen und Referendare in der FHH daher zusätzliche Entgelte im Rahmen ihrer Anwalts- oder Wahlstationen nur noch im Rahmen einer nachweisbar klar vom Ausbildungsverhältnis abgegrenzten Nebentätigkeit entgegennehmen. Mit der Anzeige der Nebentätigkeit ist der Personalstelle für Referendare eine gesonderte vertragliche Vereinbarung (Arbeitsvertrag , Dienstvertrag) vorzulegen. Diese neue Verwaltungspraxis war erforderlich, um finanzielle Nachteile für den öffentlichen Haushalt der FHH abzuwenden. 2. Plant die zuständige Behörde die Zuverdienstgrenzen für Referendare anzuheben? Wenn ja, in welcher Höhe und ab welchem Zeitpunkt? Wenn nein, warum nicht (bitte genau begründen)? 3. Inwieweit hat die zuständige Behörde die Auswirkungen der Anhebung der Zuverdienstgrenzen auf den Haushalt der Justizbehörde geprüft (bitte den aktuellen Sachstand angeben)? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und wann werden Bürgerschaft und der Personalrat der Referendare darüber informiert? Wenn nein, warum sind die Prüfungen noch nicht abgeschlossen? Die Möglichkeit einer Anhebung der Zuverdienstgrenze wird derzeit von der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung aller Aspekte geprüft. Diese Prüfung dauert noch an. Die zuständige Behörde strebt einen Abschluss im 3. Quartal 2016 an. Über die Ergebnisse wird der Senat nach Abschluss der Prüfung berichten. 4. Spart die Freie und Hansestadt Hamburg aus Sicht der zuständigen Behörde finanzielle Mittel aus dem Haushalt ein, weil der 500 Euro übersteigende Zuverdienst von Referendaren hälftig gekürzt wird? Wenn ja, wie hoch waren die Einsparungen in den Jahren 2012 bis 2015? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/3672. 5. Wie bewertet die zuständige Behörde den Vorschlag eine Jahresgrenze bei der Anrechnung der Verdienste, anstatt einer Monatsgrenze, einzuführen ? Würde dies Vorteile für Verwaltung und Referendare bringen? Wenn ja, welche und warum? Wenn nein, warum nicht? Für die Verwaltung wäre eine entsprechende Regelung mit erheblichen Nachteilen verbunden. Zum einen unterliegen die Einkommensverhältnisse von Referendaren innerhalb eines Jahres in der Regel erheblichen Schwankungen. Zum anderen wäre zu bedenken, dass am Ende der Jahresfrist viele Referendare bereits aus dem Dienst ausgeschieden sein werden und eine Anrechnung der Kürzungsbeträge auf die Aus- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4868 3 bildungsbeihilfe damit nicht mehr möglich wäre. Der hiermit verbundene zusätzliche Verwaltungsaufwand für eventuelle Rückforderungen wäre mit den vorhandenen Ressourcen nicht zu bewältigen. Für die Referendare mit Anrechnung von Zuverdiensten ergäbe sich die Notwendigkeit , für die Rückforderungen Vorsorge treffen.