BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4884 21. Wahlperiode 21.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 15.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Auswärtige Patienten in Hamburger Krankenhäusern In Hamburger Krankenhäusern werden viele Patienten aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein behandelt. Angesichts der Budgetierung kann dies für die Hamburger Krankenhäuser zu finanziellen Problemen führen. Ich frage den Senat: 1. Wie viele Patienten wurden insgesamt in den Jahren 2011 – 2015 in den Hamburger Krankenhäusern behandelt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln . 2. Wie viele dieser Patienten hatten ihren Hauptwohnsitz in Schleswig- Holstein? Bitte ebenfalls nach Jahren aufschlüsseln und den Anteil an allen Patienten in Prozent angeben. 3. Wie viele dieser Patienten hatten ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen ? Bitte ebenfalls nach Jahren aufschlüsseln und den Anteil an allen Patienten in Prozent angeben. 4. Wie viele dieser Patienten hatten ihren Hauptwohnsitz in anderen deutschen Bundesländern? Bitte ebenfalls nach Jahren aufschlüsseln und den Anteil an allen Patienten in Prozent angeben. Die gefragten Zahlen sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt. Die Daten der Krankenhausdiagnosestatistik für das Jahr 2015 liegen noch nicht vollständig vor. Vollstationäre Krankenhausfälle* in den Hamburger Krankenhäusern nach Wohnort, absolute und prozentuale Angaben 2011 bis 2014 Wohnort 2011 2012 2013 2014 Hamburg 319.422 324.821 327.238 335.619 Schleswig-Holstein 82.262 86.199 88.235 93.724 Niedersachsen 40.406 41.954 41.988 44.840 andere Länder 13.078 13.769 13.726 14.653 Ausland 2.460 2.317 2.385 2.528 unbekannt 27 75 19 19 457.655 469.135 473.591 491.383 Wohnort 2011 2012 2013 2014 Hamburg 69,8 69,2 69,1 68,3 Schleswig-Holstein 18,0 18,4 18,6 19,1 Niedersachsen 8,8 8,9 8,9 9,1 andere Länder 2,9 2,9 2,9 3,0 Ausland 0,5 0,5 0,5 0,5 unbekannt 0,0 0,0 0,0 0,0 100,0 100,0 100,0 100,0 Drucksache 21/4884 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Quelle: Krankenhausdiagnosestatistik der BGV * aus der vollstationären Krankenhausbehandlung entlassene Fälle im Berichtsjahr, ohne gesunde Neugeborene und ohne Begleitpersonen 5. Inwieweit wird die Behandlung auswärtiger Patienten bei der Bemessung des Budgets und/oder des Mehrleistungsabschlags bei Hamburger Krankenhäusern berücksichtigt? Bei der Budgetbemessung ist zwischen der somatischen Versorgung auf Grundlage des Krankenhausentgeltgesetzes und der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung auf Grundlage der Bundespflegesatzverordnung zu unterscheiden. In beiden Vergütungssystemen wird das Budget vor allem durch die im Budgetjahr geplante Menge und Art der Leistungen bestimmt. Dabei ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, wo die Patientin oder der Patient ihren Hauptwohnsitz hat. Mehrleistungsabschläge sind nur im DRG-Vergütungssystem der somatischen Krankenhäuser vorgesehen. Eine steigende Anzahl auswärtiger Patientinnen und Patienten kann ebenso wie eine steigende Anzahl Hamburger Patientinnen und Patienten zu einem Mehrleistungsabschlag führen. 6. Inwieweit unterscheidet sich der Behandlungsbedarf (Schwere der Erkrankung, Multimorbidität, Belastung mit resistenten Keimen) der auswärtigen Patienten von denen mit Hamburger Wohnsitz? Hierzu liegen der zuständigen Behörde keine differenzierten Erkenntnisse vor. 7. Wird ein eventuell unterschiedlicher Behandlungsbedarf bei der Bemessung des Budgets und/oder des Mehrmengenabschlags berücksichtigt? Wenn ja: inwiefern? Wenn nein: warum nicht? Ein sich von Hamburger Patientinnen und Patienten unterscheidender Behandlungsbedarf auswärtiger Patientinnen und Patienten wird die Menge und/oder Art der Leistungen und damit auch die Höhe des Budgets beeinflussen. Zum Mehrleistungsabschlag siehe Antwort zu 5.