BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4919 21. Wahlperiode 24.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 17.06.16 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende April 2016? (II) Wir fragen den Senat: Laut BAMF wurden im April 2016 15.941 Asylbewerber und im Mai 16.281 registriert, was laut Königsteiner Schlüssel für Hamburg eine Zuweisung von 399 beziehungsweise 407 Personen bedeutet hätte. Tatsächlich wurden Hamburg allerdings 567 beziehungsweise 545 Flüchtlinge zugewiesen. Wie erklärt der Senat diese Differenz? Die monatlich von der Behörde veröffentlichte Zahl der in Hamburg verbleibenden schutzsuchenden Personen ist nicht mit der Zahl der im selben Monat ergangenen EASY-Zuweisungen identisch. Sie enthält neben Asylerstantragstellern auch andere Personengruppen, die außerhalb des EASY-Systems in Hamburg verbleiben. Dazu zählen neben den Folgeantragstellern (siehe Drs. 21/3660) auch Personen, die keinen Asylantrag stellen, sondern die Erteilung einer Duldung beantragen. Diese Personen werden im System VIA (Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer gemäß § 15a Aufenthaltsgesetz) erfasst. Im April 2016 waren von den 567 zugewiesenen Personen 435 Asylerst- oder Folgeantragsteller und 132 sogenannte Duldungsantragsteller. Im Mai 2016 waren es 364 Asylerst- und Folgeantragsteller und 181 Duldungsantragsteller . Im Übrigen siehe Drs. 21/3660.