BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4920 21. Wahlperiode 24.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 17.06.16 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende Mai 2016? (II) Leider hat der Senat in Drs. 21/4734 erneut Fragen nicht beantworten können . Das verwundert, denn obwohl die Zugangszahlen bei den Flüchtlingen massiv zurückgegangen sind, gleichzeitig bei den Behörden das Personal aufgestockt wurde, braucht die Ermittlung der nachgefragten Zahlen jetzt länger als in Zeiten, als die Ausgangslage prekär war. Wir fragen den Senat: Die Statistik des Ausländerzentralregisters (AZR) wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge monatlich erstellt und der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt. Die zuständige Behörde erstellt die Statistik weder selbst noch hat sie Einfluss auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Daten können auch nicht auf andere Weise selbstständig erhoben werden. Somit haben weder die zuständige Behörde noch die „Zugangszahlen nach Hamburg“ Einfluss auf den Veröffentlichungszeitpunkt. Die Daten werden regelhaft zur Mitte des Folgemonats veröffentlicht. Im Übrigen siehe Drs. 21/4270. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status gab es mit Stand Ende Mai 2016 in Hamburg ? Bitte auch die Herkunftsländer der ausreisepflichtigen Flüchtlinge mit und ohne Duldung darstellen. Bei wie vielen davon besteht Unterbringungsbedarf ? Die statistischen Angaben ergeben sich aus den folgenden Übersichten: GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 18.545 nach § 22 Satz 1 AufenthG 34 nach § 22 Satz 2 AufenthG 81 nach § 23 Abs. 1 AufenthG 1.697 nach § 23 Abs. 2 AufenthG 484 nach § 23a AufenthG 167 nach § 24 AufenthG 3 nach § 25 Abs. 1 AufenthG 249 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) 6.651 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) 535 nach § 25 Abs. 3 AufenthG 3.028 nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 999 Drucksache 21/4920 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 18.545 nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG 566 nach § 25 Abs. 5 AufenthG 3.875 nach § 25 Absatz 4b AufenthG 2 nach § 25a Abs. 1 AufenthG 145 nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 17 nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 12 Niederlassungserlaubnis 7.550 nach § 26 Abs. 3 AufenthG 3.661 nach § 26 Abs. 4 AufenthG 3.889 Aufenthaltsgestattung 14.140 Aussetzung der Abschiebung (Duldung) 5.387 Summe der Flüchtlinge 45.622 Die Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 5.216 Syrien 4.690 Iran 1.083 Eritrea 658 Irak 611 Serbien 587 Ghana 493 Russische Föderation 488 Türkei 418 Montenegro 309 Die Personen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 2.063 Iran 1.379 Türkei 766 Bosnien und Herzegowina 473 Serbien 305 Togo 258 Irak 232 Kosovo 230 Russische Föderation 179 Mazedonien 129 Die Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 4.984 Syrien 2.970 Irak 1.882 Iran 827 Eritrea 668 Russische Föderation 486 Albanien 468 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4920 3 Herkunftsland Zahl der Personen Somalia 320 Ägypten 194 Mazedonien 149 Die ausreisepflichtigen Personen, die eine Duldung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 572 Serbien 393 Syrien 335 Ägypten 324 Montenegro 313 Russische Föderation 296 Ghana 277 Kosovo 259 Mazedonien 253 Albanien 204 Die als ausreisepflichtig erfassten Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Duldung sind, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Türkei 133 Mazedonien 115 Polen1 108 Albanien 104 Serbien 99 Afghanistan 59 Iran 58 Ghana 57 Kosovo 40 Russische Föderation 37 Quelle: Ausländerzentralregister (AZR), Stand: 31.05.2016 Die Statistik des AZR differenziert nicht nach etwaigem Unterbringungsbedarf. Zum Unterbringungsbedarf am 31. Mai 2016 siehe die Angaben zu den Belegungszahlen Drs. 21/4734. Zur Ermittlung des Unterbringungsbedarfs siehe Drs. 21/3073. Darüber hinaus siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele der Flüchtlinge sind mit Stand Ende Mai 2016 minderjährig, wie viele erwachsene Frauen, wie viele erwachsene Männer? Dem AZR können nur Angaben zum Geschlecht oder zum Alter unabhängig voneinander entnommen werden. Eine Korrelation („volljährige weibliche beziehungsweise männliche Personen“) ist anhand der vorliegenden AZR-Daten nicht möglich. 1 Im AZR noch enthalten, vor dem Hintergrund des EU-Beitritts Polens werden diese Zahlen noch zu bereinigen sein. Drucksache 21/4920 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die ermittelbaren Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsrecht Geschlecht Altersgruppe männlich weiblich unbekannt minderjährig volljährig k.A. Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 11.078 7.435 32 4.046 14.498 1 Niederlassungserlaubnis 4.599 2.949 2 484 7.066 - Aufenthaltsgestattung 9.558 4.551 31 4.479 9.660 1 Duldung 3.660 1.709 18 2.124 3.263 - (Quelle: AZR, Stand: 31.05.2016) Darüber hinaus siehe Vorbemerkung.