BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/492 21. Wahlperiode 19.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 13.05.15 und Antwort des Senats Betr.: HSH Nordbank, zweite Nautilus-Transaktion (2) Der Senat beantwortete meine Schriftliche Kleine Anfrage mit dem Hinweis auf „Gegenstände des operativen Geschäfts“ nur teilweise. Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich hier nach unseren Berechnungen um ein Geschäftspaket in einem Ursprungsvolumen von über 1 Milliarde Euro handelt . Diese Engagements sind seit Jahren notleidend aber unabhängig von der Finanzkrise, die die erste große Existenzkrise der HSH im Jahre 2007/2008 verursacht hat. Daher sind diese riesigen Fehlinvestitionen nur am Rande des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses behandelt worden. Verluste im Bereich von dreistelligen Millionenbeträgen unter Federführung der Freien und Hansestadt müssen sehr wohl aufgeklärt werden. Zusätzlich befürchte ich, dass diese Aktion kaum die notleidenden Kredite sichert beziehungsweise verringert, sondern sie nur darauf orientiert ist, gebundenes Eigenkapital zu entlasten. Dabei dürften aber die Risiken für die Bank (und damit die Stadt) für die Zukunft wachsen zugunsten einer kurzfristigen Eigenkapitalentlastung. Daher habe ich noch ergänzende Nachfragen zu den Antworten des Senats in Drs. 21/352. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der HSH Nordbank (HSH) wie folgt: 1. Wie hoch ist das von der HSH vorfinanzierte Eigenkapital aus den Ursprungsfinanzierungen? 2. Wird dieses „vorfinanzierte Eigenkapital“ von Dritten beglichen oder muss die Bank diese Position zu ihren eigenen Lasten ausbuchen? 3. Welche beiden Banken gehören dem Bankenkonsortium an, die den Erstrang bis 60 Prozent des Marktwertes finanzieren wollen? Bei den erfragten Informationen handelt es sich um Gegenstände des operativen Geschäfts, das der Vorstand in eigener Verantwortung führt. Weitergehende Auskünfte hat die Bank nicht erteilt, da es sich bei den erfragten Einzelheiten um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 93 Absatz 1 Satz 3 Aktiengesetz handele. Im Übrigen siehe Drs. 21/352. 4. Wird die HSH Nordbank diesen Banken gegenüber in eine Art Garantie oder Bürgschaft gehen? Nein. Drucksache 21/492 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie hoch wird das von der HSH Nordbank in Aussicht gestellte nachrangige Darlehen zur Finanzierungsdarstellung sein? Die HSH hat hierzu mitgeteilt, dass sie mit einem Nachrangdarlehen in dreistelliger Millionen-Dollar-Höhe an der neuen Struktur beteiligt bleibe und sie sich hierdurch die Möglichkeit erhalte, an einer möglichen Markterholung zu partizipieren und entstandene Verluste aufzuholen. 6. Wie alt sind die 14 Schiffe aus der zweiten Nautilus-Transaktion II genau? Bitte einzeln aufführen! 7. Gibt es darunter Schiffe, die faktisch „Neubauten“ sind? Die Schiffe (Anzahl) weisen die Baujahre 2007 (1), 2009 (1), 2010 (3), 2011 (6), 2012 (2) und 2014 (1) auf. 8. Es wird immer von „Marktwert“ gesprochen. Wie definiert die Bank diesen „Marktwert“? Handelt es sich um den entsprechenden „Schrottwert“? Falls nein, mit wie viel Prozent vom damaligen Ursprungswert beziehungsweise Kaufpreis wird dieser „Marktwert“ kalkuliert? Als Marktwert bezeichnet die HSH den aktuellen charterfreien Wert eines Schiffes, zu dem es zum Bewertungsstichtag gehandelt werden kann. Der Wert ist nicht abhängig vom Kaufpreis, sondern ergibt sich aus der Marktlage.