BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4905 21. Wahlperiode 24.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 16.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Kultiviert der Senat den Stillstand im Oberhafenquartier? Mit der Überarbeitung des HafenCity Masterplans im Jahr 2010 wurde für das Oberhafenquartier die Grundsatzentscheidung gefasst, die weitere Entwicklung mit dem Schwerpunkt der kreativwirtschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Nutzung voranzutreiben und dabei die Nachnutzung des vorhandenen Gebäudebestandes als Ausgangspunkt zu nehmen. Die tatsächliche Entwicklung läuft jedoch anscheinend gegen diesen Plan. Trotz eines internationalen Symposiums auf Kampnagel (2011), Interessenbekundungsverfahren (2012 – 2015) und interessierten Stiftungen und Investoren (2011 – 2016) sowie bewilligten Mitteln des Bundes zum Ausbau der Hallen (2014) sind die Hallen bis heute weder instand gesetzt noch vollständig durch kreative Nutzungen belegt. Im Gegenteil, aktuell wird erwogen, verschiedene Hallenabschnitte abzubrechen ; und auch das Bahndach zwischen den beiden größten Hallenabschnitten muss rückgebaut werden. Bauanträge für die Hallen ziehen sich in die Länge, die Förderung von Eigendynamiken in der Entwicklung des Quartiers wird unterbunden, zum Beispiel die Anbringung von Briefkästen, einer Beschilderung des Geländes, Aufstellung von Mülltonnen oder die Bespielung einer Webseite www.oberhafen.de. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Vermietungen an kultur- und kreativwirtschaftliche Nutzer? Für wie viele der Flächen des gesamten Oberhafens existieren unterschriebene Mietverträge? Bitte mit Quadratmeteranzahl einzeln auflisten. Siehe Anlage. 2. Seit wann war dem Senat bekannt, dass die Bahngleise auf dem Gelände rückgebaut werden müssen und eine Entwidmung des Bahngeländes stattfinden muss? Die Regelung zum Rückbau der Gleise und der Entwidmung des Bahngeländes wurde zwischen der Deutschen Bahn (DB) und der Freien und Hansestadt Hamburg im Grundstückskaufvertrag von 2003 getroffen. Der Vertrag beinhaltet unter anderem das Recht der DB, die gesamten Gleisanlagen bis November 2013 weiternutzen zu können sowie die Verpflichtung der DB, anschließend die Gleisanlagen zurückbauen. 3. Wann wurde das zweite Interessenbekundungsverfahren (Juryverfahren) begonnen und abgeschlossen? Welche der von der Jury ausgewählten Projekte sind jetzt in der Umsetzung? Welche Projekte konnten/können Drucksache 21/4905 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 keine Realisierung erfahren? Aus welchen Gründen? Welche Projekte haben aufgrund der langen Wartezeit ihre Interessenbekundung eingestellt ? Die Ausschreibung zum zweiten Interessensbekundungsverfahren wurde am 20. September 2013 veröffentlicht und endete mit der Einreichungsfrist am 13. Dezember 2013. Von den eingereichten Bewerbungen für Kreativflächen wurden 19 Projekte von der Jury für weitere Gespräche empfohlen. In den folgenden Einzelgesprächen der HafenCity Hamburg GmbH (HCH) und der Hamburg Kreativ Gesellschaft mbH (HKG) mit den empfohlenen Projekten wurden weitere Details der Konzepte – inhaltliche Ausgestaltung, Wirtschaftlichkeit, bauliche Anforderung, zeitliche Perspektive – diskutiert. Im Zuge dieser Gespräche sind von 19 Projekten bis heute noch neun im Verfahren. Die übrigen zehn Projekte wurden aufgrund von Schwierigkeiten im Bereich der baulichen Umsetzung oder der Wirtschaftlichkeit der Konzepte nicht weiterverfolgt. In fünf Fällen wurden die Bewerbungen von den Projekteinreichern selbst zurückgezogen. Nach Kenntnis der HKG hat keines der eingereichten und für weitere Gespräche empfohlenen Projekte den Prozess aufgrund der Dauer des Verfahrens verlassen. Mit den neun aktuell noch im Verfahren verbliebenen Bewerbern werden derzeit die Mietverträge vorbereitet und der Einzug für Anfang 2017 avisiert. 4. Welche Aktivitäten hat der Senat unternommen, um Investoren und/oder Fördermittel für den Ausbau der baufälligen Hallen zu gewinnen? Für die Sanierung der Hallen ist die Einbeziehung von Investoren nicht vorgesehen. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. 5. Warum wird dem Senat erst sechs Jahre nach Überarbeitung des Masterplans HafenCity bekannt, dass einzelne Hallenabschnitte baufällig sind und abgebrochen werden müssen? Die Überarbeitung des Masterplans HafenCity erfolgte im Jahr 2010. Das Instandsetzungserfordernis der Gebäude für kreative Nutzungen ist dem Senat seit der Erstellung des Gutachtens „Kreative Milieus und offene Räume“ bekannt. Dieses Gutachten wurde im Auftrag der ehemaligen Behörde für Stadtentwicklung für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) erarbeitet und ebenfalls im Jahr 2010 veröffentlicht. 6. Warum muss das Bahnhofdach abgerissen werden? Warum kommt man erst jetzt zu dieser Erkenntnis? Für die Umnutzung der ursprünglich für Lageraktivitäten genutzten Hallenflächen müssen neue Nutzungsgenehmigungen beantragt werden. Hierfür sind umfangreiche Umbaumaßnahmen erforderlich, insbesondere auch für den Brandschutz. Im Laufe des Planungsprozesses wurde festgestellt, dass der Erhalt der Gleisüberdachung mit dem Ziel, günstige Arbeitsplätze für die Kreativwirtschaft anzubieten, nicht vereinbar ist. 7. Warum ist ein Erhalt von Halle 3 nicht möglich beziehungsweise unter welchen Umständen wäre er möglich? Die Planungen zu Halle 3 sind nicht abgeschlossen. 8. Wann werden die Baumaßnahmen der HafenCity Hamburg GmbH zur Ertüchtigung der Hallen umgesetzt? Teile der Baumaßnahmen sind bereits erfolgt, die auch für die Bestandsnutzungen relevant sind (Sielbau, Umstellung der Wärmeversorgung). Die Umstellung der Stromversorgung und der Rückbau von schadstoffbelasteten Ausbauten laufen. Der Beginn der Hauptmaßnahme ist für August 2016 geplant. 9. Wie und wann werden die 600.000 Euro Bundesmittel im Oberhafen für die Ertüchtigung der Infrastruktur eingesetzt? Und warum wurden diese Mittel bisher nicht eingesetzt? Der Prozess der Transformation des Oberhafens sieht vor, dass bauliche Maßnahmen erst vorgenommen werden, wenn die Bedürfnisse möglicher Nutzer erkennbar sind. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4905 3 10. Ist eine Außenbespielung der Open-Air-Flächen durch Veranstalter möglich ? Wenn nein: warum nicht? Wenn ja: unter welchen Umständen? In den vergangenen Jahren hat eine Reihe von Open-Air-Veranstaltungen im Oberhafen stattgefunden (ADC-Festival, Sommerfest der HKG, Basare der Hanseatischen Materialverwaltung, Märkte des Oberhafen e.V. et cetera). Die Veranstaltungen unterliegen den geltenden Bestimmungen und müssen entsprechend beantragt und genehmigt werden. Dies ist aufgrund der Rahmenbedingungen (starke Unebenheiten durch die Entfernung der Gleise, Kfz-Verkehr, zum Teil ungesicherter Bahnverkehr, schwierige Rettungswegesituation, Lärmproblematik et cetera) sehr anspruchsvoll. Durch den Beginn der Maßnahmen zur Sanierung der Hallen 2 und 4 ab August 2016 wird es im Sommer 2016 nicht möglich sein, Open-Air-Veranstaltungen durchzuführen . 11. Gibt es eine Befristung der kreativwirtschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Nutzung des Oberhafens? Wenn ja: Wie lange gilt diese? Die Refinanzierung der Investitionen im Oberhafen ist auf 20 Jahre berechnet, diese Laufzeit entspricht auch der Einschätzung der verbleibenden Lebensdauer der einfachen Hallenstrukturen. Die Perspektive des Oberhafenquartiers über diese Laufzeit hinaus kann zurzeit nicht eingeschätzt werden. Drucksache 21/4905 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Mieterbestandsliste Stockmeyerstraße Stichtag 17.06.2016 Kreativwirtschaftliche Nutzungen sonst. Nutzungen (Gastronomie, Enercity) Gebäude Fläche m2 Oberhafenquartier (OH) Zollamtsgebäude (271) 1. OG Büros hinten 9-11 145,00 OH Zollamtsgebäude (271) 1. Obergeschoss (OG) Büro 7 vorne links 16,89 OH Zollamtsgebäude (271) 1. OG Büro 6 vorne links 16,89 OH Zollamtsgebäude (271) 1. OG Büro 5 vorne links 16,89 OH Zollamtsgebäude (271) 1. OG Büro 4 vorne links 16,89 OH Zollamtsgebäude (271) 1. OG. Büro 8 vorne links 25,90 OH Zollamtsgebäude (271) 1. OG Büro 3 vorne links 16,89 OH Zollamtsgebäude (271) 1. OG Büro 1 vorne links 24,77 OH Zollamtsgebäude (271) 1 .OG Büro 2 vorne links 16,89 OH Zollamtsgebäude (271) Büro v.l. Erdgeschoss (EG) 219,00 OH Zollamtsgebäude (271) Büro hinten EG 23,00 OH Zollamtsgebäude (271) EG hinten-rechts 33,00 OH Halle 4 Enercity (273) Lager/Hallen vorne 900,00 OH Mittelbau Halle 4 (269) 1. OG Büro links 64,00 OH Mittelbau Halle 4 (269) 1. OG Büro mitte und rechts 266,00 OH Mittelbau Halle 4 (269) 2. OG Büro mitte 73,00 OH Mittelbau Halle 4 (269) 2. OG Büro rechts 129,00 OH Mittelbau Halle 4 (269) Büro EG 303,00 OH Halle 4.1 (268) Lager/Hallen 460,00 OH Halle 4.2 (270) Lager/Hallen vorne 693,00 OH Halle 4.4 (275) Lager/Hallen vorne 522,00 OH Halle 4.4 (275) Lager/Hallen rechts 310,99 OH Kopfgebäude (277) Lager/Hallen EG +1. OG 1.070,00 OH Kopfgebäude (277) 1. OG Büro 10 19,91 OH Kopfgebäude (277) 1. OG Büro 1 vorne rechts 56,23 OH Kopfgebäude (277) 1. OG Büro 2+3 78,48 OH Kopfgebäude (277) 1. OG Büro 22,26 OH Kopfgebäude (277) 1. OG Büro 7 vorne rechts 21,08 OH Kopfgebäude (277) 1. OG Büro 9+11 48,03 OH Halle 3.2 (282) Lager/Hallen vorne 600,00 OH Halle 3.2 (282) Lager/Hallen mitte-rechts 355,00 OH Halle 3.2 (282) Lager/Hallen mitte 292,00 OH Halle 3.2 (282) Lager/Hallen mitte-rechts 346,00 OH Halle 3.2 (282) Lager/Hallen mitte 416,00 OH Alte Bahnmeisterei (283) Lager/Hallen beheitzt 368,00 OH Alte Bahnmeisterei (283) Lager/Hallen vorne unbeheizt 1.267,00 Summe 9.252,99 davon kreativwirtschaftliche Nutzungen 7874,44 Desweiteren besteht ein Mietvertrag mit Stromnetz Hamburg für das Umspannwerk über 1076 m² Grundstücksfläche.