BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4904 21. Wahlperiode 24.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 16.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Nach Bergedorf und Harburg nun auch Schnelsen – Erneute Schießerei auf Hamburgs Straßen Nach den tödlichen Schüssen auf einen Radfahrer in Neuallermöhe und einen Autofahrer in Harburg kam es in der Nacht zum 16. Juni 2016 erneut zu einer Schießerei mitten in Hamburgs Wohnvierteln. Dieses Mal wurden drei Personen in Schnelsen durch Schüsse verletzt. Medienberichten zufolge soll es sich um eine Auseinandersetzung im Rocker-Milieu handeln. Nachdem es im vergangenen Winter zu erheblichen Konflikten zwischen verfeindeten Rocker-Banden kam, setzte die Polizei Anfang Januar die Soko „Rocker “ ein, die nach einer Reihe von Ermittlungserfolgen im April verkleinert wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie stellt sich der Sachverhalt nach den derzeitigen Ermittlungen im Einzelnen dar? Nach bisherigen Erkenntnissen gab ein maskierter Täter Schüsse auf eine 21-jährige Geschädigte ab, die sich an einer geöffneten Terrassentür aufhielt. Dann schoss der Täter auf den in der Wohnung aufhältigen 25-jährigen Lebensgefährten. Beide Geschädigte erlitten schwere, die 21-jährige Geschädigte zunächst lebensgefährliche Verletzungen. Beide Personen wurden stationär im Krankenhaus aufgenommen. Die 21-jährige Geschädigte ist zwischenzeitlich außer Lebensgefahr. Ein 28-jähriger Mann, der sich ebenfalls in der Wohnung aufhielt, erlitt einen Schock. Der Täter flüchtete aus der Wohnung in unbekannte Richtung. Eine unmittelbar nach der Tat eingeleitete Fahndung führte nicht zur Festnahme des Täters. Die Hintergründe der Tat sind noch nicht bekannt. 2. Welche Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden über den Hintergrund der Tat vor? Die Ermittlungen der SoKo 155 „Rocker“ dauern an. Die Darlegung von Erkenntnissen ist aus ermittlungstaktischen Gründen nicht möglich. Um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden, sieht der Senat derzeit von weiteren Angaben ab. 3. Welche Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden über den beziehungsweise die mutmaßlichen Täter und die Opfer vor? Bitte Art der Verletzungen, Alter und Nationalität angeben. a. Waren der beziehungsweise die mutmaßlichen Täter der Polizei bereits bekannt? Falls ja, mit welchen Delikten oder in welchen Zusammenhängen waren sie gegebenenfalls wann aufgefallen? Drucksache 21/4904 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Gehören die mutmaßlichen Täter dem Rockermilieu an? Falls ja, welcher Gruppierung? c. Waren die Opfer der Polizei bereits bekannt? Falls ja, mit welchen Delikten oder in welchen Zusammenhängen waren sie gegebenenfalls wann aufgefallen? Die 21-jährige Geschädigte ist deutsche Staatsangehörige. Der 25-jährige Geschädigte verfügt über die deutsche und afghanische Staatsangehörigkeit. Der 28-jährige Geschädigte ist griechischer Staatsangehöriger. Darüber hinaus steht das Persönlichkeitsrecht einer Darstellung der polizeilichen Erkenntnisse zu Opfern entgegen. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 2. d. Gehören die Opfer dem Rockermilieu an? Falls ja, welcher Gruppierung? Bei dem 25-jährigen Geschädigten handelt es sich um einen ehemaligen Vizepräsidenten der „Mongols MC Hamburg“. Über eine Mitgliedschaft der 21-jährigen Geschädigten und des 28-jährigen Geschädigten liegen der Polizei keine Erkenntnisse vor. 4. Wie viele Polizeibeamte waren im Rahmen des Einsatzes vor Ort und welche Maßnahmen wurden ergriffen? Im Rahmen des Einsatzes wurden unmittelbar nach Tatbegehung über 90 Polizeibeamte eingesetzt. Die eingesetzten Kräfte waren unter anderem mit der Erstversorgung , Begleitung und Bewachung der Verletzten, Absperrmaßnahmen am Tatort, der Durchführung von Fahndungsmaßnahmen, Spurensicherung und Befragung von Zeugen beauftragt. 5. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Personen aufgrund welcher Tatvorwürfe/Straftatbestände wurden jeweils eingeleitet? Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ein Verfahren wegen versuchten Mordes in zwei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. 6. Aus wie vielen Beamten besteht die Soko „Rocker“ aktuell? Die SoKo „Rocker“ verfügte zeitweise über eine Stärke von bis zu 60 Beamten. Nach dem Abschluss einiger Verfahren konnte die Anzahl der eingesetzten Beamten auf derzeit 23 Beamte reduziert werden. Sie ist variabel und orientiert sich lageangepasst an den Erfordernissen der kriminalpolizeilichen Ermittlungsarbeit.