BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4871 21. Wahlperiode 21.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 14.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Fahrradmitnahme in Schnellbahnen Zur Förderung des Radverkehrs ist es sinnvoll, dass Radfahrer größere Strecken mit der Schnellbahn überbrücken können. Leider gibt es nur wenig Platz in den Schnellbahnen und während der Hauptverkehrszeit ist die Fahrradmitnahme verständlicherweise untersagt. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) und Deutschen Bahn AG (DB) wie folgt: 1. Planen HOCHBAHN und S-Bahn die Anschaffung von Wagen mit größeren Abteilen für Fahrräder und Kinderwagen und Rollstühle? Wenn ja: Wann werden diese angeschafft werden? Wenn nein: warum nicht? HOCHBAHN: Derzeit läuft die Auslieferung neuer Fahrzeuge der Baureihe (BR) DT5. Die Fahrzeuge haben in den beiden Endwagen jeweils an der zweiten Einstiegstür einen Mehrzweckbereich , der eine komfortable Mitnahme von Rollstühlen, Kinderwagen, sperrigem Gepäck und Fahrrädern ermöglicht. Auch bei zukünftigen U-Bahn-Fahrzeuggenerationen wird die HOCHBAHN besonderen Wert auf großzügig gestaltete Mehrzweckbereiche legen. S-Bahn: Derzeit werden die für die Aufnahme des Betriebs im Zuge der Vergabe der Verkehrsleistung der S-Bahn Hamburg ab Dezember des Jahres 2018 benötigten 60 Fahrzeuge der BR 490 beschafft. Die Fahrzeuge verfügen in den beiden Endwagen jeweils über ein großes Mehrzweckabteil. Diese Bereiche des Fahrzeuges werden für Rollstühle und Kinderwagen frei gehalten. Für die Abstellung von Fahrrädern sind die Türbereiche (außer erster Türbereich hinter dem Triebfahrzeugführer) mit maximal zwei Fahrrädern pro Tür vorgesehen. Darüber hinaus werden die in Betrieb stehenden Fahrzeuge der BR 474 sukzessive umgebaut (sogenanntes Redesign) und erhalten ein Multifunktionsabteil mit Klappsitzen im Mittelwagen. Diese Multifunktionsabteile sollen über eine größere Stehfläche verfügen und zusätzlich Platz für Fahrräder, Kinderwagen oder Reisende mit Koffern bieten. Im Übrigen siehe Drs. 21/4634. 2. Wäre es nicht möglich, außerhalb der Hauptverkehrszeit zum Beispiel an Kurzzüge spezielle Fahrradwaggons anzuhängen? Drucksache 21/4871 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 HOCHBAHN: Nein. Das derzeitige Fahrgastaufkommen erfordert auch außerhalb der Hauptverkehrszeit (HVZ) vielfach den Einsatz von Langzügen auf den U-Bahn-Linien U1 und U2. Auf der U1 fahren beispielsweise außerhalb der HVZ Kurzzüge nur zwischen Ohlsdorf und Farmsen, wohingegen die Züge der Gesamtstrecke Norderstedt Mitte – Ohlstedt/Großhansdorf als Langzüge verkehren. Auf der Linie U3 wird stets mit Sechs-Wagen-Zügen gefahren, die die gesamte Bahnsteiglänge ausnutzen. Bei besonderen Ereignissen, zum Beispiel Großveranstaltungen, werden auch außerhalb der HVZ alle Züge als Langzüge gefahren. Das Abstellen eines Fahrrads im Fahrradwaggon und anschließendes Umsteigen des Fahrgastes in den davorliegenden Wagen würde zudem eine erhebliche Verlängerung der Haltezeiten erfordern. Gleiches gilt für das Herausholen des Fahrrades an der Zielhaltestelle. An den Endstellen der U-Bahn gibt es keine Wendeschleifen. Der Zug wendet, indem die Fahrerin oder der Fahrer zum Fahrerstand am entgegengesetzten Zugende geht. Ein angehängter Fahrradwaggon befände sich dadurch an der Zugspitze und müsste entweder über einen eigenen Fahrerstand verfügen oder aufwändig an das andere Zugende rangiert werden. S-Bahn: Nein. Mit den derzeit zur Verfügung stehenden Fahrzeugen ist dies nicht möglich und nicht vorgesehen. Es stellen sich dieselben technischen und betrieblichen Probleme dar, wie im Bereich der U-Bahn. 3. Was kostet ein reiner Fahrradwaggon? HOCHBAHN: Es müsste sich um ein Triebfahrzeug mit entsprechend aufwendiger Ausrüstung (Antrieb , Bremssystem, Fahrerstand et cetera) handeln. Die Kosten für ein solches Triebfahrzeug sind der HOCHBAHN nicht bekannt. S-Bahn: Die DB hat hierzu keine Angaben gemacht. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. sowie Drs. 21/4634. 4. Was kostet die Schaffung größerer Fahrradabteile in vorhandenen Waggons und deren Ausrüstung mit Klappsitzen, sodass der Raum auch von anderen Fahrgästen genutzt werden kann, wenn nur wenige Radfahrer mitfahren wollen? HOCHBAHN: Die Schaffung von Mehrzweckflächen beim Fahrzeugtyp DT4 ist nicht möglich. Da die Mehrzweckflächen auch als Stehplatzflächen genutzt werden können, würde sich die Zuladung unter Umständen in dem Maße erhöhen, dass die Achslastbegrenzung auf 100 kN im Streckennetz der U-Bahn nicht eingehalten werden könnte. S-Bahn: Derzeit können die Kosten für die Schaffung größerer Fahrradabteile nicht beziffert werden. Zusätzliche Fahrradabteile in den Fahrzeugen bedeuten stets einen Verlust an Sitzplätzen für andere Fahrgäste. Dies würde sich insbesondere in den Hauptverkehrszeiten nachteilig auf die Beförderungsqualität auswirken. Darüber hinaus sind die technischen Rahmenbedingungen (Achslastbegrenzung, Zulassung) zu beachten. 5. In welchen anderen größeren Städten in Deutschland und Europa gibt es in Schnellbahnen spezielle Waggons für Radfahrer, Kinderwagen und Rollstuhlfahrer? Wieso kann Hamburg deren Konzepte nicht übernehmen ? Der zuständigen Behörde sind keine Städte bekannt, die über Schnellbahnen mit diesen speziellen Waggons verfügen. Lediglich im Regional- und für den Ausflugsverkehr Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4871 3 gibt es einen saisonalen Umbau von Sitzplatzabteilen zu Fahrradabteilen, wie zum Beispiel die metronom-RE-/-RB-Linien zwischen Hamburg und Cuxhaven/Bremen/ Uelzen oder die DB-Linien RE 1/8/9 im Bereich Hannover/Bremen/Norddeich.