BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4921 21. Wahlperiode 24.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 17.06.16 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende April 2016? (III) Leider hat der Senat in Drs. 21/4293 erneut Fragen nicht beantworten können . Das verwundert, denn obwohl die Zugangszahlen bei den Flüchtlingen massiv zurückgegangen sind, gleichzeitig bei den Behörden das Personal aufgestockt wurde, braucht die Ermittlung der nachgefragten Zahlen jetzt länger als in Zeiten, als die Ausgangslage prekär war. Wir fragen den Senat: 1. Wieso liegen die Zahlen jetzt im zweiten Monat infolge später vor als in den meisten Vormonaten? Die Statistik des Ausländerzentralregisters (AZR) wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge monatlich erstellt und der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt. Die zuständige Behörde erstellt die Statistik weder selbst noch hat sie Einfluss auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Daten können auch nicht auf andere Weise selbstständig erhoben werden. Somit haben weder die zuständige Behörde noch die „Zugangszahlen nach Hamburg“ Einfluss auf den Veröffentlichungszeitpunkt. Die Daten werden regelhaft zur Mitte des Folgemonats veröffentlicht. Im Übrigen siehe Drs. 21/4270. 2. Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status gab es mit Stand Ende April 2016 in Hamburg ? Bitte auch die Herkunftsländer der ausreisepflichtigen Flüchtlinge mit und ohne Duldung darstellen. Bei wie vielen davon besteht Unterbringungsbedarf ? Die statistischen Angaben ergeben sich aus den folgenden Übersichten: GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 18.158 nach § 22 Satz 1 AufenthG 34 nach § 22 Satz 2 AufenthG 82 nach § 23 Abs. 1 AufenthG 1.712 nach § 23 Abs. 2 AufenthG 481 nach § 23a AufenthG 165 nach § 24 AufenthG 3 nach § 25 Abs. 1 AufenthG 256 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) 6.161 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) 513 nach § 25 Abs. 3 AufenthG 3.052 Drucksache 21/4921 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 18.158 nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 992 nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG 564 nach § 25 Abs. 5 AufenthG 3.972 nach § 25 Absatz 4b AufenthG 2 nach § 25a Abs. 1 AufenthG 140 nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 17 nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 12 Niederlassungserlaubnis 7.532 nach § 26 Abs. 3 AufenthG 3.643 nach § 26 Abs. 4 AufenthG 3.889 Aufenthaltsgestattung 13.296 Aussetzung der Abschiebung (Duldung) 5.423 Summe der Flüchtlinge 44.409 Die Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 5.358 Syrien 4.341 Iran 1.078 Irak 580 Serbien 578 Eritrea 535 Ghana 505 Russische Föderation 487 Türkei 416 Montenegro 295 Die Personen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 2.038 Iran 1.225 Türkei 767 Bosnien und Herzegowina 473 Serbien 305 Togo 259 Irak 232 Kosovo 228 Russische Föderation 178 Mazedonien 130 Die Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 4.593 Syrien 2.660 Irak 1.589 Eritrea 710 Albanien 566 Iran 765 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4921 3 Herkunftsland Zahl der Personen Russische Föderation 480 Somalia 322 Mazedonien 192 Serbien 186 Die ausreisepflichtigen Personen, die eine Duldung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 571 Serbien 396 Syrien 340 Montenegro 313 Ägypten 316 Russische Föderation 298 Kosovo 286 Ghana 271 Mazedonien 246 Albanien 224 Die als ausreisepflichtig erfassten Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Duldung sind, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Serbien 149 Türkei 160 Polen1 133 Albanien 135 Mazedonien 136 Ghana 75 Iran 69 Kosovo 53 Afghanistan 65 Bosnien und Herzegowina 47 Quelle: Ausländerzentralregister (AZR), Stand: 30.04.2016 Die Statistik des AZR differenziert nicht nach etwaigem Unterbringungsbedarf. Zum Unterbringungsbedarf am 30. April 2016 siehe die Angaben zu den Belegungszahlen in Drs. 21/4293. Zur Ermittlung des Unterbringungsbedarfs siehe Drs. 21/3073. 3. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern stellten im April 2016 in Hamburg einen Asylantrag? Herkunftsstaaten Hamburg April 2016 ASYLANTRÄGE insgesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge Albanien 18 14 4 Bosnien und Herzegowina 2 2 0 Mazedonien 12 12 0 Kosovo 13 4 9 1 Im AZR noch enthalten, vor dem Hintergrund des EU-Beitritts Polens werden diese Zahlen noch zu bereinigen sein. Drucksache 21/4921 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Herkunftsstaaten Hamburg April 2016 ASYLANTRÄGE insgesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge Russische Föderation 58 49 9 Türkei 5 0 5 Ukraine 2 2 0 Serbien 16 13 3 Europa 126 96 30 Algerien 1 0 1 Eritrea 124 123 1 Marokko 1 1 0 Sierra Leone 1 0 1 Somalia 12 12 0 Togo 1 1 0 Ägypten 3 3 0 Afrika 143 140 3 Armenien 4 3 1 Afghanistan 509 504 5 Aserbaidschan 2 2 0 Vietnam 4 4 0 Irak 468 465 3 Iran, Islamische Republik 96 95 1 Jordanien 1 1 0 Libanon 1 1 0 Syrien, Arabische Republik 695 690 5 sonst. asiat. Staatsangeh. 47 47 0 Asien 1.827 1.812 15 Staatenlos 3 3 0 Ungeklärt 2 2 0 Ohne Angabe 1 1 0 Unbekannt 6 6 0 Herkunftsländer gesamt 2.102 2.054 48 Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 30.04.2016 4. Wie viele Asylverfahren Hamburger Antragsteller wurden im April 2016 mit welchem Ergebnis beschieden? Im April 2016 wurden 1.122 Asylverfahren beschieden. Die Ergebnisse sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Entscheidung Anzahl Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG und Familienasyl) 4 Anerkennungen als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 AsylG 612 Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylG 42 Feststellung eines Abschiebungsverbotes gemäß § 60 Absatz 5 und 7 Aufenthaltsgesetz 8 Ablehnungen 259 Sonstige Verfahrenserledigungen (zum Beispiel Rücknahmen) 197 Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 30.04.2016 5. Wie viele der Flüchtlinge sind mit Stand Ende April 2016 minderjährig, wie viele erwachsene Frauen, wie viele erwachsene Männer? Dem AZR können nur Angaben zum Geschlecht oder zum Alter unabhängig voneinander genommen werden. Eine Korrelation („volljährige weibliche beziehungsweise männliche Personen“) ist anhand der vorliegenden AZR-Daten nicht möglich. Die ermittelbaren Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4921 5 Aufenthaltsrecht Geschlecht Altersgruppe männlich weiblich unbekannt minderjährig volljährig Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 10.753 7.373 32 3.996 14.162 Niederlassungserlaubnis 4574 2.956 2 490 7.042 Aufenthaltsgestattung 9.001 4.267 28 4.259 9.037 Duldung 3.689 1.715 19 2.144 3.279 (Quelle: AZR, Stand: 30.04.2016) 6. Wie viele Bewohner von ZEA in Hamburg sind bereits über den gesetzlich genehmigten Zeitraum von sechs Monaten hinaus dort untergebracht ? § 47 Absätze 1 und 1a AsylG sehen eine Wohnverpflichtung vor. Die in § 47 Absatz 1 AsylG vorgesehene Höchstdauer der Wohnverpflichtung war zum Stand 29. April 2016 bei 6.601 Personen abgelaufen. Die weitere Unterbringung erfolgt zur Abwendung von Obdachlosigkeit. 7. Wie viele Haushalte beziehungsweise Personen sind im April aus der öffentlich-rechtlichen Unterbringung mit Wohnraum versorgt worden? Siehe Drs. 21/4734.