BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4902 21. Wahlperiode 24.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 16.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Hamburger Bürgersteige – Stolperfalle Gehweg? (II) Ein zeitgemäßer Mix aus Autos, Bahnen, Bussen, Fähren, Fahrrädern und Fußgängern ist von entscheidender Bedeutung für die zukünftige Ausgestaltung der Mobilität in Hamburg. Vergleicht man unsere Stadt allerdings mit Städten wie Barcelona, Berlin, Köln, London, München oder Paris fällt vor allem auf, dass ausgerechnet Hamburg den geringsten Anteil an Fußgängern hat. Insbesondere kaputte Gehwege haben in den vergangenen Jahren und bis heute massiv dazu beigetragen, zu verhindern, dass sich mehr Menschen zu Fuß durch Hamburg bewegen. Um das Ausmaß dieser mobilitätsfeindlichen Bedingungen zu erfassen, hatte ich mit Drs. 21/4500 verschiedene Aspekte bezüglich des baulichen Zustands der Gehwege in Hamburg abgefragt. Die Antwortqualität des Senats ließ leider zu wünschen übrig. So lässt sich zwar in der genannten Senatsantwort nachlesen, dass in den vergangenen Jahren 166 Schilder, die auf unebene Gehwege und entsprechende Gefahren hinweisen, aufgestellt wurden. Allerdings umfasst diese Zahl lediglich die Angaben aus drei der sieben Hamburger Bezirke. Auch die Frage nach Unfällen aufgrund kaputter Gehwege wurde nur für vier der sieben Bezirke beantwortet. Diese Antwortpraxis ist insofern unglaubwürdig, als dass bei der Frage nach infolge schadhafter Gehwege gegen die Stadt Hamburg geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Angaben zu allen Bezirken vorgelegt werden konnten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat arbeitet kontinuierlich an einer Optimierung der Verkehrsinfrastruktur für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Dies bilden die vorliegenden Zahlen der Erhebung zur Mobilität in Deutschland (MiD) ab. So lag der Anteil für den Fußverkehr in Hamburg am Modal Split 2002 bei 25 Prozent und 2008 bei 28 Prozent. In München und Berlin waren diese Werte für 2008 vergleichbar hoch. Neue Daten liegen noch nicht vor, da die aktuelle bundesweite Befragung derzeit läuft. Im Rahmen der umfangreichen Straßenbaumaßnahmen werden stets Verbesserungsmöglichkeiten auch für den Fußgängerverkehr geprüft und umgesetzt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority (HPA) wie folgt: 1. Warum werden auf die Fragen 1. (nach Hinweisschildern zu unebenen Gehwegen) und 4. (nach den Sanierungsplanungen für diese unebenen Gehwege) der Drs. 21/4500 in Anlage 1 lediglich Angaben zu den Bezirken Bergedorf, Eimsbüttel und Wandsbek gemacht? Drucksache 21/4902 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Lagen/liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde und/oder den jeweiligen Bezirksämtern wirklich keine Daten für die Bezirke Altona, Harburg, Mitte und Nord zur Beantwortung der Fragen 1. und 4. aus Drs. 21/4500 vor? Wenn ja, worin liegt der unterschiedliche Datenbestand genau begründet ? Wenn nein, bitte die entsprechenden, bislang fehlenden Daten im Sinne der Fragen 1. und 4. aus Drs. 21/4500 beigefügen. Diese Daten werden statistisch nicht regelhaft erfasst. Die gemeldeten Daten der Bezirksämter Bergedorf, Eimsbüttel und Wandsbek sind in der Drs. 21/4500 dargestellt . In den Bezirksämtern Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord und Harburg wurden keine Schilder aufgestellt. Im Bezirk Altona werden im Zuge der Begehung durch die Wegeaufsicht Gehwegbereiche grundsätzlich unmittelbar nach Feststellung von gravierenden Unebenheiten mit einem entsprechenden Hinweis beschildert. Die Hinweisschilder bleiben eingerichtet bis zur schnellstmöglichen Erledigung der erforderlichen Unterhaltungsarbeiten. Über die genaue Anzahl von Hinweisschildern besteht beim Bezirksamt Altona keine Statistik. Bei der HPA sind für den Bereich der Gehwege derzeit keine Gefahrenschilder montiert . 3. Warum werden auf die Frage 2. (nach Unfällen aufgrund unebener und kaputter Gehwege) der Drs. 21/4500 in Anlage 2 lediglich Angaben zu den Bezirken Bergedorf, Eimsbüttel, Harburg und Mitte gemacht? 4. Lagen/liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde und/oder den jeweiligen Bezirksämtern wirklich keine Daten für die Bezirke Altona, Nord und Wandsbek zur Beantwortung der Frage 2. aus Drs. 21/4500 vor? Wenn ja, worin liegt der unterschiedliche Datenbestand genau begründet ? Wenn nein, bitte die entsprechenden, bislang fehlenden Daten im Sinne der Frage 2. aus Drs. 21/4500 beigefügen. Diese Daten werden statistisch nicht regelhaft erfasst. Die gemeldeten Daten der Bezirksämter Bergedorf, Eimsbüttel und Wandsbek sind in der Drs. 21/4500 dargestellt . Dem Bezirksamt Altona ist nicht bekannt, zu wie vielen Unfällen es seit dem Jahr 2011 im Bezirk gekommen ist, da eine entsprechende Meldepflicht nicht besteht und eine amtliche Statistik darüber nicht geführt wird. In den Bezirksämtern Hamburg-Nord und Wandsbek liegen zur Zahl von Unfällen keine Erkenntnisse vor. Der HPA sind keine Unfälle aufgrund von Oberflächenschäden bekannt. Die erfragten Daten werden bei der Polizei nicht erhoben. 5. Wurde das in Drs. 21/4500 erwähnte Pilotprojekt digitale Straßenkontrolle bereits evaluiert? Wenn ja, mit welchen konkreten Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht und zu wann ist eine Evaluation gegebenenfalls geplant? Eine Evaluierung wird voraussichtlich Ende des Jahres 2016 erfolgen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4902 3 6. Welche Kosten sind bislang für das Pilotprojekt digitale Straßenkontrolle angefallen und wer hat diese Kosten zu welchen Anteilen getragen? Die Kosten wurden durch das Bezirksamt Hamburg-Nord/Informationstechnik-Angelegenheiten der Bezirksverwaltungen (N/ITB) getragen. Es sind Gesamtkosten von circa 25.000 Euro entstanden. 7. Zu wann soll das Pilotprojekt digitale Straßenkontrolle auf die übrigen Bezirke übertragen werden? Die europaweite Ausschreibung läuft mit Federführung N/ITB. Geplant ist die Einführung im Jahr 2017. 8. Laut Drs. 21/4500 waren die Überlegungen der zuständigen Behörde hinsichtlich des im rot-grünen Koalitionsvertrag angekündigten umfassenden Konzepts zur Schulwegsicherung im Mai 2016 noch nicht abgeschlossen . Dies erscheint durchaus nachvollziehbar. Dass der Senat aber die Antwort verweigert, zu wann das Konzept vorgelegt wird, kommt einer Missachtung des Fragerechts der Abgeordneten gleich. Wird der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde in der laufenden Wahlperiode das angekündigte umfassende Konzept zur Schulwegsicherung vorlegen? Wenn ja, zu wann ist dies nach aktuellem Stand geplant? Wenn nein, warum nicht? Die Entwicklung und Vorlage eines neuen umfassenden Konzepts zur Schulwegsicherung in der laufenden Legislaturperiode ist von Ergebnissen eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens des Bundes zur Änderung des Straßenverkehrsrechts abhängig. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat den Ländern und Verbänden im Februar 2016 den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zugesandt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die vorgesehenen Neuregelungen sollen unter anderem die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten , Schulen, Alten- und Pflegeheimen auch auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen erleichtern. Der konkrete Nachweis einer besonderen Gefahrenlage soll entfallen. Die StVO-Novelle sieht außerdem vor, dass Kinder, die auf dem Gehweg Rad fahren dürfen, dabei auch von einem Erwachsenen mit dem Rad begleitet werden dürfen. Für die Einführung dieser Regelung hat sich Hamburg auf der Grundlage des Koalitionsvertrags erfolgreich eingesetzt. Anlässlich der Verkehrsministerkonferenz im April 2016 hat das BMVI mitgeteilt, dass derzeit die eingegangenen Stellungnahmen zum versandten Verordnungsentwurf ausgewertet werden. Darüber hinaus werde gleichzeitig die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) hinsichtlich der Neuregelungen überarbeitet, um ein bundeseinheitliches Verwaltungshandeln der Straßenverkehrsbehörden zu gewährleisten. Insofern sei mit einem Inkrafttreten der Novelle erst in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen. Für die Entwicklung eines neuen umfassenden Konzepts zur Schulwegsicherung ist es notwendig, den neuen bundesgesetzlichen Rechtsrahmen zu kennen und zu berücksichtigen. Insofern muss die genaue Ausgestaltung der novellierten Bestimmungen von StVO und VwV-StVO abgewartet werden. Erst mit dem Inkrafttreten der geänderten straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen in der zweiten Jahreshälfte wird eine valide Grundlage für die Entwicklung eines neuen umfassenden Konzepts zur Schulwegsicherung geschaffen, das an die in der Drs. 20/8997 dargestellten bisherigen Maßnahmen zur Schulwegsicherung anknüpfen wird.