BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4901 21. Wahlperiode 24.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten David Erkalp (CDU) vom 16.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Tod des kleinen Jonathans im Supermarkt – War es ein Stromschlag und haben hier die Ordnungsämter versagt? Am 31. Mai 2016 ereignete sich in Harburg ein tragischer Vorfall. Laut Medienberichten ist ein Junge beim Einkaufen mit seinem Vater in einem Supermarkt in Harburg ums Leben gekommen. Der in der Harburger Rieckhoffstraße befindliche Supermarkt ist besonders bei Migranten sehr nachgefragt. An dem besagten Tag kam es hier zu einem tragischen Schicksal. An der Kasse angekommen habe der Vater seine Lebensmittel auf das Kassenband gelegt. Sein Sohn habe ihm wie so oft dabei helfen wollen. Als der Junge um den Einkaufswagen ging, griff er nach einer Stange, die parallel am Gang als Abgrenzung dient. Der Vater gab gegenüber der Polizei an, dass die Augen des kleinen Jungen plötzlich weit geöffnet waren und dieser keinen Laut von sich gab. Der schnelle Schritt des Vaters zu seinem Sohn habe ebenfalls den Griff an diese Stange erfordert. Dabei habe auch der Vater einen Stromschlag erlitten. Der Vater habe daraufhin seinen Jungen von der Stange gerissen, der leblos zusammenbrach. Alle angeforderten Hilfsmaßnahmen waren am Ende erfolglos. Der Junge verstarb noch am selben Tag. Es stellt sich die Frage, wie so etwas passieren kann. Haben hier womöglich die Behörden eine Mitschuld? In den Bezirksämtern werden die Mitarbeiter der Ordnungsämter immer weniger und die Kontrollen, insbesondere im Einzelhandel , der Gastronomie et cetera, werden aufgrund akuten Personalmangels nicht in ausreichendem Maße durchgeführt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Sicherheit von Gebäuden wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft. Danach werden abhängig vom Nutzungszweck des Gebäudes und den dazu bestehenden rechtlichen Regelungen regelmäßige Überprüfungen im Rahmen des Brandschutzes, des Lebensmittelrechts oder des Arbeitsschutzes vorgenommen. Eine darüber hinausgehende Prüfung findet nicht statt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse liegen den zuständigen Stellen über die Umstände des Todes des kleinen Jungen vor? Gibt es bereits nähere Informationen zu den genauen Abläufen um den Tod des Kindes? 2. Hat der kleine Junge an einer Vorerkrankung gelitten? Welche näheren Aussagen zu einer möglichen Vorerkrankung des Kindes können gemacht werden? 3. Laut Berichterstattung soll der kleine Junge möglicherweise einen Stromschlag erlitten haben und aufgrund dessen zusammengebrochen Drucksache 21/4901 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sein. Welche näheren Aussagen können nach derzeitigem Stand der Ermittlungen gemacht werden? 4. Welche Ermittlungsmaßnahmen wurden entsprechend eingeleitet? Nach den vorliegenden Erkenntnissen kam es am Abend des 31. Mai 2016 in dem genannten Supermarkt zu einem Vorfall, im Rahmen dessen der vierjährige Geschädigte möglicherweise durch einen Stromschlag erheblich verletzt wurde und am Abend des Folgetages schließlich verstarb. Die Polizei erhielt unmittelbar nach dem Vorfall am 31. Mai 2016 um 18.09 Uhr durch die Feuerwehr von dem Vorfall Kenntnis. Das Landeskriminalamt (Kriminaldauerdienst) übernahm vor Ort die polizeilichen Ermittlungen. Nach dem Tod des Jungen hat die Polizei ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Genaue Erkenntnisse zur Todesursache und zu etwaigen Vorerkrankungen des Jungen liegen noch nicht vor. Das abschließende Gutachten zu der umgehend erfolgten rechtsmedizinischen Untersuchung des verstorbenen Kindes steht noch aus. Auch die Frage etwaiger technischer Mängel an der Elektroanlage des Supermarktes ist noch nicht geklärt. Der Ort des Geschehens wurde zeitnah durch einen technischen Sachverständigen , dessen Gutachten aber noch nicht vorliegt, aufgesucht. Neben den beiden vorgenannten in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten werden in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Zeugenvernehmungen durchgeführt und es wird weiteren Hinweisen nachgegangen. Weitere Auskünfte können aus Rücksicht auf die noch andauernden Ermittlungen derzeit nicht erteilt werden. 5. Wann lagen welchen Behörden, insbesondere der Polizei und der Staatsanwaltschaft, welche Informationen zu dem Fall vor? Gab es Gespräche, Bitten oder Anweisungen, nähere Informationen zu dem Vorfall der Öffentlichkeit zeitweise oder ganz vorzuenthalten? Der Sachverhalt wurde der Staatsanwaltschaft durch das LKA 41 in den frühen Abendstunden des 1. Juni 2016 mitgeteilt. Am 2. Juni 2016 informierte der zuständige Dezernent die Pressestelle der Staatsanwaltschaften. Mit der Pressestelle der Polizei ist dann einvernehmlich entschieden worden, dass aus Rücksichtnahme auf die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten, insbesondere der Eltern des verstorbenen Kindes, der Sachverhalt zumindest so lange nicht aktiv in die Öffentlichkeit getragen werden sollte, bis belastbare Erkenntnisse über den genauen Geschehensablauf, etwaige technische Mängel im Supermarkt sowie die genaue Todesursache vorliegen. Diese Erkenntnisse liegen bis heute nicht vor, die getroffene Interessenabwägung ist weiterhin zutreffend. Konkrete Anfragen von Medienvertretern zu diesem Fall wurden jedoch im Rahmen der presserechtlichen Auskunftspflicht durch die Pressestelle beantwortet. 6. Sind dem zuständigen Ordnungsamt Fälle von Stromschlägen an Kunden bekannt gewesen? Siehe Vorbemerkung. Dem Fachamt sind im Übrigen keine früheren Fälle von Stromschlägen bekannt. 7. Ist der Supermarkt in der Vergangenheit negativ auffällig geworden? Der Betrieb ist im Sinne der Antwort zu 6. dem Bezirksamt Harburg nicht negativ aufgefallen . 8. Wann fanden welche Kontrollen durch das zuständige Ordnungsamt in dem oben genannten Supermarkt in Harburg statt? Wann war die letzte Kontrolle? Bitte unter Angabe der genauen Daten. Der Betrieb wurde im Rahmen der Lebensmittelüberwachung routinemäßig zweimal pro Jahr kontrolliert. Drei der sieben seit Anfang 2013 durchgeführten Routinekontrollen führten zu Nachkontrollen. Bei den Nachkontrollen konnte jeweils die Behebung der Mängel festgestellt werden. Nachstehend die Daten: 16.01.2013: Routinekontrolle 04.02.2013: Nachkontrolle Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4901 3 30.08.2013: Routinekontrolle 24.09.2013: Nachkontrolle 06.05.2014: Routinekontrolle 28.05.2014: Nachkontrolle 25.11.2014: Routinekontrolle 11.12.2014: Nachkontrolle 20.04.2015: Routinekontrolle 21.10.2015: Routinekontrolle 03.05.2016: Routinekontrolle 9. Mit welchen Ergebnissen wurden die letzten Kontrollen durch das zuständige Ordnungsamt in dem oben genannten Supermarkt abgeschlossen ? Gab es Mängel oder Auffälligkeiten? Wenn ja, welche? Die letzte Routinekontrolle wurde am 3. Mai 2016 durchgeführt. Die Nachkontrolle zu den dabei festgestellten Mängeln in der Betriebshygiene steht aufgrund der dem Inhaber eingeräumten Frist zur Beseitigung der Mängel noch aus. 10. Wie viele planmäßige Routinekontrollen in Lebensmittelbetrieben waren im 1. Quartal 2016 in den Bezirken erforderlich und wie viele wurden durchgeführt? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Da die Anzahl der planmäßigen Routinekontrollen in Lebensmittelbetrieben nicht quartalsweise erhoben wird, sondern halbjährlich, liegt diese Anzahl nicht vor. 11. Wie waren die Wirkungsgrade in den sieben Bezirken im 1. Quartal 2016 jeweils? Sollten diese Zahlen nicht vorliegen: Warum nicht und wann ist mit einer Veröffentlichung der Zahlen zu rechnen? Siehe Antwort zu 10.