BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4872 21. Wahlperiode 21.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 14.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Terminservicestellen für GKV-Patienten Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) wie folgt: 1. Seit wann arbeiten die Terminservicestellen in Hamburg? Die Terminservicestelle (TSS) bei der KVH hat ihre Tätigkeit am 25. Januar 2016 aufgenommen . 2. Wie viele Anfragen haben diese bisher erhalten? Nach Auskunft der KVH hat die TSS bisher (Stand 15. Juni 2016) 1.745 Anfragen/ Anrufe insgesamt erhalten, davon 1.038 Anfragen mit Legitimation zur Nutzung der TSS (mit Überweisungscode beziehungsweise für Fachgruppe Augenärzte/Gynäkologen ). 3. Unter welchen Voraussetzungen vermitteln die Terminservicestellen Termine bei welchen Ärzten? Die TSS vermittelt Termine gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Danach ist gesetzlich Krankenversicherten bei dringlicher Überweisung ein Facharzttermin innerhalb von vier Wochen nach Bekanntwerden des Vermittlungswunsches zu vermitteln, wenn dies mithilfe der/des überweisenden Ärztin/Arztes oder per Eigeninitiative im Vorfeld nicht gelungen ist. Für die hausärztliche, psychotherapeutische, zahnärztliche und kieferorthopädische Versorgung finden die Regelungen keine Anwendung. Nach § 75 Absatz 1a SGB V hat die TSS bei Vorliegen einer Überweisung zum Facharzt innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin zu vermitteln; einer Überweisung bedarf es nicht, wenn ein Behandlungstermin bei einem Augenarzt oder einem Frauenarzt zu vermitteln ist. Die Pflicht zur Vermittlung eines Behandlungstermins innerhalb von vier Wochen gilt nicht bei Routineuntersuchungen und Behandlung von Bagatellerkrankungen (verschiebbare Untersuchungen). 4. Wie viele Terminvermittlungen erfolgten durch die Terminservicestellen bisher? Nach Auskunft der KVH wurden von der TSS bisher 916 Termine vermittelt (Stand 15. Juni 2016). 5. Aus welchen Gründen wurden nicht allen Anfragern Termine vermittelt? Nach Auskunft der KVH wurden aus folgenden Gründen nicht allen Anfragern Termine vermittelt: Kein Überweisungscode (außer Gynäkologie und Augenheilkunde), Drucksache 21/4872 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Fachgruppe nicht in TSS Service eingestellt (psychologische Psychotherapie, hausärztliche Kinderärzte), Patient besteht auf Termin bei bestimmtem Arzt (genannter Termin wird daher nicht gewünscht), Patient storniert gebuchten Termin, weil er über seinen Arzt oder in Eigenregie selbst bereits einen Termin beim Wunscharzt erhalten hat. 6. Gibt es belastbare Erkenntnisse, dass durch die Terminservicestellen Patienten schneller Arzttermine bekommen haben? Wenn ja: In wie vielen Fällen war das der Fall? Eine Terminvermittlung erfolgt insbesondere dann, wenn dies mithilfe des überweisenden Arztes oder per Eigeninitiative im Vorfeld nicht gelungen ist. Von den für eine Terminvermittlung infrage kommenden Fachärztinnen und Fachärzten sind regelmäßig freie Termine an die TSS zu melden, um eine schnellere Terminvergabe zu ermöglichen. Basis der terminlichen Organisation ist ein bundesweit entwickelter digitaler Kalender, der von den Facharztpraxen einsehbar ist. Laut KVH lassen sich belastbare Erkenntnisse, ob durch die Terminservicestellen Patientinnen/Patienten schneller Arzttermine bekommen, nicht ermitteln. 7. Welche Kosten haben die Terminservicestellen verursacht? Nach Auskunft der KVH betragen die Kosten für die TSS bisher (23. Januar bis 31. Mai 2016) insgesamt 22.836,25 Euro, davon für das Call-Center: 10.210,25 Euro und für die Nachbereitung der KVH 12.626,00 Euro. 8. Wer trägt diese Kosten? Die Kosten werden aus dem Verwaltungskostenhaushalt der KVH für Vertragsärzte und Psychotherapeuten finanziert.