BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4922 21. Wahlperiode 24.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 17.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Berlin startet erfolgreich Vermittlung von Flüchtlingen in privaten Wohnraum – Kommt das Modell auch für Hamburg infrage? Der Berliner Senat ließ Anfang Juni verkünden, dass man von Dezember bis April 2.800 Flüchtlinge und Wohnungslose in privaten Wohnraum hat vermitteln können. Seit Einrichtung der Wohnbrücke am 19. November 2015 (Drs. 21/4573) sind bis Ende April hingegen nur 84 Personen in 24 privaten Wohnungen untergebracht worden. Zwar wurden im ganzen Jahr 2015 auch über die Fachstellen für Wohnungsnotfälle 1.437 Haushalte mit Wohnungen versorgt , aber das waren nicht wesentlich mehr als im Vorjahr mit 1.179 versorgten Haushalten, als es noch deutlich weniger Flüchtlinge gab. Zudem waren im vergangenen Jahr 2.458 Haushalte als suchend eingestuft, sodass nur 58 Prozent der Bedürftigen mit Wohnraum versorgt werden konnten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Hamburger Senat unterstützt erfolgreich die Vermittlung von Flüchtlingen in privaten Wohnraum. Dies geschieht über die bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle insbesondere in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern SAGA GWG, Wohnungsbaugenossenschaften und der f & w fördern und wohnen AöR. Darüber hinaus stehen in Hamburg mit der „Wohnbrücke“ und dem Projekt „Zimmerfrei – Wohnraum für unbegleitete minderjährige Geflüchtete“ zwei weitere Plattformen für die Vermittlung von Wohnraum an Geflüchtete zur Verfügung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Selbst wenn man berücksichtigt, dass Hamburg nicht einmal halb so viele Einwohner zählt wie die Hauptstadt, so schneidet die Hansestadt im Vergleich deutlich schlechter ab als Berlin. Wie erklärt der Senat die starke Differenz? Im Zeitraum von Dezember 2015 bis April 2016 wurden gemäß des Dokumentationssystems der Fachstellen für Wohnungsnotfälle in Hamburg 701 Haushalte in privaten Wohnraum vermittelt. Die Anzahl der Personen je Haushalt wird im Rahmen der Vermittlung der bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle nicht erfasst. Legt man hilfsweise die vorliegenden aktuellen Zahlen der Wohnbrücke zugrunde (Stand 20.06.16: 145 Personen aus 50 Haushalten vermittelt), lässt sich für Hamburg rechnerisch eine Zahl von rund 2.100 vermittelten Personen ableiten. Unter Berücksichtigung der Anzahl der Einwohner und des im Vergleich zu Berlin unterschiedlichen Wohnungsmarktes kann insoweit keine negative Differenz erkannt werden. 2. Was ist an dem Berliner Modell im Gegensatz zur Wohnbrücke anders? Die Beratungsstelle des Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) „Wohnungen für Flüchtlinge – Beratung und Vermittlung“ in Berlin erfüllt einen ähnlichen Auftrag wie das Projekt „Wohnbrücke“ in Hamburg (Unterstützung der Vermittlung in pri- Drucksache 21/4922 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 vaten Wohnraum). Weitergehende Informationen, die einen detaillierteren Vergleich der Angebote ermöglichen würden, liegen den zuständigen Behörden nicht vor. 3. Kommt das Berliner Vorbild auch für Hamburg infrage? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Projekte, die eine zusätzliche Unterstützung und ergänzende Plattform für die Vermittlung in privaten Wohnraum leisten, sind auch in Hamburg sinnvoll (siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1).